Ich habe den Studenten während der Klausur nicht beim Kopieren erwischt und kann es somit nicht ausschließen, dass er den Text auswendig gelernt hat, auch wenn ich das für unwahrscheinlich halte und eher glaube, dass er den Text einfach aus seinem Handy kopiert hat.
Dann sollen Sie es erstmal beweisen, dass er den Text nicht auswendig gelernt hat. Und hierbei hat er das Recht zu sagen, dass er den Text nach eine Stunde wieder vergessen hat.
Ich würde Sie an seiner Stelle ganz schön anklagen und voll den Gerichtsprozess erstmal genießen
Außerdem können Sie es nicht beweisen, dass der Schüler/Student diesen Text im Internet nicht selber erstellt hat.
Gaaaanz schlechte Karten.