Da bekommt doch niemand mehr oder weniger, der Besoldungsgeber geht einfach pauschal davon aus, dass mehr in die Haushaltskasse der Familie eingebracht wird und beziffert dies mit 538 Euro. Dadurch ist die bestehende Besoldung verfassungskonform und es muss das Alleinverdienereinkommen nicht auf 115 % angehoben werden.
Beiträge von Flupp
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Nein, nicht dass ich wüsste.
Derzeit prüfen glaub ich fünf oder sechs Bundesländer die Einführung dieses fiktiven Haushaltseinkommens.
Wer es genau wissen will, quält sich durch die letzten 50 Seiten dieses über 430 Seiten langen Threads.
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Die Idee ist, dass es einen Mindestabstand zwischen Sozialhilfe und Beamtenversorgung der niedrigsten Besoldungsstufen geben muss (Mindestabstandsgebot).
Da dieser Mindestabstand derzeit nicht gewährleistet wird, gibt es vier Möglichkeiten:
1. Sozialhilfe senken (schwierig umzusetzen)
2. Beamtenalimentation erhöhen (Abstandsgebot umfasst den Abstand zwischen den Besoldungsstufen - es wird also über alle Besoldungsstufen richtig teuer)
3. untere Besoldungsstufen streichen (hat z.B. BW gemacht)
4. die bisherigen Rechengrößen ändern (kostet nichts außer Vertrauen ins System)
Anstatt wie bislang üblich die Beamtenalimentation als hinreichend für eine vierköpfige Familie auszulegen, wird jetzt für diese fiktive Familie eine höheres Haushaltseinkommen als nur die Alimentation angenommen. Somit ist das Haushaltseinkommen weit genug von der Sozialhilfe weg und es muss nichts nachgebessert werden.
Es ist also nur ein Rechentrick, um nicht mehr zahlen zu müssen.
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Ehrlich, eine Liste von Buzzwords ist doch keine "Argumentation" für eine angebliche Benachteiligung von Männern in unserer Gesellschaft.
Ich habe nicht behauptet, dass Männer benachteiligt seien.
Ich habe nach Indikatoren gefragt für eine weiter oben getätigte Behauptung.
Der Diskussionsstil ist mir hier aber zu anstrengend. Ich bin dann mal wieder raus. -
Männer sind aber nun auch gesellschaftlich weit davon entfernt insgesamt benachteiligt zu werden.
Woran machst du das fest? Nicht, dass ich das Gegenteil behaupten würde, aber viele Statistiken, an denen man beispielsweise die gesellschaftliche Benachteiligung von Gruppen in anderen Kontexten belegen möchte, sehen bezogen auf Männer auch leider so aus:
- Lebenserwartung geringer
- Kindessterblichkeit höher
- Bildung schlechter
- Anteil Gefängnisinsassen erheblich höher
- höhere Wahrscheinlichkeit Gewaltverbrechen zum Opfer zu fallen
- Suizidrate höher
- Alkoholismus höher
- Wohnungslosigkeit höher
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Wenn man denn ein Dongle hätte, ginge es vielleicht so fluffig. Wie gesagt, bei uns setzt man auf iPads als zweite Faktoren. Das ist halt unhandlich. Aber auch sonst wird der Anmeldeprozess aufwendiger und „mal eben schnell“ gehört der Vergangenheit an.
Für die schulische Wahl des zweiten Faktors kann WebUntis nichts.
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Mit 2FA ist es nicht benutzbar [...]
Warum? Verstehe ich nicht.
Ob ich jetzt im Browser mein Kennwort eingebe oder das Kennwort plus eine Nummer aus dem Dongle macht das nun nicht erheblich anders.
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WebUntis braucht bei uns keine 2FA.
Auch schon wieder lustig, wie unterschiedlich der Zugang zu diesen doch nicht ganz unwichtigen Dokumenten gehandhabt wird.WebUntis selbst braucht es nicht. Wenn man in BW aber WebUntis als digitales Klassenbuch einsetzen möchte, dann hätte unsere Dienstherrin gerne eine 2FA: klick
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Man könnte ja sogar die Generatoren nehmen, die viele Kollegen wegen WebUntis eh schon am Schlüsselbund haben.
