Beiträge von CDL

    Da würde ich in mir tatsächlich differenzieren zwischen Erwachsenen und Schülern, also Minderjährigen für die andere rechtliche Voraussetzungen mit dem Jugendstrafrecht aus gutem Grund gelten, bei denen die Ursachen für Straftaten tatsächlich oft anders gelagert sind, als bei Erwachsenen und die Rückfallquote mit gerade einmal 3-5% enwicklungsbedingt ganz besonders niedrig ist. Dennoch verstehe ich deinen Einwand auch, da ich wie gesagt in dieser Angelegenheit "mit mir selbst" nicht völlig einig bin.


    Ich finde allerdings durchaus, dass eine Vorstrafe etwas über einen Menschen aussagt. Wieviel es noch über den aktuellen Menschen sagen muss und wieviel über die Person, die jemand war ist eine andere Frage. Manche Straftaten (v.a. Gewalttaten, Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, Verkauf von BTM/ATM an Minderjährige. Misshandlung von Schutzbefohlenen) sind für mich ganz unabhängig von gesetzlichen Fristen unverzeihlich und sagen meines Erachtens immer etwas über den Charakter eines Menschen aus.

    Hättest Du ja nicht. Wie der TE ja ganz richtig festgestellt hat, gilt er nach dem Gesetz (und nichts anderes darf hier der Maßstab sein!) nicht mehr als vorbestraft.

    Na ja, solange der Eintrag noch im Bundeszentralregister vorhanden ist gilt der TE eben doch noch als vorbestraft. Wenn nur das Gesetz der Maßstab sein soll (und zumindest wenn es ums Einstellungsrecht geht natürlich auch sein muss), dann sollte das nicht unterschlagen werden. Mein persönliches Empfinden steht dann eben auf einem anderen Blatt. Da ich infolge schwerer Gewalttaten schwer krank bin erlaube ich mir da durchaus meinem verletzen Rechtsempfinden zuzuhören und nicht einfach so zu tun, als wären schwere Straftaten in Ordnung für mich (private Ansicht, kein offizielles Handeln!). Und noch einmal: Ich bin hier mit mir im inneren Gespräch, eine äußerst angeregte Diskussion zwischen einem "Law&Order"-Teil und einem Anteil der seinen Mitmenschen vertrauen möchte (ungeachtet des selbst erlebten Unrechts).

    PS: Danke für die Infos zur 5-Jahres-Begrenzung der Verbeamtung in Sachsen.

    War eine Sache von 2min das via Google zu finden. Ich versuche das jetzt sehr freundlich zu formulieren, aber vielleicht könntest du den Zeitaufwand, den du dem Formatieren deiner Beiträge widmest (Groß-/Kleinschrift, Fettdruck,...) auch der Suche nach informativen Quellen widmen. :danke:

    Da passt es doch mal: Anwaltliche Beratung einholen! Hier geht es um Feinheiten des Verwaltungsrechts, die dir wirklich sauber keiner hier beantworten kann.
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    Auch wenn das nicht gefragt war: Ich hätte in so einem Fall von Beginn an anwaltlichen Rat gesucht und nicht als Ergebnis einer eigenen Recherche entschieden die Frage nach Vorstrafen (fälschlich) zu verneinen. Spätestens jetzt sollte dir damit klar sein, dass nur seriöse anwaltliche Beratung dich weiterbringen kann. Am Ende ist es auch völlig irrelevant, wie andere BL solche Angelegenheiten handhaben: Bildung ist Landesrecht, damit gilt, was in Bayern Gesetz ist. (Wobei ich mal raten würde, dass der bayrische Sonderfall noch eine Spätfolge des Radikalenerlasses sein könnte, den Bayern ja damals ganz besonders konsequent umgesetzt hatte.)
    Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass die Kombination aus falschen Angaben und bestehender Vorstrafe eine ernsthafte Prüfung der Bewerbung zur Folge hat (immerhin wurde diese nicht direkt abgelehnt!). Mit Sicherheit wird das auch dieses Mal so laufen, denn von Landesbeamten wird eine besondere charakterliche Eignung erwartet, immerhin willst du den Freistaat Bayern vertreten und würdest als Beamter hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Da darf man dann schon etwas mehr an Vorbildfunktion verlangen.


