Hallo,
hat hier jemand zufällig Erfahrung mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?
Mir sind die Fristen dabei nicht wirklich klar und auch ein Anwalt war sich nicht sicher bei der Auslegung von Artikel 57 des Bayerischen Beamtengesetzes.
Das Bayerische Beamtenstatusgesetz Beamtengesetz regelt die Entlassung folgendermaßen:
Art. 57
Entlassung auf eigenen Antrag
(1) 1Beamte und Beamtinnen können jederzeit gegenüber ihren Dienstvorgesetzten ihre Entlassung verlangen. 2Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb zweier Wochen nach Zugang bei dem oder der Dienstvorgesetzten schriftlich zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist.
(2) 1Die Entlassung ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. 2Sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis die Amtsgeschäfte des Beamten oder der Beamtin ordnungsgemäß erledigt sind, längstens jedoch drei Monate; bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen kann sie bis zum Schluss des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.
Der Anwalt meinte zu mir, dass man auch zum Schulhalbjahr die Entlassung mit einer Frist von zwei Wochen (zwecks Zurücknahme des Antrags) vor dem Ende des Halbjahres beantragen kann.
Allerdings war er sich wie oben geschrieben nicht sicher. Es könnte auch sein, dass die 3 Monate zusätzlich angehangen werden.
Daher meine Frage hier im Forum: Gibt es hier irgendjemanden, der so einen Fall schon einmal erlebt hat? Oder kennt jemand eine Stelle, die diese Information herausgeben kann?
Max