Beiträge von jenium

    Wenn Lehrer/in wirklich dein Traumberuf ist, dann solltest du das unbedingt machen. Zu alt bist du für den Beruf auf keinen Fall und am Ende wartet auf dich ein sicherer Job und ein gutes Gehalt.


    Ich habe auch Lehramt als Zweitstudium studiert und nebenbei gearbeitet. Viele Seminare haben in der Tat leider noch Anwesenheitslisten, die Vorlesungen allerdings nicht. Und bei den volleren Seminaren kannst du dir vielleicht paar Kommilitonen suchen, die dich eintragen... Und ehrlich gesagt ist Lehramt, zumindest in den Geisteswissenschaften, nicht gerade das anspruchsvollste Studium. Mit gesundem Menschenverstand, ein bisschen Interesse und solidem fachlichen Grundwissen kommt man auch ohne großen Zeitaufwand sehr gut durchs Studium.

    Dann sollen Sie es erstmal beweisen, dass er den Text nicht auswendig gelernt hat. Und hierbei hat er das Recht zu sagen, dass er den Text nach eine Stunde wieder vergessen hat.
    Ich würde Sie an seiner Stelle ganz schön anklagen und voll den Gerichtsprozess erstmal genießen :)


    Außerdem können Sie es nicht beweisen, dass der Schüler/Student diesen Text im Internet nicht selber erstellt hat.


    Gaaaanz schlechte Karten. :)

    Natürlich kann ich nicht beweisen, dass er den Text nicht doch auswendig gelernt hat. Deshalb habe ich ja die Frage gestellt, ob es nicht auch im Falle des Auswendiglernens und wortwörtlichen Kopierens ein Plagiat und Betrugsversuch wäre.


    Dass mein Schüler, der kaum einen fehlerfreien Satz schreiben kann, den Text der Deutschlehrerin und Youtuberin Marija plagiiert hat, und nicht umgekehrt, kann ich natürlich auch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beweisen. Aber ich denke, da bewegen wir uns schon in epistemologischen Gefilden. Und wenn man bedenkt, dass es auch vor Gericht nie hundertprozentige Gewissheit gibt, und ein Beweis immer nur den höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit darstellt, kann ich mich beruhigt auf den Prozess einlassen. Zumal der Schüler erst einmal online eine passende Musterklage finden müsste... ;)

    Dass sogar das falsche Geschlecht mit abgeschrieben wurde, ist so doof, das ist fast schon wieder schön. Vielleicht war aber auch in der Aufgabenstellung nicht genau spezifiziert, dass der Brief aus der eigenen Sicht geschrieben werden sollte, wer weiß.


    Aber eines muss ich nochmal rein aus Interesse fragen: Wie kommt es eigentlich, dass überhaupt ein beliebiger Beschwerdebrief abgeschrieben werden konnte. Die Prüfungsaufgabe lautete doch sicher nicht nur "Verfasse einen Beschwerdebrief!", da wurde doch bestimmt in irgendeiner Weise ein Thema oder eine Situation vorgegeben. Hat der Schüler das genauso fröhlich ignoriert wie sein Geschlecht und sich halt über irgendetwas anderes beschwert?


    Die Aufgabe war in etwa: "Du hast einen Sprachkurs an der VHS belegt, mit dem du unzufrieden bist. Schreibe einen Beschwerdebrief an die VHS, in dem du darlegst, warum du unzufrieden bist und welche Lösung du vorschlägst."


    Dummerweise gibt es, was ich nicht wusste, genau zu diesem Thema einen Modelltext, den der Schüler auch 1:1 so aufgeschrieben hat, samt des Fehlers "da ich die einzige war..." Quelle: https://deutsch-mit-marija.de/…debrief-Sprachkurs-B2.pdf


    Die Schüler wussten vorher nur, dass es einen Beschwerdebrief geben wird, aber nicht das genaue Thema, weshalb ich bezweife, dass er den Text auswendig gelernt hat, und stark davon ausgehe, dass er während der Prüfung sein Handy benutzt hat.

    Hallo. Ich unterrichte eine Deutsch-als-Fremdsprache-Klasse für Studierende. Einer der Teilnehmer hat bei der schriftlichen Abschlussklausur einen Text abgeliefert, der 1:1 aus dem Internet plagiiert ist. (Das Thema "Beschwerdebrief" war vorher schon bekannt.) Ich habe den Studenten während der Klausur nicht beim Kopieren erwischt und kann es somit nicht ausschließen, dass er den Text auswendig gelernt hat, auch wenn ich das für unwahrscheinlich halte und eher glaube, dass er den Text einfach aus seinem Handy kopiert hat. (Er saß ganz hinten und ich habe nicht besonders aufgepasst.) Ich neige dazu, ihm für das Plagiat eine 6 zu geben, u.a. auch deshalb weil er bereits schon im letzten Kurs wegen einer plagiierten Hausarbeit eine 6 samt ausführlicher Belehrung bekommen hat - damals allerdings mit der Chance, den Text nochmal alleine zu schreiben und seine Note zu verbessern. Für die Klausur gab es nur eine allgemeine Belehrung (keine Handys, Notizen, Abschreiben usw...).
    Wie würdet Ihr da entscheiden? Wäre ein zu 100% auswendig gelernter Beschwerdebrief - inklusive falscher Nennung des eigenen Geschlechts - nicht auch ein Betrugsversuch, da er nicht selbst verfasst wurde?

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