    Ganz persönlich finde ich den Gedanken schwierig einen vorbestraften Kollegen zu haben. Das passt für micht nicht zum Berufsbild oder dem Umstand, dass wir unsere jeweiligen Bundesländer und das dort geltende Recht, auf das wir neben dem GG ja vereidigt werden, vertreten. Ich merke aber, dass da zwei Teile in mir miteinander hadern: Ein sehr moralischer Anteil mit glasklaren Prinzipien und einer entsprechenden Rechtsvorstellung und ein Anteil, der aus guten Gründen nicht an Dinge wie Vergeltung, Rache oder Todesstrafe glaubt, sondern Resozialisierung befürwortet, auch wenn diese bei vielen Straftätern nicht möglich ist bzw.charakterlich bedingt scheitert.

    fachlich anspruchsvollen unterricht in sek ii können ganz viele ganz und gar nicht, auch nach erfolgreich abgeschlossenem fachstudium im lehramt nicht. so schwer ist das erste staatsexamen leider nirgendwo, um da irgendeine großartige fachliche qualifikation draus ableiten zu können. und selbst wenn die da ist - schülernah und aktivierend zu reduzieren ist nochmal was anderes, kann auch nicht jeder (die fachlich guten aber eher, da tiefe durchdringung des gegenstands hilft, ihn zielgruppengerecht aufzurebereiten).

    Also ich sprach ja nur von fachlich anspruchsvollem Unterricht, nicht etwa auch noch von gutem (lerneffizienten, aktivierenden, schülernahen) und fachlich anspruchsvollen Unterricht. Aber ich finde es gut, dass du die Messlatte direkt höher legst. :top:

    NikolasK88: Da Buntflieger in BaWü im Ref ist und seinen bisherigen Aussagen nach auch im eigenständigen Unterricht ist, befindet er sich bereits in der Prüfungsphase und hat schon erste Prüfungsteilleistungen (Schulrecht, Pädagogisches Kolloquium, Hausarbeit, ggf.auch schon das vorgezogene Fachkolloquium) abgeschlossen. Ein Abbruch des Refs hätte zur Folge, dass er im Regelfall weder in BaWü, noch in einem der anderen BL das Ref erneut beginnen könnte. Da bleibt also nur entweder "Augen zu und durch" an dem Punkt und danach überlegen, wie es beruflich weitergehen soll oder wenn die Gesunheit nicht mitspielt eine Pause mit ärztlichem Attest.

    Klingt unglaublich nachvollziehbar was du schreibst Steffen. Ganz gleich ob "gender pay gap" oder Ungleichbezahlung wegen unterschieldicher Einstellungszeitpunkte: Das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" sollte gerade bei öffentlichen Arbeitgebern selbstverständlich sein! Das Grundgesetz gilt schließlich nicht nur fakultativ in den Bereichen die einem gefallen. Ich hoffe sehr, dass die Gewerkschaften in Sachsen das Ganze verwaltungrechtlich (und bei Bedarf auch höchstrichterlich) prüfen lassen werden.

    Der Teil mit deinen literarischen Ambitionen bzw. deinem Renommee steht jetzt gar nicht mehr im Beitrag, dennoch hat der bei mir die Überlegung ausgelöst, ob die SL nicht vielleicht am Ende weniger dich, als sich selbst, ihre Schule, die Kollegen, ihre Schüler schützen wollte.


    Lehrer die gar nicht an der Schule sein wollen (ganz gleich ob das an der Schulart, dem Brennpunkt oder den persönlichen, wie auch immer gelagerten Amitionen liegt) und die bereits vor Arbeitsantritt darüber nachdenken, wie sich sich am schnellsten erfolgreich wegbewerben können sind für keine Schule besonders attraktiv. Das sind dann halt erstmal bessere KVs die Versorgungslücken schließen, aber keine Leute von denen man erwartet, dass diese sich groß für Schulklima und Schulentwicklung einsetzen. Das bedeutet nicht, dass du das auch tatsächlich so handhaben wirst, aber stell dir vor die SL hat schon eine Handvoll Leute wie dich zugewiesen bekommen und immer wieder dieselbe Erfahrung gemacht. Da ist es am Ende doch leichter dafür zu sorgen, dass solche Leute gar nicht erst kommen, als immer nur auf KV-Basis im Kollegium zu schaffen.


    Meine Päd-LB im Seminar meinte mal, dass an Hauptschulen und Brennpunktschulen die pädagogisch besten Lehrer arbeiten, nach denen sich viele SL die Finger schlecken. Da nicht mithalten zu können ist insofern keine Schande. Nur fachlich anspruchsvollen Unterricht können wir doch im Regelfall dank einschlägigen Fachstudiums alle machen. Den Rest (Arbeit in Brennpunktschulen, exzellente Prüfungsvorbereitung auf den jeweiligen Bildungsabschluss, integrierende Stadtteilarbeit, Inklusion, Arbeit mit Förderschülern,...) übernehmen dann eben die Könner und Experten. So kurz nach dem Ref kann da noch keiner von uns dazu gehören.

