Beiträge von Flupp

    Mal zurück auf Los:


    Es gibt also Schulen, da wird koedukativ Sport unterrichtet und es gibt welche, da gibt es das nicht.


    Gibt es Schulen, bei denen nicht koedukativ unterrichtet wird, aber das Geschlecht der Lehrkraft im Sportunterricht egal ist? Also männliche "Sport weiblich" Lehrer? Oder weibliche "Sport männlich"?


    Wenn man sich mal die freien Stellen in Bayern ansieht, dann wird da tatsächlich nach Fach "Sport weiblich" beispielsweise gesucht. Wie erwirbt man darin die Fakultas?

    und dann weniger verdienen, zumal gerade im lehramt die reduzierung bekanntlich kaum belastung einspart verglichen mit den enormen verdiensteinbußen. aber muss jeder selber wissen.

    Wo kommt das eigentlich her - enorme Verdiensteinbußen? Da bin ich ernsthaft interessiert.


    Kurz den Rechner angeworfen:


    A12/7 100% 75% 50%
    brutto 4371,69 3278,77 2137,33
    netto 3307,20 2633,74 2185,84
    79,6% 66,1%


    Natürlich gibt es Aufgaben, die nicht teilbar sind. Dafür gibt es aber auch Aufgaben, die in vielen Kollegien nicht von Teilzeitkräften übernommen werden (können).
    Aus der Beobachtung an meiner Schule hält sich das vermutlich die Waage.

    Zwar kein Rechtsanspruch, die Schule kann aber auch nicht "Nein" sagen, wenn es das RP so will, weil andere Schulen auch voll sind.
    Herzlich Willkommen, 271. Deutsch-Englisch-Kollegin...


    Meine Vermutung, wenn die Situation ist wie geschildert: Mayine, Du hast keine Chance - da müsste die andere Kollegin schon sehr viel verbrannte Erde hinterlassen haben vor ihrer Elternzeit. Und selbst dann hat eine Schule leider kaum Chancen.

    Für mich klingt das wie die Weigerung eines Apothekenmitarbeiters, der bislang für das Homöopathie-Regal zuständig war, nun auch noch das Regal mit den Bach-Blüten mitzubetreuen.


    Von außen betrachtet ist das natürlich egal - beides ähnelt sich so sehr.
    Wenn man aber eines wirklich Ernst nimmt, dann gibt es eigentlich nur die Konsequenz, dass - wenn das eine wahr ist das andere falsch sein muss. Konsequenz:
    Wenn man das eine macht, dann geht das andere nicht.

    Naja, ich finde, dass Du dem Dienstherren nicht vorwerfen kannst, wenn Du auf Kosten sitzenbleibst, von denen er nichts weiß - bzw. die Du ihm im Vorfeld bewusst verschweigst, weil Dir ansonsten aus Kostengründen die Genehmigung versagt würde.


    Edit: Dieser Post bezieht sich auf einen Beitrag, der mittlerweile gelöscht wurde.

    Wenn Du mir der Situation Unterrichtender zufrieden bist (Betreuungsschlüssel, Tagespauschale von 14,50 usw.) - dann kannst Du sehr froh sein.


    Ich arbeite unterdessen weiter in der Gewerkschaft.

    Da Du laut Eigenaussage in der GEW bist: klick


    Klappte bei meinen bisherigen Unternehmungen und denen meiner Kolleginnen und Kollegen wunderbar. Wer bei uns auf Kosten sitzengeblieben ist, war zu bequem diese abzurechnen - aber das kann ja jeder selbst entscheiden.

    Der gesamte Bereich Unfallverhütung und Arbeitsschutz kommt mit der DGUV ein bisschen durch die Hintertür.
    Es gibt einen fast unüberschaubaren Wust an Vorschriften, der neben dem normalen "Schulrechtskram" zu beachten ist.


    Einen groben Überblick bekommt man erst in den Multiplikatorenveranstaltungen der Unfallversicherer. Dort werden dann die Sicherheitsbeauftragten für die einzelnen Schulen gebrieft.


