Beiträge von MarieJ

    Nein, ich meine, dass Risikogruppen zu Hause bleiben sollen. Ich zähle nur eben Menschen ab 60 noch nicht dazu.

    Es ist nur nicht relevant, wenn DU zur Risikogruppe zählst. Die über 60 - jährigen mussten, jedenfalls in NRW, nicht in die Notbetreuung und ich vermute/hoffe, dass sie auch nicht wieder zur Schule kommen müssen, wenn diese bald geöffnet werden.
    Dass eine solche Altersgrenze an sich nicht unproblematisch ist, ist klar, denn es haben auch schon 50-jährige ein erhöhtes Risiko gegenüber etwa 30-jährigen. Grenzziehungen dieser Art sind bisweilen aber nötig.

    Meinen SchülerInnen sage ich in ähnlichen Fällen, dass allerlei Regeln die für eine Gemeinschaft gelten, im Einzelfall nicht immer sinnvoll sind. Das ist eben ein grundsätzliches Problem des Zusammenlebens.

    Zumindest ein Coronauser ist ja schon weg. Und ich will keine Diskussion darüber anfangen, sondern es nur bemerken (weil ich es angesichts gewisser Beiträge begrüße).

    MarieJ mit der Einstellung zur Arbeitssicherheit könnten wir eigentlich unsere gesammelten Vorschriften zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen in die Tonne werfen.

    Vielleicht hast du mich nicht verstanden: ich schrieb NICHT, dass ich wieder in die Schule gehen werde oder irgendwelche Risiken nicht minimieren wollte. Ich pflege die radioaktiven Teile aus der Schule auch nicht in der Hosentasche herumzutragen. Ich versuche meist nur, mich selbst betreffende Risiken möglichst vernünftig abzuwägen.

    Ich vergaß: ich bin Risikopatientin, weil alt und krebsvorerkrankt und ich habe doch etwas Schiss. Dennoch gibt’s bei mir genug Ratio und Zahlen und Risikoabschätzungen im Kopf.

    Leider weiß ich, dass eine sehr geringe Sterblichkeit von ein paar Prozent nicht bedeutet, dass es nicht gerade mich trifft. Es gibt ja auch immer mal Lottogewinner, obwohl ein Lottogewinn für eine konkrete Person sehr unwahrscheinlich ist. Aber auch der Haushalt und die Straße sind für mich statistisch sehr gefährlich (ich muss jeden Tag ca. 50 km fahren).

    Viele hier im Forum haben zero Empathie und können sich nicht in Menschen reinversetzen, deren Gesundheit gefährdet ist.

    Man merkt, dass die Indoktrinationen des Referendariats auch immer noch gut nachwirken. Funktionieren um jeden Preis.

    Nur weil manchen hier deine Art nicht zusagt, über die Dinge zu schreiben bzw. deine Visionen als Tatsachen hinzustellen (manche auch noch inhaltlich nicht mit dir übereinstimmen), diese im obigen Zitat genannten Dinge zu unterstellen, finde ich ein starkes Stück.

    Ich für meinen Teil schreibe gegen deine Darstellungsweise und völlig aufgeregte und extrem voreingenommene Art an. Deshalb bin ich noch lange nicht für Schulöffnungen.
    Auch habe ich hier im Forum noch keinen Beitrag gelesen, in dem die schnelle Schulöffnung ohne irgendwelche Bedenken bzw. Einschränkungen befürwortet wird. Da kann mir aber in dem ganzen Geplänkel etwas durchgegangen sein, dann würde ich um ein Zitat bitten.

    Wolfgang Autenrieth Bitte erkläre mir, was du mit „VerdopplungsRATE“ genau meinst. Ich kann deinen Beiträgen nicht entnehmen Verdopplung pro WAS es ist. „Rate“ bedeutet für mich in Mathe immer, dass es sich um einen Quotient handelt. Kenne ich bei exponentiellem Wachstum so nicht. Da gibt es eigentlich nur die Verdopplungs- oder bei Zerfall die Halbwertszeit. Oder meinst du sozusagen die Ableitung, also die Zunahmegeschwindigkeit? Die ist ja bei exponentiellem Wachstum proportional zum Bestand oder bei logistischem Wachstum, was es ja hier insgesamt eigentlich ist, auch noch proportional zur Differenz von Bestand und oberer Schranke bzw. Sättigungsgrenze.

    Mein Vorschlag: Man muss eine bestimmte Menge qualifizierter Beiträge geleistet haben. Und ob das erfüllt ist, entscheiden die Mods, die aber natürlich unglaublich voreingenommen und diktatorisch agieren müssen, damit wir wieder so lustige Diskussionen bekommen...:flieh:

    Gegrilltes im Garten und heute Nachmittag Eis. Am Sonntagmorgen gibt‘s auf der Terrasse ein distanziertes Frühstück mit den Töchtern.


