Warum forderst Du das nicht einfach selbst ein und lässt die KL machen, was sie will?
Du kannst Du doch selbst pädagogisch Wirken.
Da ich Dein Bundesland nicht kenne, ohne konkrete Rechtsgrundlage: Irgendwo werden in Deinem Schulgesetz die Möglichkeiten für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aufgelistet sein. Da kannst Du reinschauen und dann pickst Dir was passendes raus. Und danach ziehst Du das durch. Und wenn das Dein SL oder Kollegen doof finden, dann ist das deren Problem.
In BW zB. sind 2 Stunden Nachsitzen durch den Fachlehrer verhängbar, eine Entschuldigung kannst Du eh einfordern. Hast ja immerhin einen Erziehungsauftrag.
Beiträge von Flupp
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..., dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nicht in der Schule aufladen dürfen. Und dennoch ist das im Arbeitsrecht abmahnungswürdig und kann zur Kündigung führen, im Beamtenrecht zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.
Dies hat aber einen tatsächlichen Sachgrund, da alle Elektrogeräte geprüft sein müssen (DGUV V3) und der Dienststellenleiter die Unternehmerhaftung hat.
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Wisst ihr, wie der Fall aussieht, wenn meine Frau beispielsweise in 10 Jahren arbeitslos wird? Muss sie dann in die PKV und halt ggf. bei negativer Gesundheitsprüfung in den Basistarif? Oder wird sie dann über das Jobcenter versichert sein?Derzeit - Prognosen sind schwierig, sofern sie die Zukunft betreffen - ist man in Zeiten von "ALG 1" weiterhin in seiner Krankenkasse und dann bleiben die Kinder solange auch in der Familienversicherung.
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Ehrlich gesagt ist das bei mir aber Jammern auf hohem Niveau, wenn man nach Abzug von 2/3 der Kinderbetreuungskosten und Werbungskosten und allem anderen Gedöns die magische Grenze reißt.
Ich wollte nur auf das Prüfen der Anrechnung der Versicherungskosten hinweisen, man kann dann nämlich evtl. ein gesundes Kind in der PKV versichern und ein Kind, das aus Gründen in der PKV sehr teuer würde, in der GKV familienversichern...
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Mir liegt es fern, irgendwie Werbung zu machen: Aber bei der Techniker haben wir noch nie irgendein Problem bekommen. Einmal im Jahr reiche ich meine Unterlagen nach Aufforderung online ein und fertig ist die Laube. Deshalb nochmal nachdrücklich meine Empfehlung: Kurz checken, ob die eigene GKV irgendeine Zusatzleistung bietet, die einem die Mehrkosten für die private Versicherung der Kinder wert ist (ich behaupte, dass das in den allerwenigsten Fällen so sein wird), danach wechseln. Der Aufwand dafür ist minimal.
Lass mich raten: Du bist nicht über 5300 Euro brutto?
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Es wird sogar noch spannender, ist aber vermutlich ein Sonderfall.
Die Krankenkasse meiner Frau berücksichtigt Krankenkassenkosten (wie die Steuer ja auch). Das heißt, wenn meine Kinder bei der Familienversicherung drin sind, dann muss ich sie privat versichern (oder freiwillig gesetzlich). Wenn ich sie aber privat versichere, dann komme ich unter die Grenze und kann sie kostenlos familienversichern. Aber dann geht der Kreislauf von vorne los...
Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgende - die Regeln sind nicht wirklich transparent, sondern hängen wohl ziemlich stark am Sachbearbeiter, der das Kreuz setzt oder halt nicht. Meine Frau hat trotz mehrfacher Anfrage bisher keine schriftliche Auskunft von der GKV erhalten, was jetzt eigentlich berücksichtigungsfähig ist oder nicht.
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Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.
Ergänzung - berücksichtigt werden aber:
- Werbungskosten
- 2/3 der Betreuungskosten der Kinder (evtl. bei der nächsten Steuerangaben vollständig demjenigen zurechnen lassen, dessen Gehalt nicht zu hoch werden darf)
- Ein Kollege hat seine haushaltsnahen Dienstleistungen einbringen können (da weiß ich nicht, ob das nur Glück oder tatsächlich Rechtslage ist)Also frühzeitig mit der GKV Kontakt aufnehmen und alles klären.
Wir haben Kollegen, die schaffen es mit 5800 Euro Grundgehalt sich noch unter die Grenze rechnen zu lassen.
Erst die A15er reißt es meistens tatsächlich. -
Siehe oben.
Wenn insgesamt genügend Punkte vorhanden sind und gleichzeit genügend Punkte im Abiturblock erreicht wurden (100) und von den Prüfungen insgesamt nicht zu viele unterpunktet wurden, dann passiert nichts.
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Vorteil von Elterngeld+ ist auch, dass man im gesamten Zeitraum gesetzlich krankenversichert sein kann (samt Kindern). Das ist interessant, wenn man über die Bezugszeit des Elterngeldes ohne Einkommen ist, weil man trotzdem zu Hause bleibt.