    In BW macht das die UKBW.


    Edit: Leider gibt es keine Liste relevanter Vorschriften, was man tatsächlich alles zu beachten hat
    RiSU, DGUV, Verordnungen, SI ...


    Interessant zum ersten Stöbern sind:
    https://www.ukbw.de/sicherheit…it/betriebsarten/schulen/
    https://publikationen.dguv.de/…ch/bildungseinrichtungen/
    https://sichere-schule.de/
    http://arbeitsschutz-schule-bw.de/,Lde/Startseite (eher nur für Schulleitungen und Sicherheitsbeauftragte)

    Wer sich auf dem Laufenden halten möchte: die DGUV hat ihre Informationsschrift für Unterrichtsgänge, Ausflüge, Klassenfahrten etc. kürzlich auf den neuesten Stand gebracht.


    Diese Aktualisierung war lange überfällig, da die alte doch sehr fehlerbehaftet war. Ob sie alle bereits angemahnten Fehler und Missverständlichkeiten korrigiert haben, habe ich aber noch nicht nachgeprüft.


    Für Lehrer und Schulen in BW sind diese Richtlinien bindend.

    Ich will mich nicht impfen lassen. Meine Freundin hatte die Masern, so schlimm sind die nicht. Ich wurde zwar als Kind geimpft, aber finde meinen Impfpass nicht mehr. Was denn nun? Schulamtsposten oder Uniabordnung? Wie soll das rechtlich laufen?

    Ich will mich im Auto nicht anschnallen. Meine Freundin hatte einen Unfall, so schlimm war der nicht...

    Ich habe nun nicht alles gelesen, aber beim Überfliegen wurde in meinen Augen ein Aspekt etwas vergessen, da ich es gerade als Junglehrer merke.


    Ich verbringe noch sehr viel mehr Zeit mit Fachliteratur lesen, Arbeitsblätter, Projeke und Klassenarbeiten erstellen.
    Das was ich jetzt aber ausgiebig plane hoffe ich doch in den nächsten Jahren noch einmal einzusetzen. Aktuell könnte es also gut sein, dass ich zu viel arbeite. In 3-5 Jahren sieht das dann vielleicht anders aus.
    Gerade beim Beruf Lehrer mit sehr vielen Stoßzeiten darf man doch nicht wochenweise schauen, sondern müsste größere Zeiträume, in meinen Augen auch über ein Schuljahr hinaus, beobachten.

    Du wirst mit den Jahren Berufserfahrung schneller - das ist in jedem Beruf so. In den meisten Berufen, in denen Du nach Arbeitszeit bezahlt wirst, steigert sich Dein Lohn nach und nach.
    Der Arbeitgeber profitiert ja auch von Deiner besseren Leistung (Leistung=Arbeit pro Zeit).


    Du hingegen als Junglehrer wirst im Beamtenum doppelt "bestraft". Oder der erfahrene Kollege doppelt "belohnt":

    • Du wirst nicht nach Zeit abgerechnet, sondern zeitunabhängig nach Aufgabenumfang. Du brauchst für die gleichen Aufgaben erheblich mehr Zeit als ein erfahrener Kollege, die machst Du dann quasi unbezahlte Überstunden.
    • Du verdienst auch noch deutlich (!) weniger als der erfahrene Kollege:
      • A13 Stufe 5: 4247,57 Grundgehalt
      • A13 Stufe 12: 5246,00 Grundgehalt



    Bitte macht nicht den Fehler, den Arbeitgeber auch noch für Eure unbezahlten Überstunden zu exculpieren.
    Ich sage den Junglehrern immer: Wenn der Dienstherr glaubt, dass Junglehrer 25 Stunden am Gymnasium unterrichten können, dann ist der Dienstherr auch für die angebotene Qualtität verantwortlich, wenn diese in der regulären Arbeitszeit vorbereitet werden.

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