Alles anzeigenDen Satz finde ich schwierig.
Gibt bestimmt nicht wenige Kollegen, die vielleicht in manchen Strafdingen Glück hatten?
Oder die was illegales gemacht haben und nicht erwischt wurden?
Einfach knapp unter der Grenze (Vorstrafe hängt mit Tagessätzen zusammen?) lagen, bevor etwas da drin landet?
Kenne mich da im Detail nicht aus, aber per se, sagt eine Vorstrafe nichts über einen Menschen aus. Da gehört viel mehr dazu.
Mit so einer EInstellung müsste ich auch viele Schüler abhaken. Aber manche bekommen einfach noch die Kurve und machen was besseres aus ihrem Leben, warum soll man diese weiterhin bestrafen?
Vielleicht ist einer der so etwas erlebt hat sogar der bessere um so etwas zu verhindern, weil die Erfahrung da ist, was passiert wenn?
Da würde ich in mir tatsächlich differenzieren zwischen Erwachsenen und Schülern, also Minderjährigen für die andere rechtliche Voraussetzungen mit dem Jugendstrafrecht aus gutem Grund gelten, bei denen die Ursachen für Straftaten tatsächlich oft anders gelagert sind, als bei Erwachsenen und die Rückfallquote mit gerade einmal 3-5% enwicklungsbedingt ganz besonders niedrig ist. Dennoch verstehe ich deinen Einwand auch, da ich wie gesagt in dieser Angelegenheit "mit mir selbst" nicht völlig einig bin.
Ich finde allerdings durchaus, dass eine Vorstrafe etwas über einen Menschen aussagt. Wieviel es noch über den aktuellen Menschen sagen muss und wieviel über die Person, die jemand war ist eine andere Frage. Manche Straftaten (v.a. Gewalttaten, Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, Verkauf von BTM/ATM an Minderjährige. Misshandlung von Schutzbefohlenen) sind für mich ganz unabhängig von gesetzlichen Fristen unverzeihlich und sagen meines Erachtens immer etwas über den Charakter eines Menschen aus.
Hättest Du ja nicht. Wie der TE ja ganz richtig festgestellt hat, gilt er nach dem Gesetz (und nichts anderes darf hier der Maßstab sein!) nicht mehr als vorbestraft.
Na ja, solange der Eintrag noch im Bundeszentralregister vorhanden ist gilt der TE eben doch noch als vorbestraft. Wenn nur das Gesetz der Maßstab sein soll (und zumindest wenn es ums Einstellungsrecht geht natürlich auch sein muss), dann sollte das nicht unterschlagen werden. Mein persönliches Empfinden steht dann eben auf einem anderen Blatt. Da ich infolge schwerer Gewalttaten schwer krank bin erlaube ich mir da durchaus meinem verletzen Rechtsempfinden zuzuhören und nicht einfach so zu tun, als wären schwere Straftaten in Ordnung für mich (private Ansicht, kein offizielles Handeln!). Und noch einmal: Ich bin hier mit mir im inneren Gespräch, eine äußerst angeregte Diskussion zwischen einem "Law&Order"-Teil und einem Anteil der seinen Mitmenschen vertrauen möchte (ungeachtet des selbst erlebten Unrechts).