Beiträge von CDL

    Der Teil mit deinen literarischen Ambitionen bzw. deinem Renommee steht jetzt gar nicht mehr im Beitrag, dennoch hat der bei mir die Überlegung ausgelöst, ob die SL nicht vielleicht am Ende weniger dich, als sich selbst, ihre Schule, die Kollegen, ihre Schüler schützen wollte.


    Lehrer die gar nicht an der Schule sein wollen (ganz gleich ob das an der Schulart, dem Brennpunkt oder den persönlichen, wie auch immer gelagerten Amitionen liegt) und die bereits vor Arbeitsantritt darüber nachdenken, wie sich sich am schnellsten erfolgreich wegbewerben können sind für keine Schule besonders attraktiv. Das sind dann halt erstmal bessere KVs die Versorgungslücken schließen, aber keine Leute von denen man erwartet, dass diese sich groß für Schulklima und Schulentwicklung einsetzen. Das bedeutet nicht, dass du das auch tatsächlich so handhaben wirst, aber stell dir vor die SL hat schon eine Handvoll Leute wie dich zugewiesen bekommen und immer wieder dieselbe Erfahrung gemacht. Da ist es am Ende doch leichter dafür zu sorgen, dass solche Leute gar nicht erst kommen, als immer nur auf KV-Basis im Kollegium zu schaffen.


    Meine Päd-LB im Seminar meinte mal, dass an Hauptschulen und Brennpunktschulen die pädagogisch besten Lehrer arbeiten, nach denen sich viele SL die Finger schlecken. Da nicht mithalten zu können ist insofern keine Schande. Nur fachlich anspruchsvollen Unterricht können wir doch im Regelfall dank einschlägigen Fachstudiums alle machen. Den Rest (Arbeit in Brennpunktschulen, exzellente Prüfungsvorbereitung auf den jeweiligen Bildungsabschluss, integrierende Stadtteilarbeit, Inklusion, Arbeit mit Förderschülern,...) übernehmen dann eben die Könner und Experten. So kurz nach dem Ref kann da noch keiner von uns dazu gehören.

    Oft sind es Menschen die ein wirkliches Problem haben, das sich aber nicht in ihrem Text finden lässt. Der kann irgendetwas sein (ggf.ein Alttext aus diesem oder einem anderen Forum), ist letztlich aber nur ein Symptom. Es ist einfach nur eine spezielle Art des Trollens.

    Kündigung und Neubewerbung bedeutet keine feste Stelle erstmal, keine sichere Option auf Verbeamtung (nach zwei Jahren oder nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung), vielleicht wenns blöd läuft auch wieder nur eine Stelle weiter weg (mit allen Konsequenzen), vielleicht auch erstmal kein Stellenangebot, weil das Schulamt sich sagt "besser den Kerl los sein, als am Ende in einem Präzedenzverfahren vor Gericht zu verlieren, das generelle Folgen für die eigene Verbeamtungspraxis hätte",....


    Aus Sicht von themajer88 ist die Ausnutzung aller Optionen des Schwerbehindertenrechts vermutlich sinnvoller, als eine Kündigung und Neubewerbung. Sieht man davon ab, dass er sich sehenden Auges auf eine Stelle in dieser Entfernung eingelassen hat, ist das auch legitim.

    Hatte ich jetzt erst gelesen! Möchte dafür noch 16x den gefällt-mir-Knopf drücken!

    Das geht nicht. :doc: Wenn ich mehr "likes" als Beiträge habe, glaubt mir keiner mehr, dass ich es auf Erstere gar nicht abgesehen hatte und schwubbdiwupp klöne ich bei Twitter mit Donni-Boy. :schreibmal: (Und was das für meine Sozialkompetenz bedeuten würde muss ich wohl nicht weiter ausführen :haudrauf: .)

    Das ist ein Schein-Argument denn das können sie selbstverständlich auch auf dem Handy.

    Genau das meine ich doch: Eigenes Handy oder anderes Endgerät bedeutet, dass ich ggf.Probleme im Datenschutzbereich bekomme. Wieso ist das für Handys zutreffend für andere Endgeräte aber ein "Schein-Argument"?

    Wie wäre es denn, wenn die Seminarlehrer sich da mal für ihre Schutzbefohlenen einsetzen würden? Oder auch ein ganz normaler Kollege für die jungen, angehenden Kollegen? Alle vor lauter Angst vor der SL gelähmt?

