Beiträge von Flupp

    Sorry, den NRW-Bezug im Titel überlesen.
    Ich lasse es dennoch mal zum Vergleich stehen.



    Für BW ist das, wie ich dich verstanden habe, richtig.

    Wir unterscheiden zwischen erstem Beförderungsamt (am Gymnasium mit A14 besoldet), das man durch zeitlich befristete Übernahme einer "besonderen Aufgabe" oder durch das konventionelle Beförderungsverfahren erhält, und einer Funktionsstelle (am Gymnasium mit A15, A15Z oder A16 besoldet), die entweder Teil der Schulleitung oder schulextern Fachberater etc. sind.


    Die durch "besondere Aufgabe" entstehenden Aufgaben sind nicht bis zum Ende der Dienstzeit und auch nicht bis zum Ende der Befristung festgeschrieben.

    Flupp hat aber nicht geschrieben, DASS es in BaWü Konten gäbe, sondern dass es nicht in der Absolutheit stimme, dass es gar keine Konten gebe.
    und beide Seiten können doch stimmen:
    - das Land zieht sich raus: keine Konten

    - die allermeisten Schulträger fühlen sich nicht betroffen: keine Konten

    - ein paar Schulträger sind nicht bescheuert und haben Konten zur Verfügung gestellt.
    - die betroffenen (wenigen) Schulen waren sich bisher nicht unbedingt dessen bewusst, dass es anderswo anders laufe und haben also keine Pressemitteilungen herausgegeben, dass sie Schulkonten haben.

    Ich sehe nicht, wo es automatisch "heiße Luft" sei.

    Danke. Trifft es aus meiner Sicht.

    Ich betreibe nach der Aktion übrigens keinen Aufwand mehr und belästige meine Kollegin in der DV nicht mit den Problemen anderer Leute. Falls das bei uns in der DV das nächste Mal Thema wird, sage ich halt das gleiche wie jetzt auch.


    Mir doch egal, ob das als heiße Luft empfunden wird.

    Viele Grüße an alle
    Flupp

    Ich schreibe meiner Kollegin in der Direktorenvereinigung, teile ihr unsere anscheinend privilegierte Schulträgersituation mit und frage sie, ob das anderswo tatsächlich so ein schwieriges Thema ist.

    Habe keine Lust mich hier zu entanoymisieren, was der Fall wäre, wenn ich den Schulträger schriebe.

    [...] dass das nicht am Schulträger liegt etc. pp. [...]

    Ich habe nirgendwo geschrieben, dass das nicht am Schulträger liegt. Genau an dem liegt es!
    Es gibt in BW auch kein "Schultelefon", kein "Schulfax", ... . Das ist Sache des Sachkostenträgers, trotzdem einen Telefonanschluss für eine Schule zu organsieren.

    Nein, ganz normale öffentliche Schule. Der Schulträger hat mehrere Konten bei einer normalen Bank eingerichtet. Das Sekretariat kann buchen und die Schulleitung hat Einsicht (und kann auch buchen, tut es aber nicht).

    Es gibt auch meiner Meinung nach keine Gesetzeslücke, sondern nur faule oder geizige Schulträger.

    Und bezüglich konkrete Info: Was wäre der Mehrwert, wenn ich dir jetzt einen Kontoauszug schicke? Oder welche Info willst du haben?

    P.S.: Vermutlich irritiert die Wortwahl "Schulkonto". Für mich ist das ein Konto, das auf die Schule läuft und nicht einer Privatperson zugeordnet ist. Das haben wir in mehrfacher Ausführung, um unterschiedliche Projekte zu trennen. Du scheinst darunter was anderes zu verstehen.

    Es GIBT keine Schulkonten. Und die Landesregierung sowie die Schulträger - hier die Stadt Freiburg - schließen davor die

    Augen.

    Das stimmt einfach nicht in der Allgemeinheit. Vielleicht gibt es keine Schulkonten bei dir und deinem Schulträger.

    Ich habe schon oben erwähnt, dass unser Schulträger uns Konten (plural!) zur Verfügung stellt. Auch BW.

    Da gerade BW das Thema ist, habe ich nochmal nachgeguckt:

    Gerade im Frühjahr kam ein Schrieb vom RP, dass das Land sehr großen Wert darauf lege, dass nicht die Schule oder die Lehrkraft Veranstalter einer Fahrt ist oder Vertragspartner wird, sondern nur bevollmächtigt im Namen der Erziehungsberechtigten Verträge abschließt.

    Ebenso wird im selben Schrieb darauf hingewiesen, dass

    - vor privater Verauslagung gewarnt wird.

    - falls verauslagt wird, muss eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegen.

    - im Idealfall die Eltern selbst mit den Veranstaltern die Kosten abwickeln.

    - keine Abwicklung über ein privates Konto erfolgen sollte.

    wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?

