Beiträge von Mats

    Was mich besonders stutzig gemacht hat, als sie das erzählt hat, ist die Tatsache, dass es in der Oberstufe doch 15 Punkte gibt, das ist doch nichts anderes als + oder - .

    Im nächsten Seminar soll sie in meinem Namen mal fragen, wo das in welchem Paragrafen nachzulesen ist.

    Ich bin immer noch sprachlos.

    - Ein Satzzeichen am Ende des Satze reicht aus.

    - Was heißt man "darf" nicht? Wie wurde das begründet?

    - Warum sitzt du in einem Seminar an der Uni, wenn du schon Lehrer bist?

    Ich kann deinen Einwand verstehen, aber ich wollte mein Entsetzen damit zum Ausdruck bringen.

    Sorry

    N’Abend,

    an der Uni Essen wurde heute in einem Seminar den StudentenInnen vom Dozenten gesagt, dass man unter Klassenarbeiten nicht

    „noch“ gut oder „voll“ gut schreiben darf. !!!!!!!!!!

    Ich bin fassungslos!

    Wo steht das?

    Wo kann ich das nachlesen?


    Bin selbst Lehrer seit vielen Jahren… aber wie kommt man auf sowas?

    Wo steht das?????


    Bitte um eure fachlichen und rechtlichen Tipps! Danke.

    Guten Abend,

    an unserer Schule sollen in dieser Woche mehrere Orchestervorspiele mit Publikum stattfinden.

    Und ich frage mich, ob das in Pandemiezeiten in den Schulen NRWs überhaupt erlaubt ist.

    Ich habe schon auf zahllosen Seiten im Internet gesucht, leider bin ich nicht fündig geworden.


    Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage diesbezüglich ist?


    Mit freundlichen Grüßen

    "NRW: ADO $18



    Klassenlehrerin, Klassenlehrer
    (1) Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.
    Dieseoder dieser soll im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler der Klasse hinwirken.



    Jetzt kannst Du natürlich mal schauen, was "im Benehmen" heißt."


    Tja, was heißt "im Benehmen"?
    im Einvernehmen... oder?


    MfG
    Mats

    Guten Abend,
    als Neuling freue ich mich sehr, dass es dieses Lehrerforum gibt!


    Ich habe Folgende Frage:


    Kann ich als Lehrer von der Schulleitung verpflichtet werden, im kommenden Schuljahr eine Klassenleitung zu übernehmen?


    Ich leite schon seit einigen Jahren Klassen und möchte keine Klassenleitung mehr übernehmen.
    Gibt es irgendwo Gesetzestexte dazu? Paragraphen?
    Kann mich der Schulleiter dazu zwingen? Dienstverpflichten?


    ich habe schon nach antworten gesucht, bin aber nicht fündig geworden.


    Danke für hilfreiche antworten!
    Mats

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