    Ich habe Verständnis für meine Mitanwärter an der besagten Schule, dass sie sich dieser Ausnutzung ihrer Arbeitskraft beugen (auch wenn ich selbst da renitenter gestrickt wäre, aber ich bin halt durch und durch Gewerkschafterin...), finde es aber umso wichtiger spätestens nach dem Ref derartigen Machtmissbrauch nicht einfach hinzunehmen und als Kollegium oder auch Personalvertretung sehr klare Worte dafür zu finden. Auch ein SL ist am Ende bei allen Befugnissen kein autokratischer Herrscher nach Gutdünken, sondern an geltendes Recht gebunden. Daran darf und muss man dann seinen SL bei Bedarf auch erinnern, nennt sich im Beamtenrecht "Remonstrationspflicht".

    Verrückte Idee: Haus verkaufen, Hund und Verlobte einpacken und wenigstens 1h näher an den Schulort ziehen (falls die Verlobte am alten Wohnort beruflich tätig ist). Könnte gerade bei vorliegender Schwerbehinderung gesundheitlich (vielleicht auch sozial) hilfreich sein.


    Du legst direkt - und zu Recht- Einspruch wegen Diskriminierung ein, weil du nicht verbeamtet wirst und das mit deiner Schwerbehinderung begründet wurde, bist umgekehrt aber nicht bereit die notwendigen Konsequenzen aus deiner Erkrankung zu ziehen und deine Arbeitskraft nicht unnötig zu gefährden durch derart lange Pendeleien- für mich passt das nur bedingt zusammen. Vielleicht gibt es neben Haus, Hund, Verlobten auch Behandlungsaspekte die dich an deinen aktuellen Wohnort binden, ansonsten würde ich hier einfach erwarten, dass man nicht nur die Schutzvorschriften des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nimmt, sondern auch umgekehrt darauf achtet die eigene Gesundheit, Arbeitsleistung und Arbeitskraft nicht "mutwillig" zu gefährden, wonach 4h Arbeitsweg täglich für mich erstmal klingen. Schließlich wusstest du ja bereits bei der Annahme der Stelle, wo diese liegen würde, welche Belastungen das gerade vor dem Hintergrund deiner gesundheitlichen Probleme bedeutet,...
    Weder deinen Kollegen, noch deinen Schülern gegenüber ist es besonders fair jetzt "plötzlich" festzustellen, dass das doch zuviel ist und dann mit Hinweis auf bereits vorab bekannte gesundheitliche Probleme eine Versetzung durchzudrücken. Für dich mag das jetzt die richtige Lösung sein, aber deine aktuelle Schule wird mit Sicherheit das nächste Mal, wenn sich ein Kollege mit Schwerbehinderung bewirbt und eingestellt wird ein klein wenig weniger offen und aufgeschlossen sein, weil sie gerade die Erfahrung machen, wie das Schwerbehindertenrecht letztlich instrumentalisiert wird, um nach erfolgreichem Eintritt in den Schuldienst dann noch die wohnortnahe Stelle "durchzudrücken". Das ist ein echter Bärendienst, den du anderen Schwerbehinderten erweist!

    Und wenn die SuS die Geräte nicht sowieso zuhause haben oder nur ein kleiner Teil der Klasse? (Hab gerade erst in einer Klasse schriftlich abgefragt wer ein internetfähiges Handy hat, damit wir ggf. übers Schul-WLAN damit arbeiten können, das waren in Klasse 8 gerade mal 2/3 der SuS, nur knapp die Hälfte kann dabei regelmäßig auch übers Handy verfügen, da bei den anderen das Handy ihrer Auskunft nach defekt ist/von den Eltern zur Strafe eingezogen wurde/Prepaid nicht aufgeladen ist und nur angerufen werden kann den halben Monat über...). Dazu kommt, dass der BYOD-Ansatz bedeutet, dass ich nicht kontrollieren kann, ob nicht am Ende doch SuS heimlich Fotos im Unterricht von Klassenkameraden anfertigen und verbreiten. Schulgeräte geben mir die Option bei Aufgaben mit Bildbearbeitung keine WLAN-Codes auszugeben, danach die Geräte einzusammeln und heimlich angefertigte Fotos direkt zu löschen.

    LehrerBW: In BaWü und in der Sek.I, der TE ist in Niedersachsen und der eigenen Aussage nach örtlich nicht übermäßig flexibel bei einer Fächerkombi die offenbar derart häufig vorkommt, dass ein 2,x im 2.Staatsexamen zumindest nach aktuellem Stand in seinem BL vermutlich nicht ausreichen würde.. Aber wer weiß. vielleicht sieht es Mitte des Jahrzehnts ja auch in seinem Bundesland besser aus mit der Fächerkombi.


