Danke für die Hinweise!
Es handelt sich nicht um Stoff aus der Q1, sondern um Stoff aus der Q2, das Thema das vor dem aktuellen behandelt wurde. Zuletzt besprochen wurde das Thema demnach im Rahmen einer Klausurbesprechung im Januar.
viele Grüße
Danke für die Hinweise!
Es handelt sich nicht um Stoff aus der Q1, sondern um Stoff aus der Q2, das Thema das vor dem aktuellen behandelt wurde. Zuletzt besprochen wurde das Thema demnach im Rahmen einer Klausurbesprechung im Januar.
viele Grüße
Hallo zusammen,
ich unterrichte einen GK an einem Gymnasium in NRW. Ich suche derzeit nach rechtlichen Vorgaben zu den Vorabitur-Klausuren in NRW.
Ich interessiere mich für folgende Fragen:
- muss Stoff, der in der Klausur drankommt, vor der Klausur zwingend im Unterricht wiederholt werden? Vorabitur-Klausueren decken ja typischerweise den Stoff ab, der zuletzt im Unterricht behandelt wurde plus etwas was zuvor im Untericht behandelt wurde (und somit in der Regel schon Gegenstand einer früheren Klausur war).
- gibt es bestimmte Fristen, die darüber entscheiden, ob Stoff wiederholt werden muss? Von Kollegen habe ich Infos gehört wie: "was länger als 10 Wochen im Unterricht zurückliegt muss wiederholt werden"? Und: gibt es eine Unterscheidung in Bezug auf die Halbjahre, etwa im Sinne von: wenn etwas in der Vorabitur-Klausur dran kommt aus der Q1 muss dieser Stoff wiederholt werden, oder dies gilt wenn etwas aus dem ersten Halbjahr der Q2 behandelt wird?
- wie "intensiv" muss die Wiederholung aussehen, reichen 1 bis 2 Stunden und reicht es das in den Stunden vor der Klausur zu machen, also weniger als eine Woche vor der Klausur?
Alles unter der Voraussetzung, dass SuS schon länger bekannt ist, welche Themen in der Klausur behandelt werden und das die betreffenden Themen zu Hause eigenverantwortlich schon wiederholt werden müssten - nur halt bislang ohne Wiederholung im Unterricht selbst.
In der APO-GOSt und an anderen Stellen konnte ich bislang nichts finden, vielleicht habe ich es nur übersehen. Bin insofern für alle Tipps dankbar!
viele Grüße
Hallo,
ich arbeite derzeit lediglich für mehrere Wochen als Vertretungslehrkraft an einer weiterführenden Schule in NRW. Ich weiß nicht ob mir in dieser Situation ein Arbeitszeugnis / eine dienstliche Beurteilung (ich weiß nicht was der korrekte Name wäre) zusteht oder ob dies gar obligatorisch wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass die Schulleitung nach wenigen Wochen kaum in der Lage wäre ein Zeugnis / eine Beurteilung zu erfassen und insofern auch keine Motivation dazu hat.
Was mich nun besonders interessieren würde: angenommen die Schulleitung händigt mir kein Arbeitszeugnis aus, würde das für mich in Zukunft zum Nachteil werden? Wird bei Bewerbungen erwartet für jede Stelle ein Zeugnis vorlegen zu können?
Es wäre sehr freundlich, wenn jemand etwas dazu schreiben könnte.
vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
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