Hallo nochmal,
ich werde in der kommenden Woche berichten.
Hallo nochmal,
ich werde in der kommenden Woche berichten.
Alles anzeigenVielleicht wirst du dir erstmal selbst klar, worum es dir geht: Um plus bzw. minus? Um die Wörter „voll“ und „noch“? Generell darum, dass die Note mit einer Tendenz nach oben bzw. unten angegeben wird?
Ansonsten habe ich selbst in diesem Thread Neues gelernt: Viertelnoten, Drittelnoten, plus und minus
Plus, minus bzw. voll, noch Ist doch Dasselbe.
Was mich besonders stutzig gemacht hat, als sie das erzählt hat, ist die Tatsache, dass es in der Oberstufe doch 15 Punkte gibt, das ist doch nichts anderes als + oder - .
Im nächsten Seminar soll sie in meinem Namen mal fragen, wo das in welchem Paragrafen nachzulesen ist.
Ich bin immer noch sprachlos.
- Ein Satzzeichen am Ende des Satze reicht aus.
- Was heißt man "darf" nicht? Wie wurde das begründet?
- Warum sitzt du in einem Seminar an der Uni, wenn du schon Lehrer bist?
Ich kann deinen Einwand verstehen, aber ich wollte mein Entsetzen damit zum Ausdruck bringen.
Sorry
Hallo nochmal,
ich war nicht in dem Seminar, aber mein Patenkind rief eben an und erzählte mir davon.
Sie studiert Lehramt in Essen.
N’Abend,
an der Uni Essen wurde heute in einem Seminar den StudentenInnen vom Dozenten gesagt, dass man unter Klassenarbeiten nicht
„noch“ gut oder „voll“ gut schreiben darf. !!!!!!!!!!
Ich bin fassungslos!
Wo steht das?
Wo kann ich das nachlesen?
Bin selbst Lehrer seit vielen Jahren… aber wie kommt man auf sowas?
Wo steht das?????
Bitte um eure fachlichen und rechtlichen Tipps! Danke.
Hallo nochmal,
danke für eure Mühe, mir mit meinem Problem weiterzuhelfen!
Guten Abend,
an unserer Schule sollen in dieser Woche mehrere Orchestervorspiele mit Publikum stattfinden.
Und ich frage mich, ob das in Pandemiezeiten in den Schulen NRWs überhaupt erlaubt ist.
Ich habe schon auf zahllosen Seiten im Internet gesucht, leider bin ich nicht fündig geworden.
Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage diesbezüglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Aber:
DANKE für eure Antworten,
tolles Forum!
MfG
Mats
Meine Güte,
ich dachte, das lässt viel einfacher und eindeutiger klären...
puh....
"NRW: ADO $18
Klassenlehrerin, Klassenlehrer
(1) Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.
Dieseoder dieser soll im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler der Klasse hinwirken.
Jetzt kannst Du natürlich mal schauen, was "im Benehmen" heißt."
Tja, was heißt "im Benehmen"?
im Einvernehmen... oder?
MfG
Mats
Mh,
das kann ich nachvollziehen....dass es zu den normalen Aufgaben eines Lehrers gehört,
aber ich möchte eine stichhaltige Begründung (Gesetz?) haben, wenn der Schulleiter mich fragt und ich ablehnen möchte.
MfG
Mats
Hallo,
die ADO §10 habe ich auch schon gelesen,
dort steht m.E. aber nichts dazu, dass ich dienstverpflichtet werden kann.
MfG
mats
Guten Abend,
als Neuling freue ich mich sehr, dass es dieses Lehrerforum gibt!
Ich habe Folgende Frage:
Kann ich als Lehrer von der Schulleitung verpflichtet werden, im kommenden Schuljahr eine Klassenleitung zu übernehmen?
Ich leite schon seit einigen Jahren Klassen und möchte keine Klassenleitung mehr übernehmen.
Gibt es irgendwo Gesetzestexte dazu? Paragraphen?
Kann mich der Schulleiter dazu zwingen? Dienstverpflichten?
ich habe schon nach antworten gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Danke für hilfreiche antworten!
Mats
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