Liebe Freunde,
ich habe mal eine Frage zur Revision.
Was ist, wenn aus bestimmten Gründen im 1. Jahr die Revision nicht erfolgt, also wenn man die Frist für die erste Beurteilung nicht einhalten kann?
LG
Fred
Liebe Freunde,
ich habe mal eine Frage zur Revision.
Was ist, wenn aus bestimmten Gründen im 1. Jahr die Revision nicht erfolgt, also wenn man die Frist für die erste Beurteilung nicht einhalten kann?
LG
Fred
Die Unterschrift des Schulleiters sollte eig wegen der Kenntnisnahme evtl drauf.
Aber gut, dann mache ich das mal nach bestem Gewissen
Danke
Hallo ihr Lieben,
ich habe in einem etwas älteren Post eine Situation geschildert, die mich dazu bewegt hat, einen Antrag auf Entlassung zu stellen.
Ohne tiefer in die Ursachen einzugehen würde ich gerne wissen, ob es ne spezielle Formulierung gibt.
Habe mir einen klassischen Einzeiler gedacht, den ich am Ende unterschreibe und die Schulleitung unterschreiben kann/soll, als Zeichen der Kenntnisnahme, um es anschließend über den Dienstweg an die Bezirksregierung zu schicken.
„Hiermit stelle ich einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Dienst) zum TT.MM.JJ.“
Natürlich natürlich mit der Adresse des Dienstherrn und der personalnummer usw. beschmückt.
Muss die Schulleitung das mit unterschreiben?
Wäre eine solche Formulierung denn ausreichend?
Vielen Dank im Voraus
LG
Fred
Vielen Dank, ich werde die Ratschläge mitnehmen.
Ob das Auswirkungen auf die Probezeit hat, weiß ich nicht. Aber glaube eher nicht. Ist ja quasi Teilzeitarbeit und da hat man die gleiche Probezeit wie wenn man Vollzeit arbeitet.
okay, danke für die Info.
Aber notfalls Antrag auf Entlassung stellen und sich neu bewerben funktioniert nicht? Viele sprechen von der Gefahr, dass die Verbeamtung dann nicht mehr möglich ist
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Mit 2/3-Modell ein Sabbatjahr ansparen, 2 Jahre die Zähne zusammenbeißen, und dann bye bye.
(Ich wundere mich immer wieder, wie schnell man heutzutage zu beurteilen vermag, dass man "fehl am Platze" ist... Offenbar muss gleich alles von Anfang an perfekt sein sonst "gefällt" es einem nicht... Was passiert, wenn man sich dann an eine andere Schule versetzen lässt und man sich da auch "fehl am Platze" fühlt? Wieder versetzen lassen?)
wird das Sabbatjahr dann zur Probezeit hinzugerechnet?
Das Gesamtpaket ist alles andere, als das, was ich bisher aus der Praxis kannte.
Dabei habe ich durch Vertretungsstellen andere Schulen kennenlernen dürfen, wo ich mich auch wohl gefühlt habe. Es gab aber keine Vakanzen.
Insofern denke ich schon, dass ich das gut einschätzen kann...
Hallo ihr Lieben,
ich habe im Anschluss an das Ref eine Planstelle angenommen und früh gemerkt, dass ich dort fehl am Platz bin. (Details lasse ich extra aus)
Der Beruf macht mir Spaß und ich möchte diese Freude nicht durch eine Fehlentscheidung verlieren.
Meine Frage ist nun, ob es jemanden gibt, der aus einer ähnlichen Situation sich hat entlassen lassen, um dann sich ggf. nochmal neu zu bewerben.
PS: Eine Versetzung ist wegen der Probezeit am unwahrscheinlichsten.
LG
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