    Das wäre für uns, die GEW BW, ein interessanter Hinweis - denn hier in BaWü gibt es das de facto nicht

    und es ist das, für das wir kämpfen, von der Schulleitung bis hin zur Gewerkschaft.

    Äh, andersherum.
    Bei uns an der Schule (auch BW) wird keine einzige Schulfahrt oder andere AUV über Privatkonten geregelt.

    Läuft alles über verschiedene Konten des Schulträgers, die für uns eingerichtet wurden.

    [...] und kleiner gruener frosch ist leider in seiner Haut als SL gefangen. [...]

    Da möchte ich mal als eine ebenfalls in der erwähnten Haut gefangene eine Lanze brechen.


    Ich habe in meinen Anfangsjahren Folgeveranstaltungen nicht genehmigt, weil in den vorherigen Fahrten erkennbar war, dass die Belastung (Tages- & Wochenarbeitszeit sowie körperliche & teilweise emotionale) zu hoch war. Dies war nicht nur an den jeweiligen (vermeintlichen Helden-)Erzählungen als auch an den danach auftretenden Krankenständen erkennbar.


    Der Shitstorm von allen Seiten war enorm. Kollegen (insbesondere auch die, die selbst nie fahren), ÖPR, Eltern, Schüler - sogar das RP wurde eingeschaltet.


    Nach langem Ringen haben wir dann das traditionelle Fahrtenprogramm massiv eingedampft; es fährt immer mindestens eine Lehrkraft mehr mit, als traditionell notwendig und es muss bei neuen Fahrtideen im Vorfeld die vertretbare Belastung plausibel gemacht werden - dann fällt halt mehr Unterricht aus. So what, wenn das für alle (Lehrer, Eltern, Schüler, SL, RP) als zu zahlender Preis ok ist?

    Insgesamt hat sich dadurch die Qualität des Fahrtenprogramms aus meiner Sicht gesundgeschrumpft, die Unterrichtsquantität hat aber natürlich zunächst abgenommen (vielleicht wird das aber über hoffentlich geringeren Krankenstand) kompensiert.


    Diese Option des etwas großzügigeren Unterrichtsausfalls gibt es in der Grundschule so natürlich weniger.

    Ich bin an einer beruflichen Schule in BW tätig und bei uns ist das definitiv nicht so. Ich korrigiere gerade das Englischabitur und in den offiziellen Korrekturhinweisen steht, dass der Zweitkorrektor nur die übersehenen Fehler anstreichen muss.


    Die Zweit- und Drittkorrektur in BW findet beim Abitur übrigens außer Haus statt. Die Korrektoren kennen sich nicht. In den anderen Schularten ist das aber so wie hier im Forum beschrieben.

    Stimmt, unterscheidet sich in den Fächern.

    Mathematik, Naturwissenschaften, ... machen Vollkorrektur; Sprachen nur Abweichungen.

    Mein Fehler.

    Es gibt zwar §288 BGB, aber bei uns ist als lex specialis § 5 LBesG BW einschlägig. Der dortige Absatz 2 schließt Verzugszinsen aus.*


    Zitat

    Sonst könnte man sich als Schuldner ja ein Geschäftsmodell daraus basteln die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, um die Schulden wegzuinflationieren.


    Das könnte durchaus Strategie sein. Rechtswidrige Besoldung kostet dadurch im Zweifel nie mehr als eine originär rechtskonforme Besoldung.

    *So zumindest die Aussage des Landes.

    Der kommt in meinem Alltag gar nicht vor.

    Das mag sein, ist an dieser Stelle aber aus meiner Sicht kein zutreffendes Argument. Insbesondere da Nonbinärität eben auch in den Alltagen der meisten nicht vorkommt.

    Das Gesetzt unterscheidet bislang an sehr vielen Stellen dichotom (Elternrechte, Wehrpflicht, Strafrecht, ...), was zu großen Ungerechtigkeiten führen kann. Ich hoffe, dass sich da unserer Recht sich mittelfristig an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

    Ich hatte diesen Thread eröffnet, um über die Entwicklung in Baden Württemberg zu diskutieren. Dort gibt es keine Gesamtschulen. (Edit: es gibt wohl drei, aber das sind Laborschulen).


    Wenn eine verbindliche Empfehlung kommen würde, die sich z.B. für das Gymnasium ausspricht, gäbe es in BaWü also entweder die Option Gymnasium oder eine der ganz wenigen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Wenn dann Eltern ihr Kind mit Gymnasialempfehlung warum auch immer lieber an eine andere Schulform schicken wollen, finde ich schon, dass man da nachhaken sollte. Man muss Kinder auch nicht künstlich klein halten weil man selbst Angst vor Leistungsdruck hat.

    Muss die Gemeinschaftsschule unbedingt eine Oberstufe haben? Es genügt doch, wenn sie das entsprechende Niveau in der SekI anbieten. Immerhin gibt es auch Progymnasien in BW ohne eigene Oberstufe

Werbung