Beiträge von MarieJ

    Ist „nur“ eine Klarstellung. Ich glaube nur am Anfang ist etwas anders, deshalb poste ich nur den, ist sonst immer so lang und wird ja dann bald auch ganz veröffentlicht.




    Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:


    Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.


    Der Text der nachfolgenden SchulMail Nr. 17 wurde daraufhin an den entsprechenden Stellen präzisiert:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.


    Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.


    Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.


    Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.

    Der Witz ist, dass da noch fehlt:

    - Hygieneplan, der den Namen auch verdient und nicht von 2015 ist, sondern sich explizit auf die aktuelle Situation bezieht.


    - Informationen darüber, welche Lehrkräfte freiwillig kommen dürfen, welche gar nicht dürfen wegen Vorerkrankungen. Diese Dinge gelten aus der, ich glaube 15. Mail, ausdrücklich nur bis zum 3.5.


    - und natürlich Infos zu den weiterführenden Schulen.


    Soweit ich weiß, hatten die auch in NRW zumindest die Androhung einer Klage wegen „nur 4. Klasse“. Deshalb konnte der ursprüngliche Plan erstmal nur 4. Klässler kommen zu lassen nicht aufrechterhalten werden und alle müssen möglichst gleich beschult werden. Das andere Begründungsgeseiere hätten sie sich sparen können.

    Vlt sitzt am nächsten Sonntag Frau Gebauer bei Frau Will und wird mal auseinandergenommen.
    Eigentlich bin ich ja ziemlich friedfertig und wir kriegen an unserer Schule vieles gut hin, trotzdem entwickele ich ob der Informationspolitik langsam echte Hassgefühle.

    Teil 2

    ·         Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.


    ·         Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.


    Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:




    ·         Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,


    ·         ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,


    ·         an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,


    ·         nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien


    ·         bei Fortsetzung der Notbetreuung.




    V.                  Schulrechtliche Änderungen


    Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.




    VI.                Zurück in den schulischen Alltag


    Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:


    https://www.schulentwicklung.n…enzunterricht-nach-corona


    Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter http://schulpsychologie.nrw.de…ag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.


    VII.              Bewegungsangebote


    Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de abrufbar sein.


    VIII.            Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen


    Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.




    Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.




    Mit freundlichen Grüßen


    Mathias Richter

    Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.


    Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können.


    Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.


    Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.




    I.                    Unterstützung durch Lernen auf Distanz


    In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.


    In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.




    II.                  Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020


    Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.


    Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.




    III.                Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote


    Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.


    Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.




    IV.                Eckpunkte für schulische Konzepte


    Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.


    Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.


    Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.


    Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis. Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:


    ·         Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.


    ·         Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.


    ·         Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.


    ·         Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.


    ·         Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.

    Gibt es bei irgendjemandem neue Infos zum Unterricht in der nächsten Woche?
    Ich bin etwas verwirrt, weil es bisher immer hieß ab dem 4.5. sollen die Klassen 4 und die Abschlussklassen des nächsten Schuljahres wieder beschult werden. Für die Q1 wird’s ja wegen des Abis nächstes Jahr auch langsam eng, jedenfalls in Mathe.

    Ich kenne Grundschulen, die haben jetzt für den Montag geplant teilweise Schulbusfahrten abgeklärt usw. Wir haben angefangen für die Prüflinge des nächsten Jahres Stundenplänen zu erstellen mit sehr eingeschränktem Programm.

    Nun ist in der Presse teils zu lesen „4. Klasse frühestens ab 7.5.“ (angeblich gibt’s auch eine Klage ähnlich wie in Hessen), Abschlussklassen des nächsten Jahres angeblich ab 11.5.

    Vom Ministerium haben wir als Schule noch nichts weiter gehört. Irgendwie fühlt man sich echt ver...

    Ach so, jetzt hab ich’s kapiert. Die Mods sind Bolzboldsockenpuppen 🤣, so viel ist ja schon mal klar.
    Ich hatte wegen gewisser Inhalte und Art der Formulierung ganz andere Sockenpuppenverdachtskandidaten - Moebius und Wollsocken kann doch auch Herr Autenrieth nicht ernsthaft gemeint haben.

    Ich sage meinen SuS immer, dass ich den „Nicht stören-Button“ beherrsche🤣, auch das Sperren oder ignorieren von Leuten würde ich benutzen. War aber definitiv noch nie nötig. Meine sind insgesamt ziemlich höflich.

    Den Hundertwasser-Bahnhof in Uelzen - auch die Toiletten dort (ich durfte, nachdem kein Mann mehr darin weilte, in Begleitung eines Wärters sogar mal aufs Männerklo, weil die Fliesenmosaike so schön sind😉).


    DUUM geht auch gerne mal in eine Kunstausstellung.

    Genau das, wenn es auch noch gepaart auftritt.


    Denkst du auch bei manchen Beiträgen von angeblich verschiedenen Personen, dass es sich bestimmt eigentlich um denselben/dieselbe UserIn handeln könnte?

    Ich antworte mal auf die rote Ameise - bin langsam wat durcheinander hier😉


    Nein, es sei denn man bezeichnet ungenießbare Gerichte als giftig.

    Hömma, als wenn isch dat nich jemerk hätt, Pärle...

    Miss Jones: du has n Fehla gemacht: im Pott gibt’s kein r. Dat heißt „Päale“


    Findest du auch manche Dialekte richtig nett und andere ganz furchtbar?

    Wir haben die Fahrten von Ende August/Anfang September storniert. Es gibt von oben aber nur Empfehlungen. Was passiert wenn der „Topf“ für die Stornierungskosten nicht reicht und man hat gewartet, bis das Ministerium die Fahrten verbietet?
    Wir haben uns deshalb entschlossen, nicht abzuwarten. Die Sache mit den Stornokostenerstattungen Athen bestimmt unter Haushaltsvorbehalt.

    Mir fällt zu dieser wichtigen Trinkfrage nur der Strohhalm ein. Das sollte doch wohl ziemlich problemlos gehen. Natürlich nur, wenn der Strohhalm nicht aus Plastik, sondern wirklich aus Stroh ist😉.


    Was meinst du dazu?

Werbung