Beiträge von Flupp

    Frage 1:
    Man hat festgestellt, dass es Impfversager bei der ersten Runde gibt, einen Teil davon erwischt man bei der zweiten Runde.


    Frage 2:
    Du musst nur eins der folgenden Dinge Deiner Einrichtungsleitung vorlegen:

    • Impfpass mit zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern (auch als Kombination z.B. MMR möglich)
    • Anlage zum Untersuchungsheft, in dem zwei Impfungen dokumentiert sind ...
    • Ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
      • Name, Geburtsdatum der Person
      • Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes)
    • Ärztliches Zeugnis über Immunität (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
      • Name, Geburtsdatum der Person
      • Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes
      • sinngemäße Aussage, dass Immunität vorliegt - eine Angabe des Titer-Wertes oder ähnliches kann ich nicht interpretieren
    • Ärztliches Zeugnis über dauerhafte Kontraindikation einer Impfung (keine Formerfordernis - Punkte wie oben)
    • Bescheinigung einer anderen Stelle, dass dort der Nachweis vorgelegt wurde


    Kleiner Tipp aus der Praxis:
    Beglaubigte Kopien sind problematisch, weil auf den Innenseiten der Impfpässe keine Namen drauf stehen...


    Die Impfnachweise etc. werden nach Anschauung wieder ausgehändigt und nur das entsprechende Kreuz im Laufzettel gemacht.

    Das ist wichtig!
    Das eine Kreuz alleine im Impfpass genügt nämlich grundsätzlich nicht und muss bei der Prüfung als unzureichend zurückgewiesen werden.


    Dies betrifft insbesondere alle zwischen 1970 und bis ca. Ende der 80er geborenen KuK. Erst ab 91 ist die zweite Impfung empfohlen.

    Beim zweiten lesen fällt mir auf, dass Du, CDL, vielleicht dem Bezeichnungswirrwarr unterlegen bist:

    Die Funktionsstellen erhalten Fachbetreuer nicht nur Fachleiter, aber das „Fach“ bei Fachbetreuer hat nichts mit dem Schulfach zu tun sondern ist eher ein „Arbeitsgebiet“.


    Ist zwar hier OT, aber falls es interessiert:

    RP-Seite

    Für alle mathematischen/naturwissenschaftlichen Themen sowie größere Dokumente und schlanke Graphiken eigentlich alternativlos.


    Ich kriege immer einen Vogel, wenn von mir ein Word-Dokument verlangt wird...

    Man gibt sich halt wie bei anderen Dingen auch allerbeste Mühe - die ganzen Verfahrensverzeichnisse zu erstellen ist allerdings ein selten lästiges Ding. Mittlerweile haben aber gute, auf Schulen als Kunden spezialisierte Anbieter diese als Vorlage.

    Ob allerdings tatsächlich alle (!) Erfordernisse erfüllt sind, ist für einen normalsterblichen Schulleiter eigentlich nicht mit 100%iger Sicherheit festlegbar.

    oh, ihr dürft euch in BaWü quer bewerben? Also schon auf einer Planstelle sitzen und sich auf eine Stelle bewerben, die "neu" ausgeschrieben wird? Spannend... (geht in NRW nicht)

    Eigentlich nicht. Das Verfahren ist für Laufbahnbewerber gedacht - für die anderen gibt es die sogenannten stellenwirksamen Änderungswünsche.


    Ergänzung:

    Ansonsten würde ja das ganze Versetzungsverfahren unterlaufen.

    Die einzige mir bekannte Ausnahme ist die Bewerbung auf eine Beförderungsstelle.

    Also bei uns läuft das ganz grob so:


    Bewerbungen trudeln ein.

    Gespräche werden geführt.

    Es wird eine Reihenfolge festgelegt, wen man gerne hätte.
    Dann wird abtelefoniert, ob die Kandidaten die Stelle annehmen. Falls einer absagt, wird der nächste auf der Liste angerufen und vorgefühlt.

    Der Kandidat bestätigt per Fax seine Zusage/Absage.
    Danach wird den anderen Kandidaten zu- oder abgesagt.

    Da die Bewerbungsfrist bis zum Sonntag inklusive war, erfolgen bei Schulen, die ausschreiben durften, vermutlich jetzt und nächste Woche die Gespräche.
    Die Zusagen versuchen wir immer möglichst schnell rauszugeben, damit keine andere Schule den Kandidaten vorher schnappt...

    Naja, wenn man das Gesetz ernstnimmt, dann gibt es die Übergangsfrist nur für bislang betreute/beschäftigte Personen. Alle, die nach dem 1.3.2020 anfangen, müssen vor Aufnahme den Nachweis vorlegen.

    Bei uns beginnen bald Schulanmeldungen für das nächste Schuljahr, da wäre es schon praktisch, alles in einem Anlauf zu erledigen.

    Ab 1.3.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.

    Habt Ihr von Euren vorgesetzten Dienststellen schon Infos bekommen, wie das zu händeln ist?

    Impfstatus bei Kollegen in die Personalakte?

    Impfstatus bei Schülerinnen und Schülern in die Schülerakte?

    Wer prüft den Impfstatus? Muss die Person geschult werden, verschiedene Impfpässe und Gesundheitszeugnisse zu lesen? Kommt da jemand vom B.A.D.?

    LG Flupp

    Leider aus Erfahrung nicht völlig wurscht, da einzelne Kollegen erstens eine geringere Dokumentationshürde haben, wenn das Klassenbuch eintragebereit auf dem Pult liegt, und zweitens Lücken nicht für vergleichbar große Folgeprobleme mit Abszenzen etc führen.

    Das Hauptproblem bei digitalen Klassenbüchern ist die Disziplin der Kolleginnen und Kollegen.

    Wenn nicht alle halbwegs zeitnah eintragen, dann ist es eine Katastrophe.


    Wenn also ein Kollegium einen gewissen Prozentsatz an Schnarchnasen hat, dann würde ich es lassen.

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