Beiträge von Flupp

    Habt Ihr nur netto oder auch brutto verglichen?


    Ansonsten könnten Kinderfreibeträge, Kirchensteuer etc. eine Rolle spielen.


    Aber am entschiedensten ist wohl: Wurde der gleiche Bruttobetrag erstattet?
    Da z.B. die Familienzuschläge auch der Absenkung unterlagen, kann das schon ein bisschen differieren.

    Nur weil hier über mich geschrieben wird: Ich fühle mich weder missverstanden oder bin jetzt beleidigt oder so...
    Manche Aussagen kann ich zwar nicht nachvollziehen und auch nicht die große Zustimmung zu diesen - aber das ist ja nicht weiter schlimm. Geht mir im echten Leben auch manchmal so.

    Und wo steht das?

    Im Schreiben des LBV steht:



    Zitat von LBV

    Für die Jahre 2012 und früher erfolgen Nachzahlungen, wenn diese rechtzeitiginnerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden (vgl. § 6 LBesGBW, für2012 müsste z.B. bis 31.12.2015 ein Antrag gestellt worden sein) und hierübernoch nicht bestands- oder rechtskräftig entschieden worden ist.

    Heute kam der Bescheid vom LBV über die Auszahlung mit den Bezügen für April 2019.
    Jetzt erfolgt also zeitnah eine größere Zahlung.


    Beigefügt sind mehrere Seiten über die steuerliche Würdigung etc..


    Darin steht ua.: "Die Nachzahlungen erfolgen nicht nur, soweit die Ansprüche auf § 23 LBesGBW in der vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2017 geltenden ausgeweiteten Fassung beruhen, sondern auch, soweit noch der frühere Absenkungssatz von 4 Prozent für die Jahre ab 2013 Anwendung fand."



    Ich muss jetzt noch prüfen, ob tatsächlich es mit meinen Rechnungen übereinstimmt. Das LBV hat vorsorglich bereits ein Antragsformular mitgesandt, falls man es anders sieht.

    Ich finde es gar nicht hypothetisch.



    Du meinst es gibt wissenschaftliche Nachweise seriöser Wissenschaftler, dass das Abendland durch anderes als den Klimawandel ernsthaft in Gefahr sein könnte? Falls ja, bitte Link posten, ansonsten erübrigt die hypothetische Diskussion sich ja.

    Die demonstrieren nicht für die allgemeine Akzeptanz, dass es einen Klimawandel gibt - den leugnen unsere Politiker nicht - sondern für politische Forderungen.
    Diese Forderungen sind legitim und ich finde viele der Forderungen gut.


    Es gibt andere legitime Forderungen, die ich (und Ihr vermutlich auch) nicht gut finde. Wenn nun Schüler diesen Forderungen politisches Gewicht verleihen möchten und dafür streiken? Ich finde, dass wir da dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen sind.

    "Welt retten wollen" würde ich dazu zählen.

    Und wie würdest Du entscheiden, wenn etwas gerettet werden soll, was Du nicht so toll findest? Z.B. "Rettung des Abendlandes" - muss man nicht alle gesetzlich erlaubten Forderungen gleich behandeln?



    Zitat von Krabappel

    Und weil ja eh nie was so heiß gegessen wie gekocht wird: Hat hier jemand Schüler*innen, die mehrmals hintereinander unentschuldigt fehlten, um sich den Demos anzuschließen?

    Ja. Jeden Freitag seit ein paar Wochen.

    ...Der Arzt, der Mechaniker und der Lehrer kennt doch am besten die Probleme seiner Klientel, da braucht es doch keiner fremden Experten.
    Und wenn schon, dann aber selber testen und selber korrigieren.
    ...

    Es werden mit Vera 8 nicht die Schüler sondern es werden die Lehrer/Schulen getestet. Ziel ist datengestützte Schulentwicklung.
    Fragebögen für die Kinder gibt es nur, weil jede sonstige Erhebung (z.B. flächendeckende Videographie von Unterricht, Auswertung von Korrelationen zwischen entfallenden Stunden und Ergebnissen, ...) für noch mehr Gegenwind sorgen würde.


    Dennoch bin ich wirklich überrascht, dass man eine arbeitswillige und motivierte Lehrkraft eher auf Jahre in Elternzeit gehen lässt als sie zu versetzen, damit wenigstens an anderer Stelle der Bedarf gedeckt werden kann. Verrückt! Muss man das verstehen?

    Es sind zwei verschiedene Baustellen und vermutlich sogar verschiedene Schreibtische, auf denen das jeweilige Gesuch landet.
    Falls es auf einem Schreibtisch landet in der Reihenfolge Versetzung und dann, da das erste nicht klappte, Elternzeit, dann kann ich Irrititationen verstehen.

    Es gibt auch einen regen "Austausch" zwischen Baden-Württemberg und Bayern, mit vielen SuS, die von Bayern ins BW-System wechseln. Bei kaum einem ist da aber die Abiturprüfung das entscheidende Kriterium, sondern die Anforderungen auf dem Weg dorthin.

    Erstaunlich, wie hoffnungsvoll die Gemeinde hier ist, beim Überfliegen der Antworten erscheint mir es aber so, dass die "Nicht-Fachkollegen" eher den Punkt sehen als die anderen.


