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Ist eine schriftliche zusage in dem Fall nicht rechtlich bindend und kann und darf die Leitung die zusage wegen einer anderen Mutter einfach so zurückziehen? Muß ich da das Schulamt einschalten?
Nein, so eine Zusage ist rechtlich nicht bindend. Wenn die Schulleitung Bedenken oder gar Hinweise hat, dass der Klassenwechsel in der angedachten neuen Klasse zu ernsthaften Problemen führen könnte, dann wäre es äußerst kurzsichtig den Wechsel dennoch zu ermöglichen. Möglicherweise gibt es ja noch eine andere Parallelklasse, in die dein Kind wechseln könnte. Letztlich kommt das aber sehr auf die konkrete Situation an, was hier angemessen sein könnte seitens der Schulleitung, die nicht nur dein Kind schützen muss, sondern auch alle anderen Kinder, was je nach Hintergrund der ganzen Konflikte, wie auch der psychischen Probleme deiner Tochter ein äußerst schwieriger Spagat sein kann.
Nein, du musst das Schulamt nicht einschalten, denn niemand ist gezwungen das zu tun. Ich würde das auch keinesfalls als ersten Schritt anraten, sondern erst einmal die Schulleitung um einen zeitnahen Gesprächstermin bitten, um die Situation besprechen zu können.
Überleg dir vorher, was du dir erhoffst von dem Termin und wie du das gut und ruhig begründen kannst. Hab dabei im Hinterkopf, dass du nicht erzwingen kannst, dass dein Kind in eine bestimmte Klasse wechseln darf. Notier dir vielleicht vorab, welche sachlichen Gründe es gibt, warum dein Kind nicht in seiner aktuellen Klasse bleiben sollte (relevante gesundheitliche Fakten/Diagnosen, soweit bekannt, Probleme in der aktuellen Klasse die unlösbar für sie sind,…).
Mach dir an der Stelle aber auch bewusst, dass soziale Ängste und ein mangelndes Selbstbewusstsein etwas sind, was dein Kind in jede Klasse mitnimmt und Vorfälle aus Klasse 5 kein Grund sind in Klassenstufe 7 die Klasse zu verlassen. Möglicherweise ist es nicht der Klassenwechsel, den dein Kind jetzt vorrangig benötigt, sondern eine andere Form der Akuthilfe. Wie lange dauert es denn noch bis zu eurem Termin beim Kinderpsychologen?
In dem Gespräch mit der Schulleitung kannst du dann auch noch einmal möglichst ruhig erfragen, aus welchen Gründen der zunächst zugesagte Klassenwechsel jetzt doch nicht erfolgen kann, ob die SL sich vorstellen könnte, das noch zu ändern oder auch ob ein Wechsel in eine andere Klasse möglich wäre.
Nicht vergessen: Die Schulleitung ist nicht nur für dein Kind verantwortlich!
Wenn dieses Gespräch nicht zu deiner Befriedigung verläuft (weil du weder dein Wunschergebnis erzielst, noch mit den Begründungen leben kannst oder willst), dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du das Schulamt hinzuziehen möchtest. Auch das Schulamt wird aber je nach Art der Gründe, die aus Sicht der Schulleitung gegen den Klassenwechsel sprechen einen solchen Wechsel nicht zwangsläufig ermöglichen. Unter Umständen wird man euch dort mit denselben Gründe wie bereits die Schulleitung einfach nur darlegen, warum ein Klassenwechsel nicht sinnvoll ist. Auch der Weg über das Schulamt führt also nicht zwangsläufig zum Wunschergebnis Klassenwechsel, weshalb es umso wichtiger ist erst einmal das konstruktive Gespräch mit der Schule zu suchen, die sicherlich SEHR gute Gründe dafür hat, doch noch einen Rückzieher zu machen.