Wenn dann der Partner privatversichert ist, kann für ein Jahr die Versicherungsprämie für Elterngeldbezieher und Sprößlinge gespart werden. Das sind leicht mal 300 Euro pro Monat.
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Das war missverständlich, Mathe zählt aktuell zwar auch als "Leistungskurs" (haha), man muss aber nicht mindestens 1 Punkt erzielen. Kurzfassung der Regelung habe ich ja oben beschrieben.
Gemeint war: Falls man 2021 schriftlich (!) 0 Punkte hat, muss es ja Leistungsfach und nicht Basisfach sein - dies war keine Aussage über 2020.
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2020: egal, solange insgesamt genügend Punkte, genügend Punkte im Abiturblock und nicht zu viele Teile der Abiprüfung unterpunktet. Ansonsten mündliche Prüfungen möglich zur Verbesserung.
Ab 2021: zwingend mündliche Prüfung, da dann ja Mathe als Leistungsfach belegt wurde und nicht mit 0 abgeschlossen werden darf.
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Einfache Ideen (weil sie nur
Geld kosten, aberkeinem persönlich außer Organisation etwas abverlangen): Solaranlage (sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie wären vermutlich sinnvoll).Habe mal in Deinem Zitat rumgestrichen. Eine vernünftige Solaranlage amortisiert sich relativ zügig. Wenn man ( bzw. die Schüler) etwas persönlichen Einsatz bringen und man mit seinem Schulträger gut verhandelt, dann kann das sehr gut funktionieren.
Beispiel: Seminarkurs konzipiert Anlage, Schule gründet mit Schulträger zusammen einen Verein, der bei der Schüler/Elternschaft Anleihen aufnimmt. Die refinanzieren sich dann über den Ertrag der Solaranlage.
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Wie viele Seiten druckst Du im Jahr?
Wie viele davon farbig? -
Vielleicht konkreter:
Du bestrafst leistungsschwache Jungs nicht, wenn sie eine leistungsgerechte Note bekommen. Du bestrafst oder bevorzugst Kinder, wenn Du einen unpassenden Maßstab anlegst.Bin kein Sportwissenschaftler, aber es ist doch nirgends so einfach die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu messen, wie im Sport. Von außen betrachtet scheint es mir durchaus sinnvoll, dass schlechte Jungs eine schlechtere Note bekommen als gute Mädchen, obwohl die Jungs vielleicht genauso schnell rennen oder springen oder ... Eben weil die Jungs auf ihre Bezugsgruppe schlecht sind, die Mädchen auf ihre Bezugsgruppe aber gut.
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Das Argument sagt halt nichts aus.
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Ja, so habe ich Dich verstanden.
Du schriebst, dass es aus Deiner Sicht keinen rationalen Grund für monoedukativen Unterricht gäbe und begründest das unter anderem mit dem Varianzen-Argument. Mit meinem Beispiel wollte ich zeigen, dass das mit den Varianzen allerdings dafür kein geeignetes Gegenargument ist.
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Haha, netter Konter.
Das Argument, dass innerhalb einer Gruppe große Varianzen sind, verhindert allerdings nicht eine mögliche Unterscheidung zwischen Gruppen. Nicht mehr und nicht weniger. Und das ist völlig unabhängig davon, ob jetzt nun eine Aufteilung konkret in Sport rational begründbar ist oder nicht.
Ich habe da tatsächlich keine Meinung zu, finde nur die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf das System Schule spannend.
Um daher mal wieder zurück zum Ausgangsthema zu kommen:
Anscheinend gab es tatsächlich eine zeitlang andere Prüfungsanforderungen (thematisch) für Frauen und Männer im Staatsexamen für Sportlehrkräfte, in aktuellen Prüfungsordnungen kann ich dazu allerdings nichts finden. -
Die Varianzen innerhalb der Geschlechtergruppen sind grösser als zwischen ihnen.
Doofes Gegenbeispiel, ein besseres fällt mir aus dem Stegreif nicht ein:
Die Unterdrücker verdienen zwischen 0 und 1000000 Euro pro Tag (Mittelwert 30 000), die Unterjochten bekommen alle jeden Tag 10 Euro.Da kann die Varianz innerhalb der einen Gruppe auch größer als der Unterschied im Mittelwert zwischen beiden Gruppen sein und keiner käme auf die Idee, nicht zu differenzieren.
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Nettes Fundstück dazu ist die Antwort von Frau Eisenmann auf eine kleine Anfrage.
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Zitat von Sommertraum
In Bayern wird ab der 5. Klasse Sport nach Geschlechtern getrennt unterrichtet, die Lehrkraft hat das gleiche Geschlecht wie die zu unterrichtenden Schüler. In der Grundschule sind noch alle Kinder zusammen, die Lehrkraft kann männlich oder weiblich sein. Frauen, die Sport auf Lehramt studieren, unterrichten demnach "Sport weiblich" und Männer "Sport männlich"
So, die Frage ist jetzt - muss sich das in Zukunft auf Grund des Urteils ändern?
Ob das nun sinnvoll, zeitgemäß oder sonstwas ist, ist ja ein ganz eigenes (anscheinend mehrseitiges) Thema.
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