Frage 1:
Man hat festgestellt, dass es Impfversager bei der ersten Runde gibt, einen Teil davon erwischt man bei der zweiten Runde.
Frage 2:
Du musst nur eins der folgenden Dinge Deiner Einrichtungsleitung vorlegen:
- Impfpass mit zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern (auch als Kombination z.B. MMR möglich)
- Anlage zum Untersuchungsheft, in dem zwei Impfungen dokumentiert sind ...
- Ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
- Name, Geburtsdatum der Person
- Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes)
- Ärztliches Zeugnis über Immunität (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
- Name, Geburtsdatum der Person
- Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes
- sinngemäße Aussage, dass Immunität vorliegt - eine Angabe des Titer-Wertes oder ähnliches kann ich nicht interpretieren
- Ärztliches Zeugnis über dauerhafte Kontraindikation einer Impfung (keine Formerfordernis - Punkte wie oben)
- Bescheinigung einer anderen Stelle, dass dort der Nachweis vorgelegt wurde
Kleiner Tipp aus der Praxis:
Beglaubigte Kopien sind problematisch, weil auf den Innenseiten der Impfpässe keine Namen drauf stehen...
Die Impfnachweise etc. werden nach Anschauung wieder ausgehändigt und nur das entsprechende Kreuz im Laufzettel gemacht.