Die kosten ca. nen Zehner. -
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Achtung, nur falls hier später mal jemand anderes reinschaut. Dies ist wie fast alles bundeslandabhängig.
In BW gibt es auch die Regelung, dass der Schulleiter bei Nichtvorhandensein eines Stellvertreters durch den dienstältesten Lehrer vertreten wird (§42 SchG).
Hier ist allerdings gängige Auslegung, dass die dienstälteste Lehrkraft die Person mit dem nächsthöheren (Beförderungs-)Amt ist (siehe z. B. GEW-BW, Seite 810; ebenso andere Kommentare zum Schulgesetz).
Dies ist, zumindest an z. B. Gymnasien auch sinnvoll, da es ja die Abteilungsleiter gibt, die vorrangig in die Pflicht müssen.
In der Realität aber ist es eigentlich immer so, dass die Schulaufsichtsbehörde da sehr schnell jemanden benennt, wenn SL und sSL länger ausfallen sollten.Edit: Und als Ergänzung: Man muss begrifflich zwischen Vertretung und kommissarischer Leitung unterscheiden (zumindest wieder in BW - ich vermute, dass es anderswo ähnlich ist).
Das eine ist ein Automatismus, damit das System in Problemsituationen immer irgendwie handlungsfähig bleibt, solange noch zumindest eine Lehrkraft dienstfähig ist.
Das andere ist eine Setzung durch die Schulaufsicht. -
Ähm nein, woher nimmst du denn diese Info. Wenn weniger als 2 Kinder noch berücksichtigungsfähig sind, dann sinkt der Bemessungssatz auch wieder von 70% auf 50%
Es geht um BW.
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Sagt der Mitarbeiter tatsächlich, ich soll meine Private Versicherung erhöhen. Die würde dann fast das Doppelte kosten.
Die Aussage ist folgerichtig und absolut notwendig, wenn du tatsächlich auf 50 % gefallen wärst.
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Ich habe allein für alle drei Familienzuschlag erhalten. Die beiden älteren sind nicht mehr kindergeldberechtigt.
Dann solltest du lebenslang 70 % beihilfeberechtigt sein.
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Meine frage war unpräzise: Wie viele beihilfeberechtigte Kinder laufen auf dich und nicht evtl. auf Partner oder Partnerin?
Die Anzahl der Kinder ist nicht relevant, sondern die Anzahl der Kinder, für die du selbst Familienzuschlag erhalten hast. -
Wie viele Kinder hast Du?
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Auch wenn ich deiner Sympathie zustimme und den Freiburger Satz meilenweit besser finde, muss man leider bedenken, dass die tatsächlichen Abituraufgaben in BW genauso wie die IQB-Version in Word gesetzt sind (und vermutlich auch noch lange sein werden).
Es gibt also im Erscheinungsbild zwischen Klausurtext und Formeldokument Unterschiede. Das fängt an bei der serifenlosen Schriftart und hört beim leicht unterschiedlichen Satz griechischer Buchstaben und Abweichungen im lichten Satz bei den Zahlenmengen auf.
Bin mir noch nicht sicher, wie ich das selbst auf Dauer berücksichtigen werde. -
Die im aktuellen Abitur verwendeten sechs Seiten werden in Bälde auf 71 Seiten aufgeblasen. Da bietet sich dann vielleicht doch eine etwas handlichere Variante als die Loseblattsammlung an.
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Dafür aber, wenn Du am Schreibtisch im Kopf beim Radfahren bist.
Gleicht sich vielleicht aus. -
Sorry, den NRW-Bezug im Titel überlesen.
Ich lasse es dennoch mal zum Vergleich stehen.Für BW ist das, wie ich dich verstanden habe, richtig.
Wir unterscheiden zwischen erstem Beförderungsamt (am Gymnasium mit A14 besoldet), das man durch zeitlich befristete Übernahme einer "besonderen Aufgabe" oder durch das konventionelle Beförderungsverfahren erhält, und einer Funktionsstelle (am Gymnasium mit A15, A15Z oder A16 besoldet), die entweder Teil der Schulleitung oder schulextern Fachberater etc. sind.Die durch "besondere Aufgabe" entstehenden Aufgaben sind nicht bis zum Ende der Dienstzeit und auch nicht bis zum Ende der Befristung festgeschrieben.
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