Beiträge von Flupp

    Mich würde einmal interessieren, ob es für Ba-Wü verbindliche niedergeschriebene gesetzliche Vorgaben für den Schwimmunterricht wie in Bayern gibt. Dann sind bestimmte Verhaltensregeln einfach vorgegeben. In Bayern wird man vom Gesetzestext her ziemlich konkret:

    https://www.gesetze-bayern.de/…230_1_1_1_1_3_UK_205/true

    Gesetzlich nicht, aber dennoch für Lehrkräfte bindend: klick

    Hat denselben Stellenwert wie die von dir genannte Bekanntmachung in Bayern (die auch kein Gesetz ist).

    Ich verstehe, was Ihr an der Schule macht, halte diese schulinterne Vorgabe, bei 2,4 oder 2,5 E-Niveau ankreuzen zu müssen aber für falsch.


    Aber da das hier eigentlich off-topic ist, bin ich für "agree to disagree".

    Ich kann das Vorgehen aus der Verordnung nicht nachvollziehen.


    Gibt es neben der Aufnahmeverordnung noch Umsetzungsanweisungen oder ähnliches?

    In dem Fall wurden ja die D- und M-Noten durch eine pädagogische Gesamtwürdigung der Leistungen bestimmt.

    Es geht bei der Betechnung um den Durchschnitt von M und D auf der Halbjahresinformation.

    Zauberwald schrieb von Berechnung der Einzelnoten auf zwei Nachkommastellen. Das wunderte mich.

    Es sei denn, sie meint, dass Viertelnoten pädagogisch gebildet werden.

    Die Noten in De und Ma werden auf 2 Kommastellen ausgerechnet, addiert und durch 2 geteilt.

    Ist das bei euch an der Schule so oder allgemeine Vorgabe?


    Das überrascht mich nämlich, da in BW ansonsten so viel Wert darauf gelegt wird, pädagogisch-fachliche Entscheidungen zu treffen und nicht mit spitzem Bleistift zu rechnen (siehe §7 (2) NVO oder §1 AufnV).

    OK, ich meine, so ähnlich war es zu meiner Zeit auch in Bayern. Da musste man Deutsch, Mathe und HSK mindestens 2-2-3 haben und wenn eine 3 zu viele, konnte man so einen Test machen.

    In Bayern ist die Alternative zur Schullaufbahnempfehlung durch die Grundschule derzeit ein Probeunterricht an der etwaig aufnehmenden Schulart.

    Zu den Erfolgschancen hört man unterschiedliches, aber da sollte man besser die Bayern fragen.

    Ja, die russische Politik ist weitsichtig, nicht wie Merz, der innerhalb von einer Woche vollständig seine Meinung ändert. Wo stände unsere Wirtschaft heute, wenn bereits vor 3 Jahren das viele Geld geflossen wäre

    Man kann das auch als sehr weitsichtig interpretieren.


    0. Den anderen mangelnde Wirtschaftskompetenz unterstellen.

    1. Schuldenbremse einführen, um SPD-Regierungen künftig das Leben schwer zu machen.

    2. Umgehungstricks torpedieren.

    3. Änderung der Schuldenbremse blockieren, solange die Probleme anderen in die Schuhe geschoben werden können.

    4. Wenn es einem selbst auf die Füße zu fallen droht, besser gestern als morgen die Regeln ändern.

    5. Den anderen mangelnde Wirtschaftskompetenz unterstellen.

    Hm. Aber dann verstehe ich nicht, was der Test überhaupt soll. Könnt ihr mir erklären, wozu das gut sein soll bzw. ob ihr das überhaupt gut findet? Und ist BaWü das einzige BL, das sowas jetzt macht?

    Flapsig formuliert:

    Kompass 4 ist eine sowieso vorhandene Lernstandserhebung, die man schnell als Beratungsinstrument aufgeblasen hat. Die gab es auch schon im letzten Schuljahr, war da allerdings für die Grundschulen nicht verpflichtend. Bei funktionierendem Test erhalten so die Grundschulen und Eltern ein belastbares Beratungsinstrument für den Schulwechsel.
    Wenn man diesen Kompetenztest nun schon hat, dann wollte man den meiner Meinung nach irgendwie verbindlicher einbauen.


    Dieser Test ist in diesem Schuljahr in die Hose gegangen. (Sei es weil die Testkonzeption fehlging war oder weil die Grundschulen nicht bildungsplankonform gearbeitet haben oder weil der in der Kultusverwaltung vorherrschende gymnasiale Anspruch aus der Zeit gefallen ist.

    Der mediale Fokus liegt auf dem ersten Erklärungsmodell.)

    Die Kompetenztestung sollte zeigen, was die Kinder gelernt haben.


    Die Potenzialtestung sollte nun zeigen, wozu die Kinder fähig wären, selbst wenn sie nichts oder zu wenig gelernt haben sollten (Nachtigall trapst: Falls die Grundschule ihren Job nicht gemacht hat) und das eigentliche Potenzial vier Jahre verkannt wurde.

    Daher hat der Potenzialtest so einen hohen Anteil, der eigentlich einer Intelligenztestung entspricht.


    BW ist das einzige Land, das sowas in der Form macht.


    ---

    Da du nach Meinungen fragtest:


    Ich finde grundsätzlich die Kompetenztestung als Orientierung für die Beteiligten sinnvoll.
    Die Potenzialtestung interpretiere ich einerseits als Signal, dass man den Grundschullehrkräften letztlich nicht traut, und andererseits als Eingeständnis, dass unser Schulsystem doch nicht so durchlässig ist (Richtung Gymnasium), wie es immer propagiert wird.