    Oft sind es Menschen die ein wirkliches Problem haben, das sich aber nicht in ihrem Text finden lässt. Der kann irgendetwas sein (ggf.ein Alttext aus diesem oder einem anderen Forum), ist letztlich aber nur ein Symptom. Es ist einfach nur eine spezielle Art des Trollens.

    Kündigung und Neubewerbung bedeutet keine feste Stelle erstmal, keine sichere Option auf Verbeamtung (nach zwei Jahren oder nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung), vielleicht wenns blöd läuft auch wieder nur eine Stelle weiter weg (mit allen Konsequenzen), vielleicht auch erstmal kein Stellenangebot, weil das Schulamt sich sagt "besser den Kerl los sein, als am Ende in einem Präzedenzverfahren vor Gericht zu verlieren, das generelle Folgen für die eigene Verbeamtungspraxis hätte",....


    Aus Sicht von themajer88 ist die Ausnutzung aller Optionen des Schwerbehindertenrechts vermutlich sinnvoller, als eine Kündigung und Neubewerbung. Sieht man davon ab, dass er sich sehenden Auges auf eine Stelle in dieser Entfernung eingelassen hat, ist das auch legitim.

    Hatte ich jetzt erst gelesen! Möchte dafür noch 16x den gefällt-mir-Knopf drücken!

    Das geht nicht. :doc: Wenn ich mehr "likes" als Beiträge habe, glaubt mir keiner mehr, dass ich es auf Erstere gar nicht abgesehen hatte und schwubbdiwupp klöne ich bei Twitter mit Donni-Boy. :schreibmal: (Und was das für meine Sozialkompetenz bedeuten würde muss ich wohl nicht weiter ausführen :haudrauf: .)

    Das ist ein Schein-Argument denn das können sie selbstverständlich auch auf dem Handy.

    Genau das meine ich doch: Eigenes Handy oder anderes Endgerät bedeutet, dass ich ggf.Probleme im Datenschutzbereich bekomme. Wieso ist das für Handys zutreffend für andere Endgeräte aber ein "Schein-Argument"?

    Wie wäre es denn, wenn die Seminarlehrer sich da mal für ihre Schutzbefohlenen einsetzen würden? Oder auch ein ganz normaler Kollege für die jungen, angehenden Kollegen? Alle vor lauter Angst vor der SL gelähmt?

    Ich habe Verständnis für meine Mitanwärter an der besagten Schule, dass sie sich dieser Ausnutzung ihrer Arbeitskraft beugen (auch wenn ich selbst da renitenter gestrickt wäre, aber ich bin halt durch und durch Gewerkschafterin...), finde es aber umso wichtiger spätestens nach dem Ref derartigen Machtmissbrauch nicht einfach hinzunehmen und als Kollegium oder auch Personalvertretung sehr klare Worte dafür zu finden. Auch ein SL ist am Ende bei allen Befugnissen kein autokratischer Herrscher nach Gutdünken, sondern an geltendes Recht gebunden. Daran darf und muss man dann seinen SL bei Bedarf auch erinnern, nennt sich im Beamtenrecht "Remonstrationspflicht".

    Verrückte Idee: Haus verkaufen, Hund und Verlobte einpacken und wenigstens 1h näher an den Schulort ziehen (falls die Verlobte am alten Wohnort beruflich tätig ist). Könnte gerade bei vorliegender Schwerbehinderung gesundheitlich (vielleicht auch sozial) hilfreich sein.


    Du legst direkt - und zu Recht- Einspruch wegen Diskriminierung ein, weil du nicht verbeamtet wirst und das mit deiner Schwerbehinderung begründet wurde, bist umgekehrt aber nicht bereit die notwendigen Konsequenzen aus deiner Erkrankung zu ziehen und deine Arbeitskraft nicht unnötig zu gefährden durch derart lange Pendeleien- für mich passt das nur bedingt zusammen. Vielleicht gibt es neben Haus, Hund, Verlobten auch Behandlungsaspekte die dich an deinen aktuellen Wohnort binden, ansonsten würde ich hier einfach erwarten, dass man nicht nur die Schutzvorschriften des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nimmt, sondern auch umgekehrt darauf achtet die eigene Gesundheit, Arbeitsleistung und Arbeitskraft nicht "mutwillig" zu gefährden, wonach 4h Arbeitsweg täglich für mich erstmal klingen. Schließlich wusstest du ja bereits bei der Annahme der Stelle, wo diese liegen würde, welche Belastungen das gerade vor dem Hintergrund deiner gesundheitlichen Probleme bedeutet,...
    Weder deinen Kollegen, noch deinen Schülern gegenüber ist es besonders fair jetzt "plötzlich" festzustellen, dass das doch zuviel ist und dann mit Hinweis auf bereits vorab bekannte gesundheitliche Probleme eine Versetzung durchzudrücken. Für dich mag das jetzt die richtige Lösung sein, aber deine aktuelle Schule wird mit Sicherheit das nächste Mal, wenn sich ein Kollege mit Schwerbehinderung bewirbt und eingestellt wird ein klein wenig weniger offen und aufgeschlossen sein, weil sie gerade die Erfahrung machen, wie das Schwerbehindertenrecht letztlich instrumentalisiert wird, um nach erfolgreichem Eintritt in den Schuldienst dann noch die wohnortnahe Stelle "durchzudrücken". Das ist ein echter Bärendienst, den du anderen Schwerbehinderten erweist!