    Siehst du zur Zeit ab und an Leute aus deiner Kernfamilie, die nicht mehr mit dir zusammen wohnen?

    Man könnte zynisch zurückfragen: Muss jede kleinste Bude überleben? Brauchen wir die drölfste Nageldesignerin? Das Startup, das bisher nur von Krediten gelebt hat? Oder kann das weg?

    Ich bin aber nicht zynisch und wünsche allen Läden ein Überleben.

    Wenn du nicht zynisch bist, warum formulierst du dann überhaupt diese zynischen Fragen? Und christlich ist es auch nicht, auf eine solche perfide Art das, was man sagen will, obwohl es nicht sagbar ist, dann doch noch unterzubringen.

    Bolzbold In dem Teil des neuen Gesetzes, den ich in dem Thread „Fakten usw.“ von Cdl zitiert habe, steht nur, dass das Parlament das Ministerium für Schule und Bildung ermächtigt, die Prüfungsordnungen in diesem Schuljahr zu verändern. Davon, dass das Parlament es direkt selbst entscheidet, habe ich nichts gelesen oder gehört. Und jau, die Afd hat dem Gesetz nicht zugestimmt, deshalb: 3. Lesung :autsch:

    Immer einmal mehr wie du, Loretta: Ich dagegen habe Atemschutzmasken im Keller, noch so ca 30, nicht gehamstert, sondern vom Renovieren übrig geblieben, müffeln aber nach Keller. Ca 150 haben wir schon an eine Arztpraxis abgegeben, denen war der Kellergeruch Wurscht.

    Das Staubsaugerbeutelvlies ist angeblich n einer Studie getestet worden, sagte gestern Herr Lauterbach bei Lanz. Das Problem ist aber, dass in manchen dieser Vliese Materialien sind, die man nicht einatmen soll. Man treibt u. U. den Teufel mit Beelzebub aus.

    Bei mir im Garten ist es sehr viel leiser, kaum noch Flugzeuge, weniger Autos. Besonders abends ist es wunderbar.
    Außerdem freue ich mich über manche Rückmeldungen von meinen Abileuten, die teilweise kräftig an Aufgaben arbeiten. Ein Schüler schrieb, dass er den Unterricht jetzt viel mehr zu schätzen weiß und vermisst: „Und wenn wir nach den Osterferien nochmal Unterricht haben, werde ich nie mehr mit dem ... quatschen.“

    Zur Info aus dem neuen Epidemiegesetz für NRW, das heute in der 2. Lesung war. 3. Lesung am 14.4. siehe unten.

    In Artikel 10 wird das Schulministerium ermächtigt, von den Prüfungsordnungen der verschiedenen Schularten/-Stufen abzuweichen. Der von mir unten zitierte Teil ist aus der Begründung. Dennoch könnte es sein, dass man bei den zentralen schriftlichen Prüfungen bleibt. Wir haben heute eine Rundverfügung erhalten, bei der auf die Hygienevorschriften Bezug genommen wird. Die Schule soll sich vorsichtshalber entsprechend vorbereiten.

    „4.

    Aufgrund der Corona-Pandemie findet in der Schule derzeit kein üblicher Schulbetrieb statt. Das infektionsschutzrechtlich veranlasste Ruhen des ordentlichen Schulbetriebs führt mög- licherweise dazu, dass schulische Prüfungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kön- nen. Für andere schulische Entscheidungen (wie Versetzungen, Verfahren am Ende der Er- probungsstufe, Vergabe von Schulabschlüssen in Bildungsgängen der Berufskollegs) könnte es an hinreichenden Leistungsnachweisen oder Nachweis von erforderlichen Praktika der Schülerinnen und Schüler fehlen. Dieses Gesetz trifft Vorsorge für den Fall, dass der Schul- betrieb ab dem 20. April 2020 (Ende der Osterferien) nicht oder nicht in vollem Umfang wie- deraufgenommen werden kann.

    Das Ruhen des Präsenzunterrichts hat auch Folgen für die Lehrerausbildung: Studierende können nicht in gleicher Weise oder gleichem Umfang Praxiselemente an Schulen absolvie- ren. Unterrichtspraktische Prüfungen am Ende des Vorbereitungsdienstes können nicht un- mittelbar im schulischen Unterricht stattfinden. Darüber hinaus können sich durch Einschrän- kungen des universitären Lehr- und Prüfungsbetriebs Studienabschlüsse für den Zugang zum Vorbereitungsdienst verzögern.

    Das Schulministerium wird mit diesem Gesetz ermächtigt, bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen von den im einzelnen genannten Vorschriften des Schulgesetzes sowie von den ebenfalls genannten Ausbildungs- und Prü- fungsordnungen (Rechtsverordnungen im Sinne von § 52 des Schulgesetzes) abzuweichen. Die Schülerinnen und Schüler können somit ihren Bildungsweg wie geplant fortsetzen.“

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