    Rumoffi: Erkundige dich mal, welche Zusatzqualifikationen du im Rahmen deines Studiums erwerben kannst, die sich positiv auf deine Einstellungschancen auswirken. Vielleicht gibt es da ein sinnvolles Ergänzungsfach. In BaWü erhöhen sich beispielsweise für Fremdsprachler durch die Bili-Ausbildung die Einstellungschancen. Auch diverse praktische Erfahrungen sind hier hilfreich bei der Stellenvergabe, wie beispielsweise Erfahrungen in der Migrationsarbeit (10% der Planstellen werden vorrangig vergeben an Leute mit einschlägigen beruflichen Erfahrungen u.a.im Migrationsbereich; da das ein aktuelles Thema bundesweit ist, könnte das auch für Niedersachsen relevant sein und ließe sich durch einen studienbegleitenden Job abdecken, mit dem du gleichzeitig noch in einen anderen Bereich reinschnupperst) oder mit Inklusion, auch DaZ/DaF ist für BaWü von besonderem Interesse, da könntest du als angehender D-Lehrer bereits im Studium für eine Organisation tätig werden bzw.dich im Studium auch durch Seminare entsprechend weiterqualifizeren. Klär das an deiner Uni, ggf.noch an einer Schule bzw. schau dir die rechtlichen Vorgaben zur Einstellung selbst einfach mal genau an.
    Mit Engagament und Willenskraft lässt sich auf jeden Fall sehr viel möglich erreichen ganz unabhängig von aktuellen Einstellungschancen oder Prognosen für die Zukunft.

    Ein Thread, in dem es darum geht etwas anzustoßen im Hinblick auf Wortwahl, Umgangston, Zwischenmenschlichkeit- und bereits auf Seite 2 dabei völlig zu entgleisen. Ein echtes Armutszeugnis stellen wir uns damit gerade als Berufsgruppe aus...


    Mal ehrlich Leute: Das können wir doch alle viel viel besser, sonst wären wir nicht ausgerechnet im Schuldienst tätig!


    Vielleicht einfach die persönlichen Animositäten oder Missverständnisse per PN klären, durchatmen, mal offline gehen und dann morgen wieder mit frischem Kopf etwas schreiben. :)

    Das ist dann eine kleine Fakultas (erstmal Sek.I, aber eben Sek.I-Gym, dieser Ergänzung bedarf es in dem Fall, sonst denkt man in BaWü an Real- oder Gemeinschaftsschulen). Wenn du ansonsten für gymnasiales Lehramt noch zusätzlich für Sek.II studieren wirst, bist du am Ende eben Sek.II-Lehrer_in ggf.dann eben mit großer Fakultas in einem (oder zwei) Fächern und kleiner Fakultas in einem Fach.

    Ah, dann war das ein Missverständnis, weil oben etwas von Sek.I stand. Entschuldige bitte. Vielleicht magst du ja dein Profil einfach noch ergänzen um den Hinweis Sek.II und die zumindest mal zur Auswahl stehenden Fächer samt Bundesland. Das macht es leichter bestimmte Nachfragen oder Beiträge einzuordnen. :)

    Das habe ich ehrlich gesagt schon fast vermutet, dennoch natürlich gerade in so einem Fall sehr sehr ärgerlich, da wäre eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Gold wert. Da bleibt dir letztlich nur entweder den Schaden selbst zu tragen oder eben zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Letzteres würde ich allerdings nicht alleine angehen wollen, sondern mir die Rückendeckung meiner Schulleitung sichern.

    Zwecks Drittfach habe ich mich bereits beim Mathedekan an der Uni informiert. Dieser hat mir erklärt, dass das Drittfach vom Umfang nicht sonderlich reduziert ist. Das Fach muss ebenso 10 Semester studiert werden. Das hatte ich nicht erwartet und das schaffe ich neben NWT und Geo nicht (da ich ja auch noch arbeiten werde/muss).
    Aus diesem Grund ist der Weg die 30 Leistungspunkte zu erreichen, die einzige sinnvolle Option.

    Du willst NWT und Geo in BaWü für Sek.I studieren? Vielleicht so ein kleiner Tipp aus der Praxis: Zwei Nebenfächer mit vollem Deputat bedeutet, dass du unglaublich viele verschiedene Klassen haben wirst, was mehr Elternabende und mehr Elterngespräche und mehr Klassenkonferenzen bedeutet bei weniger Möglichkeiten eine gute L-S-Beziehung mit deinen SuS aufzubauen, die die Basis eines jeden UNterrichts ist. Je schlechter die L-S-Beziehung, desto störungsreicher und anstrengender kann der Unterricht (je nach Klasse) werden.


