Als über die ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) entsandte Lehrkraft (ADLK, BPLK) aus Deutschland erhält man ein "deutsches" Gehalt.
Als Lehrkraft, die von den Schulen selbst eingestellt wird, sogenannte Ortslehrkräfte (OLK), wird das Gehalt von den Schulen gezahlt. Dieses
orientiert sich oft an den Gehältern vor Ort plus eine Zulage und liegt an vielen Auslandsschulen deutlich über den ortsüblichen Lehrergehältern.