bzgl. “Regeleinhaltung“: genau der Punkt! Es gibt sie nicht! Sie werden nicht verschriftlicht und das bemängle ich, finde aber kein Gehör. Regeln bezüglich Umgang mit Schuleigentum muss von der Schulleitung kommen. Ich kann sie auch aufstellen, aber wenn die Leitung beim Verstoß das danm “nicht so eng“sieht, dann bist du der schwarze Peter.
Beiträge von Bliblablubb
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Meine Schüler sind nicht einfach “schwierig“, sie haben Förderbedarf und der ist nicht gedeckt. Durchsetzen kann ich mich schon, das wird mir ja auch sonst immer attestiert.
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gut, ich bin Neuling, aber wenn der Abteilungsleiter vor deinen Augen beleidigt wird und alteingesessene Lehrer dir sagen, dass sie mit den Schülern vermutlich auch nicht den Lehrplan erfüllen könnten, aber DENNOCH eine Rechtfertigung verlangen, dann ist das kein Durchbeißen mehr. Ich hab der Abteilungsleitung schon öfters gesagt, was meiner Meinung nach fehlt. Aber Straftaten wiederholte Male wegzureden, bringt nichts. Wir sind Lehrer und haben einen Bildugsauftrag. Und dazu gehört auch sich an Regeln zu halten.
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naja, das ist mir schon klar... aber ist das Bildung?
Sehr Schade... -
Danke für den Tipp! Das es sowas gibt, wusste ich gar nicht. Allerdings frage ich mich ob ich mich in meiner Situation dann nicht ins eigene Fleisch schneide? Ich gestehe dadurch ja dann eine "Überlastung" ein, und das soll ein Beamter auf Probe ja auch aushalten. Andererseits kann ich nicht DIESEN Lehrplan mit DIESEN Schülern kombinieren, aber wird so eine Überlastungsanzeige nicht verkürzt betrachtet?
Aber zumindest wäre eine solche Anzeige ein Grund, warum mir der Wechsel genehmigt werden müsste, oder? Es gibt ja auch weitere "Kleinigkeiten" die Stören. Ich hatte die Abteilungsleitung z.B. darum gebeten, dass doch einheitliche Regeln aufgestellt werden, weil das die Schüler in der MIttelstufe längst vergessen haben, wenn es nur zur Jahrgangsstufe 5 mal einen Elternbrief gab. Antwort war: "Nein". Mir dann auch egal, wenn die Schüler die Türen in den Pausen kaputtschlagen, weil sie meinen es ist ihr Recht... war dann ja nicht unter meiner Aufsicht?! -
Mir geht es im Moment genauso.
Bzw. schlimmer. Ich frage mich nun was ein angemessenes Argument ist, um einen Schulwechsel zu beantragen. Ich bin eigentlich Gymnasiallehrerin, in einem anderen Bundesland ausgebildet, und nun an einer Stadtteilschule in Hamburg. Während es anfangs hieß, man hat in Klassen mit Inklusionskinder eine zusätzliche Lehrkraft, stehe ich nun mit rund 25 Jugendlichen im Raum, von denen über ein Drittel eine emotionale Störung hat und ich hoffen muss, dass weder den Schülern noch mir etwas passiert. Mir wurde geraten immer die Nummer der örtlichen Polizei griffbereit zu haben. Aber ich frage mich, wie ich unter diesen Bedingungen jemals Chemie-Unterricht halten soll? Ich will die Verantwortung nicht übernehmen, aber die Klassenlehrerin meinte, es gibt keine zusätzliche Lehrkraft, das ist nicht vorgesehen. Stehe ich nun wirklich da und bekomme eine schlechte Beurteilung, weil sich irgendwann einmal ein Schüler verletzen wird, oder nehme ich eine schlechte Beurteilung in Kauf und hoffe zu Wechseln? Mir ist richtig flau im Magen und ich mag einfach nur noch weg, diese Situation macht mich unfassbar unglücklich...
Ist es ein legitimer Wechselgrund, wenn man Vorschläge macht, die nicht beachtet werden? Oder kein Gehör findet? Oder nicht damit einverstanden ist, dass der Lehrplan eigentlich gar nicht eingehalten wird?
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