    Ich weiß, die aktuelle Prüfungsordnung in BW erlaubt es solche in der Praxis eher unsinnigen Kombis zu studieren, aber wenn du noch vor der Entscheidung stehst, dann nimm Mathe anstelle eines der Nebenfächer. Ich habe nach alter Prüfungsordnung in BW noch drei Fächer studiert, alles letztlich Nebenfächer - würde ich mit der Praxiserfahrung nicht unbedingt mehr so machen- da es aber zumindest drei Fächer sind, komme ich in meinen Lerngruppen dennoch auf ausreichend Stunden in der Regel, habe aber eben auch Klassen, die ich wirklich nur eine Stunde/Woche sehe. Da auf eine vernünftige Basis zu kommen ist bedeutend anstrengender, als in Klassen, in denen ich wenigstens 2-3 Wochenstunden habe.


    P-S.: Fachfremd weitere Fächer zu übernehmen mag später eine Option sein, erstmal musst du aber ein Ref überstehen und mit deinen Lerngruppen eine vernünftige Basis für Unterrichtsbesuche/Lehrproben erarbeiten. Mit gerade einmal einer gemeinsamen Wochenstunde ein zähes Unterfangen... Ganz nebenbei bemerkt wirst du nach dem Abschluss mit Mathe + X deutlich mehr Auswahl bei schulscharfen Stellenausschreibungen haben als bei NWT und Geo.
    Last but not least: In BaWü finden die Studiengänge für Sek.I an der PH statt (mit Fachvorlesungen die teilweise gemeinsam mit Universitäten erfolgen). Also ggf.nochmal ergänzend zur Studienberatung der Uni die Studienberatung der PH aufsuchen, wenn nicht bereits geschehen.

    Nein, nicht so wie mein Beitrag. Ich bin Mitglied dieses Forums und habe ein Interesse daran, dass der Umgang miteinander nett ist und dass ich auch weiterhin vom Wissen der anderen Mitglieder profitiere.

    Das glaube ich dir sogar, fände es aber in letzter Konsequenz naheliegend, dass du so eine "Gelegenheit" selbst im Tonfall zu entgleisen verstreichen lassen würdest. Wir sind alle nur Menschen und vergaloppieren uns mal, jetzt gerade finde ich du vergaloppierst dich mit der Art und Weise in der du deine Kritik äußerst.

    Schadensersatz zu erlangen bedeutet erstmal, dass genau zu prüfen wäre, wer hier seiner Aufsichtspflicht womöglich nicht nachgekommen ist. Die Eltern waren nicht vor Ort, dürfen erstmal davon ausgehen, dass ihre strafmündigen Kinder in der Schule angemessen beaufsichtig werden. Vor diesem Hintergrund würde auch eine zivilrechtliche Haftung in Form von Schadensersatz geprüft werden wenn die Eltern sich quer stellen.
    Da die Eltern hier auf keinen Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt haben können, die Kinder wohl aber bereits mit 11 Jahren deliktfähig sind, greift meines Wissens keine Haftpflicht mehr (die Aufsichtspflicht lag wenn, dann bei der Schule). Wenn die zwei bereits bekannt sind für mutwillige Zerstörungsakte ist von einer besonderen Verpflichtung zur Beaufsichtigung auszugehen (Stichworte Alter-Reife-Situation). Bei uns gibt es da eine Handvoll Klassen, die beispielsweise in kleinen Pausen zwischen zwei Einzelstunden nicht alleine gelassen werden dürfen, weil es sonst zuverlässig zu Zwischenfällen kommt. Da du an einer GMS unterrichtest, würde ich vermuten, dass ein Teil eurer Klientel ähnlich ist.



    Also:


    1. mögliche Aufsichtspflichtverletzung schulintern prüfen (wenn nicht vorliegend, weiter mit 2.)
    2. Absprache mit Elternhaus - im Idealfall unterstützen diese schulische Maßnahmen und der Nachwuchs muss den Schaden vom Taschengeld begleichen (wenn nicht möglich, da Eltern Zusammenarbeit verweigern weiter mit 3.)
    3. zivilrechtliche Schritte

    Wie gesagt: Bundesland- Schulart- geltende schulrechtliche Bestimmungen. :) Also: in welchem BL ist deine Bekannte tätig am Gymnasium? In welchem BL und welcher Schulart willst du tätig werden? Mit diesen Angaben sind deine Chancen hier im Forum eine präzise Antwort zu bekommen denke ich ziemlich gut.

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