    Und wenn die SuS die Geräte nicht sowieso zuhause haben oder nur ein kleiner Teil der Klasse? (Hab gerade erst in einer Klasse schriftlich abgefragt wer ein internetfähiges Handy hat, damit wir ggf. übers Schul-WLAN damit arbeiten können, das waren in Klasse 8 gerade mal 2/3 der SuS, nur knapp die Hälfte kann dabei regelmäßig auch übers Handy verfügen, da bei den anderen das Handy ihrer Auskunft nach defekt ist/von den Eltern zur Strafe eingezogen wurde/Prepaid nicht aufgeladen ist und nur angerufen werden kann den halben Monat über...). Dazu kommt, dass der BYOD-Ansatz bedeutet, dass ich nicht kontrollieren kann, ob nicht am Ende doch SuS heimlich Fotos im Unterricht von Klassenkameraden anfertigen und verbreiten. Schulgeräte geben mir die Option bei Aufgaben mit Bildbearbeitung keine WLAN-Codes auszugeben, danach die Geräte einzusammeln und heimlich angefertigte Fotos direkt zu löschen.

    LehrerBW: In BaWü und in der Sek.I, der TE ist in Niedersachsen und der eigenen Aussage nach örtlich nicht übermäßig flexibel bei einer Fächerkombi die offenbar derart häufig vorkommt, dass ein 2,x im 2.Staatsexamen zumindest nach aktuellem Stand in seinem BL vermutlich nicht ausreichen würde.. Aber wer weiß. vielleicht sieht es Mitte des Jahrzehnts ja auch in seinem Bundesland besser aus mit der Fächerkombi.


    Rumoffi: Erkundige dich mal, welche Zusatzqualifikationen du im Rahmen deines Studiums erwerben kannst, die sich positiv auf deine Einstellungschancen auswirken. Vielleicht gibt es da ein sinnvolles Ergänzungsfach. In BaWü erhöhen sich beispielsweise für Fremdsprachler durch die Bili-Ausbildung die Einstellungschancen. Auch diverse praktische Erfahrungen sind hier hilfreich bei der Stellenvergabe, wie beispielsweise Erfahrungen in der Migrationsarbeit (10% der Planstellen werden vorrangig vergeben an Leute mit einschlägigen beruflichen Erfahrungen u.a.im Migrationsbereich; da das ein aktuelles Thema bundesweit ist, könnte das auch für Niedersachsen relevant sein und ließe sich durch einen studienbegleitenden Job abdecken, mit dem du gleichzeitig noch in einen anderen Bereich reinschnupperst) oder mit Inklusion, auch DaZ/DaF ist für BaWü von besonderem Interesse, da könntest du als angehender D-Lehrer bereits im Studium für eine Organisation tätig werden bzw.dich im Studium auch durch Seminare entsprechend weiterqualifizeren. Klär das an deiner Uni, ggf.noch an einer Schule bzw. schau dir die rechtlichen Vorgaben zur Einstellung selbst einfach mal genau an.
    Mit Engagament und Willenskraft lässt sich auf jeden Fall sehr viel möglich erreichen ganz unabhängig von aktuellen Einstellungschancen oder Prognosen für die Zukunft.

    Ein Thread, in dem es darum geht etwas anzustoßen im Hinblick auf Wortwahl, Umgangston, Zwischenmenschlichkeit- und bereits auf Seite 2 dabei völlig zu entgleisen. Ein echtes Armutszeugnis stellen wir uns damit gerade als Berufsgruppe aus...


    Mal ehrlich Leute: Das können wir doch alle viel viel besser, sonst wären wir nicht ausgerechnet im Schuldienst tätig!


    Vielleicht einfach die persönlichen Animositäten oder Missverständnisse per PN klären, durchatmen, mal offline gehen und dann morgen wieder mit frischem Kopf etwas schreiben. :)

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