(...)In Deutschland ist die Lage für Bewerber im Moment höchst unterschiedlich. Für Bundesbehörden fällt im Prinzip mit dem 40. Geburtstag die Schranke für einen Beamtenjob; geregelt ist das allerdings nur noch in der Bundeshaushaltsordnung, nicht mehr im Beamtenrecht. Besonders großzügig sind Berlin und neuerdings auch Hessen, wo noch mit 50 eine Einstellung möglich ist. In Sachsen und Brandenburg gilt der 47. Geburtstag als Stichtag, in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist es der 45. Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und das Saarland ziehen bei 40 Kerzen auf der Geburtstagstorte den Schlussstrich, Thüringen seit Beginn dieses Jahres 20 Jahre vor dem Erreichen der Pensionsgrenze.
Das ist doch mal ein netter Überblick für alle, die relativ spät den Weg in den Schuldienst finden, dann aber dennoch maximale Verosrgung und Sicherheit wünschen.
Ich glaube dennoch nicht, dass es eine Veränderung von Altersgrenzen für die Pensionierung den großen Schwung an motivierten Junglehrern (ältere wie jüngere Exemplare) in den kommenden Jahren bringen wird. Möglicherweise bringt es kurzfristig etwas in Bundesländern die bereits jetzt aus schierer Verzweiflung mit Quereinsteigern arbeiten, die nur bedingt fachlich qualifiziert sind (da hatten wir ja zuletzt erst die Diskussion zu Berlin).