Wir haben das als Mail von der Bezirksregierung erhalten:
Dietmar.Schade@bezreg-muenster.nrw.de
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
anlässlich der bevorstehenden schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen möchte ich mit den beigefügten Hinweisen einen Teil der Nachfragen, die von Ihnen zum Abitur 2020 gestellt wurden, beantworten.
Ich beziehe mich dabei weitgehend auf Informationen, die in Besprechungen mit dem MSB mehrfach gegeben, aber bislang nicht offiziell verkündet wurden.
- Es gibt keine Höchstzahl von Schülerinnen und Schülern, die sich in einem Prüfungsraum aufhalten dürfen; der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den beteiligten Personen ist auf jeden Fall einzuhalten; vor dem Hintergrund der Größe des Raums ergibt sich dann die Anzahl der Personen, die dort geprüft werden dürfen.
- Zum Umgang mit im Prüfungsraum zentral ausliegenden Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Wörterbüchern, …: siehe BAD-Handlungsempfehlung-Prüfungssituation:
https://www.schulministerium.n…ng-Pruefungssituation.pdf
Alle Personen (SuS, LuL), die auf gemeinsam genutzte Materialien zugreifen, sollten bereit gestellte Einmalhandschuhe verwenden und die Materialien ggf. nach Gebrauch desinfizieren.
- Lehrkräfte sollten bei der Verteilung sowie beim Einsammeln von (Prüfungs-)Materialien an / von Schülerinnen und Schüler Handschuhe und Mundschutz tragen, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Dies betrifft insbesondere auch den Austausch der Materialien im Fach Mathematik (hilfsmittelfreier Teil, Teil mit Hilfsmitteln) während der Prüfung; ggf. kann der Austausch „dezentral“ im Raum organisiert werden.
- Zum Einsatz von zur Risikogruppe gehörenden Lehrkräften in Prüfungssituationen gilt nach heutigem Kenntnisstand:
Lehrkräfte, die zur Risikogruppe „60+“ gehören, können nach schriftlicher Erklärung im Prüfungsverfahren eingesetzt werden. Alle anderen Risikogruppen dürfen nur in Situationen ohne Schülerkontakt eingesetzt werden, z. B. bei der Aufgabenauswahl zur schriftlichen Abiturprüfung, bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben für die mündliche Abiturprüfung, …
Während der schriftlichen Abiturprüfung soll die zur Risikogruppe gehörende Lehrkraft im Prüfungsraum durch eine Fachlehrkraft vertreten werden, aber während der gesamten Prüfungsdauer (telefonisch) erreichbar sein.
In der mündlichen Prüfung darf die prüfende Lehrkraft – sofern sie zur Risikogruppe gehört – per Videokonferenz zugeschaltet werden, wenn die prüfende Lehrkraft und der Prüfling zuvor schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Die anderen Mitglieder der Prüfungskommission und auch der Prüfling müssen persönlich anwesend sein.
- Zu den Rahmenbedingungen und besonderen Erfordernissen bei Experimenten und Materialien in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Technik, Ernährungslehre und Kunst sollen die Schulen zeitnah noch Informationen durch das MSB erhalten.
Auch wenn damit nicht sämtliche Fragen zur Durchführung des diesjährigen Abiturs beantwortet sein mögen, hoffe ich doch, dass die genannten Hinweise ein wenig mehr Handlungssicherheit in herausfordernden Zeiten geben.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, einen guten Start in die nächste Woche, insbesondere natürlich die Abiturphase, und hoffe, dass Sie und Ihre Schulgemeinde die nächsten Wochen positiv gestalten und erleben können, vor allem aber gesund bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Schade