    Die Kompetenztestung und die Potenzialtestung sind doch nur vorhanden, um dem möglichen Argument "Die Grundschullehrkraft meines Kindes ist inkompetent*" abzuhelfen.

    Interessant wird die Erhebung, wie viele Kinder bei den kommenden Anmeldungen die Zugangsberechtigung über Kompass 4 vorlegen oder über den Potenzialtest.


    Meine Vermutung:

    Kompass 4 weniger als 10 im ganzen Land.

    Potenzialtest weniger als 1 pro Schule im Schnitt.


    Mögliche Verzerrungseffekte: Kinder aus anderen Bundesländern haben sich munter zum Potenzialtest angemeldet - wenn die den Test mit Bravour bestehen, dann sagt das auch nicht viel aus.


    ________

    * Wahlweise zu ersetzen mit:
    - ... mag mein Kind nicht.

    - ... verkennt mein Kind.
    Die Anzahl der Fälle, in denen das Argument berechtigt ist, ist vielleicht nicht 0 aber aufs Land gesehen vermutlich auch überschaubar.

    Nrw: ist das automatisch so? Man muss den Rettungsschwimmer ja regelmäßig auffrischen.


    Also: Ausbildung ja, Berechtigung nein.

    In BW ist das auch Teil des Sportstudiums. Der Rettungsschwimmer muss in BW nicht aufgefrischt werden, die Rettungsfähigkeit muss aber dennoch vorhanden sein. Zu beurteilen, ob die Rettungsfähigkeit in der konkreten Situation (Gewässer, Tagesform, ...) vorhanden ist, ist Aufgabe der Lehrkraft.

    Was ich kritisch finde, ist die Begründung (des Urteils?), dass man die Klasse teilen müsste und Nichtschwimmer und Schwimmer trennen müssen. Wenn das per se so ist, muss es auch vom Land vorgegeben sein. Dann müssen die Stunden dafür sein und es muss klar geregelt sein.

    Trennung von Nichtschwimmer und Schwimmer findet sich an diesen Stellen: S. 53 (Dokument 1), S. 21 (Dokument 2)

    Für BW wichtigstes Dokument 3 besagt:

    Zitat

    Für Schwimmer und Nichtschwimmer sollen nach Möglichkeit getrennte Schwimmgruppen gebildet werden.


    Verringerung des Gruppenteilers: klick hier

    Zitat

    Die Größe der Schwimmgruppe richtet sich nach den geltenden Regelungen zur Klassen- und Gruppenbildung. Diese sind der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen zu entnehmen. Die Bildung unterhalb der eigentlichen Klassenstärke zählender Sportgruppen ist beim Schwimmunterricht ausnahmsweise möglich.

    Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.

    Halte ich nicht für möglich.

    Ist ja so auch nicht in anderen Lebenslagen möglich.

    Zum Beispiel Straßenverkehr: Nur weil man außerorts an einer bestimmten Stelle 100 km/h fahren darf, heißt das nicht, dass man nicht mit 60 km/h in der konkreten Situation zu schnell gewesen sein kann.

    Am Ende wird immer die handelnde Person eine Risikoeinschätzung vornehmen müssen.

    Wir reden vom Schwimmunterricht mit Grundschulkindern, durchgeführt von Lehrkräften, die das vielleicht einmal die Woche machen, nachdem sie einen Schwimmschein gemacht haben


    In BW immerhin 12 UE Rettungsfähigkeit und 12 UE Didaktik und Methodik.

    [...] aber dass ein Kind langsamer ertrinkt, weil die Aufsicht älter ist, naja. Dass die Aufsicht 3-4 Durchgänge braucht, um 12 Meter unter Wasser schwimmen zu können, naja... [...]

    Die Rettungsfähigkeit richtet sich immer nach aktueller Konstitution und Situation. Dies einzuschätzen liegt letztlich an der Lehrkraft.

    Die Lehrkraft, die mit 28 Kindern im Nichtschwimmerbereich des örtlichen Schwimmbads war, war qualifiziert und hat sich, wie man hier liest, auch an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, die aber offensichtlich nicht ausreichend waren.

    Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht die einzig relevanten, wenn es zur Beurteilung von Verantwortung kommt.
    Ich kenne zwar das Bad, aber nicht die konkrete Lerngruppe noch den Ermittlungsstand, von daher maße ich mir keine Beurteilung aus der Ferne zu.

    Allgemein müssen Schwimmlehrkräfte (und die Schulleitungen) aber mehr als nur gesetzliche Vorgaben beachten.
    Dazu gehören zum einen Verordnungen, Erlasse oder andere Bekanntmachungen. Da der Fall in BW war, gilt insbesondere dieses Dokument.

    Dazu kommen noch die Beratungsgrundlage (die sich eher an die Leitung richtet) und die DGUV-Information 202-107. Diese Informationen haben zwar keinen Gesetzescharakter, man braucht aber eine gute Argumentation, wenn man abweicht und dann etwas passiert, was ohne Abweichung vermieden hätte werden können. Wenn man diese Informationen nicht kennt, dann hat man erst Recht (und vielleicht sogar zu Recht) ein Problem.

    Wenn du bei der übergeordneten Stelle oder sogar beim KM anfragst, wirst du alles erhalten, aber keine "praktikable" Lösung in deinem oben beschriebenen Sinne.


    Also entweder die Schulleitung mit dem Problem betrauen, so dass deren Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Notenschluss verschieben, Note bis zur Notenfindung aussetzen, ...) genutzt werden können ODER

    einen zweiten Korrekturdurchgang durchführen in der Hoffnung, dass dann die harte 50 %-Grenze nicht mehr besteht.

    Das Ergebnis wird wohl das gleiche sein, dass am Ende einige Schüler am Ende völlig überraschend einen Punkt mehr haben.

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