    Meine Thesen als M-Lehrer mit einigen Abiturkursen (allerdings nicht in Bayern - kann mir aber bei Quervergleichen nicht vorstellen, dass es in Bayern leichter sein sollte):


    1. Viele Leute, die sich für schlecht in Mathe halten, unterschätzen, wie schlecht andere sein können. Zwischen einem stabilen 5-Punkte-Kandidaten und einem stabilen 0-Punkte-Kandidaten liegen mehrere Welten.


    2. Die Mittelstufeninhalte sind nicht "nicht so relevant" sondern absolute Grundlage. Es würde ja auch keiner auf die Idee kommen, in 3 Monaten ein Abitur in einer bis dato unbekannten Fremdsprache abzulegen. Wer aus Unvermögen (und nicht aus pubertären Gründen) in der Unter-/Mittelstufe schlecht ist, hat im Abitur eigentlich kaum eine Chance, wenn er/sie nicht über sehr lange Zeit sehr fleißig ist.


    3. Die 1-Punkt-Schwelle im Mathe-Abi ist schon recht anspruchsvoll im Vergleich zu anderen Fächern. Reines Basiswissen für den Pflichtteil und ein paar abgestaubte Punkte für Standardsachen im Wahlteil können, müssen aber nicht reichen.


    4. Alle, die sich selbst dafür auf die Schulter klopfen, wie sie mit Ach und Krach das Abi geschafft haben, müssten sich mal eine aktuelle Klausur ansehen - sie wären erstaunt, wie viel sie noch im Ansatz bewerkstelligt bekämen. Jahre danach sind Ableitungsregeln, Termumformungen, Äquivalenzumformungen, Bruchrechnung, ... zwar verschüttet, aber dennoch irgendwo im Hinterkopf. Da steckte früher sehr viel Arbeit drin, diese Mechanismen einzuüben. Das wird unterschätzt (siehe Punkt 1).


    Mein Tipp, falls die Geschichte stimmt:
    Die Standardaufgaben müssen blitzsauber sitzen, dann noch hier und da ein paar BE und dann beten auf das Korrekturverfahren.


    Ergänzung direkt zum Threadersteller:
    Stochastik ist (zumindest in BW - aus den Aufgaben ergeben sich für mich da keine Abweichungen) zu 95% Mittelstufenmathematik, wirklich dazu kommen nur die Hypothesentests.


    Ich sehe also eher schwarz.

    Klar, ist für mich Hobby. Ich habe so die Möglichkeit für mich über den Tellerrand zu blicken. Und habe da einiges gelernt, was ich privat beim Hausbau nutzen konnte. :dollar:



    Mir ging es eigentlich nur um den Satz "Vielleicht sollte man ab und zu mal in beliebigen Berufsfeldern Praktikum machen dürfen."
    Dürfen darf man, müssen zum Glück nicht.
    Und man darf sogar so, dass der Dienstherr den Versicherungsschutz übernimmt, versuch das mal in der freien Wirtschaft...

    Vielleicht sollte man ab und zu mal in beliebigen Berufsfeldern Praktikum machen dürfen.

    Darf man als Lehrer doch - gibt sogar in manchen Bundesländern dafür extra Förderprogramme.


    Kann ich nur empfehlen, Infos gibt es zum Beispiel hier.


    Ich war schon beim Schreiner, beim Maler, beim Gerüstbauer, beim Fliesenleger, beim Optiker, bei ner Bank, ...


    Mache ich pro Jahr ca. ein bis zwei Wochen (in der unterrichtsfreien Zeit).

    ... gehören Schulklassen zur Öffentlichkeit.
    Wenn’s jemand genau weiß, möge er es hier gern verkünden.

    Auch hier gibt es kein "genau wissen", denn da gibt es einfach verschiedene Standpunkte. Ich würde mich jeweils an die Interpretation meines eigenen KuMis halten. Die haften ja schließlich auch, wenn wir fahrlässig Fehler machen.



    Berlin sagt z.B.:
    Eine Klasse oder eine Lerngruppe wird von der Rechtssprechung als nicht öffentlich aufgefasst, die Wiedergabe eines Videos vor zwei Klassen ist aber in jedem Fall öffentlich! Quelle

    Es gibt dazu keine Gesetzesquelle, die über das UrhG hinausgeht - und dort ist der Fall nicht explizit geregelt. Das heißt, man muss für Rechtssicherheit auf ein höchstrichterliches Urteil warten, das es hierzu noch nicht gibt und vermutlich auch nicht so schnell geben wird.


    Vor März 2018 hatten die unterschiedlichen KuMis bereits zum alleinigen Speichern unterschiedliche Rechtsauffassungen, BW war da deutlich offener als andere Länder. Zum Vorführen im Unterricht gab es dann bei uns so 10%- oder "kürzer als 5 Minuten"-Regelungen.
    Nach der Gesetzesreform hat sich die Lage in dieser Situation nicht wirklich verbessert im Sinne von Präzisierung. Die aktuellste Veröffentlichung aus meinen Gefilden ist das hier: klick


    Da dieses Thema in der Ausbildung doch relativ oft angefragt wird und somit "oben" auch die Praxisrelevanz klar sein sollte, wird es hoffentlich in Kürze eine offiziellere Verlautbarung geben.

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