Es geht noch weiter:
5. Lernen auf Distanz
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.
Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.
Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
V. Lehrerausbildung
Das Ruhen des Unterrichts an Schulen hat auch Folgewirkungen für die Lehrerausbildung. Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen nach Möglichkeit keine Nachteile für ihr berufliches Fortkommen aus der Corona-Krise haben – und wir brauchen mehr denn je neu einzustellende Lehrkräfte.
Mit dem geplanten Bildungssicherungsgesetz und Verordnungsregelungen soll es dem Ministerium und den Hochschulen (nach regionalen Gegebenheiten) für das Jahr 2020 ermöglicht werden, Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika im Lehramtsstudium zu modifizieren.
Einstellungen neuer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird es wie geplant zum 1. Mai 2020 geben; das Einstellungsverfahren in den Bezirksregierungen wird formal weitestgehend flexibilisiert. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulprüfungen noch abschließen müssen, können zudem notfalls noch im Juni nachrücken.
Schließlich werden zum Abschluss der Ausbildung, im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen, modifizierte Unterrichtspraktische Prüfungen im Laufe des Mai vorgesehen, um möglichst Einstellungen in den Schuldienst noch in diesem Schuljahr zu ermöglichen. Hierzu ist im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 2. April 2020 beschlossen worden, auch „andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen“ zuzulassen und die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Aus dem aktuellen Prüfungszyklus in Nordrhein-Westfalen seit Februar 2020 stehen von rund 3.800 Prüfungen noch knapp 850 Prüfungen aus. Diese waren vom Landesprüfungsamt zunächst für Ende April neu terminiert worden und sollen jetzt im Mai in veränderter Form durchgeführt werden; hierbei werden die bereits geleisteten Planungen und Vorbereitungen der Kandidatinnen und Kandidaten zugrunde gelegt. Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter und das Beamtenverhältnis auf Widerruf verlängert sich automatisch mit einer Verschiebung der Prüfungstermine.
VI. Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag
Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter
schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html
zur Verfügung steht.
Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:
· Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages
· Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht
· Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen
· Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
· Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement
· Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten
Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter