Beiträge von MarieJ

    Und das hier quasi als "Revanche" der gecoverten - ich bin platt wie gut die sind!

    Jo, echt erstaunlich, hätte ich denen nicht zugetraut. Wenn nur dieses dämliche Umtata-Geklatsche nicht wär und gegen Ende sind doch manche Töne ein bisschen daneben.

    Zitat von Sommertraum:“ In Bayern gilt schon von Anfang an, dass keine Risikogruppe automatisch freigestellt wird, sondern diese den Arzt konsultieren soll und abhängig von dessen Entscheidung nur mit Attest vom Präsenzunterricht freigestellt wird.“
    Dazu in # 206

    Das ist hier auch so.

    aberwitz ist aus NRW


    Das ist definitiv eine falsche Behauptung.

    Aus der Schulmail dazu (Gültigkeit wurde inzwischen über den 4.5. hinaus bis auf weiteres verlängert):

    Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

    Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.

    Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

    2. Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

    Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

    Wenn es in solchen Fällen keine Schließung gibt, bleibt abzuwarten, ob sich an der jeweiligen Schule dann doch noch weitere Fälle zeigen. Dann hätte man einen gewissen Anhalt dafür, ob die Distanzen und Hygiene dort einen Sinn haben. Wobei natürlich evtl. noch verborgene Parameter einen Einfluss haben könnten.

    Besonders perfide erscheint die heutige Behauptung des Ministeriums, der Wunsch sich an den mündlichen Abschlussprüfungen zu beteiligen sei vielfach aus dem betroffenen Pädagogenkreis gekommen...

    Das ist nicht perfide, sondern nach meiner Kenntnis einfach wahr. Bei uns gab es mehrere KollegInnen - mich eingeschlossen, wie ich bereits schrieb - , die ihre AbiturientInnen selber prüfen wollten und die Bedingungen bei mündlichen Prüfungen für absolut akzeptabel halten. Da ist Einkaufengehen sicher gefährlicher.

    Man braucht mehr Lehrer, also verschiebt man die Grenze. Anstatt sich einzugestehen, dass der Betrieb nicht einwandfrei durchführbar ist mit so wenigen Lehrern, und das mdl. Abi abzusagen, riskiert man lieber deren Gesundheit.

    Es geht hier um mündliche Prüfungen, Firelilly. Da ist deine Schwarzmalerei echt unangebracht: vier Personen in einem Raum sollten wohl kein Problem darstellen.

    In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Aus dem Erlass

    In der 20. SchulMail haben wir Sie über Eckpunkte informiert, die für den Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres zu beachten sirid. Hiermit möchte ich klarstellen, dass sich die folgende Maßgabe auf die Sekundarstufe l bezieht: ,,Zur Einhaltung der Hygienevorschriffen können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrich- tet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt."

    Im Kurssystem der Sekundarstufe 11 ist es kaum zu vermeiden, dass auf- grund der begrenzten Raumkapazitäten im Tagesablauf einzelne Räume auch von wechselnden Schülergruppen genutzt werden.

    Aus den Gründen des Infektionsschutzes ist allerdings darauf zu achten, dass solche Wechsel auf ein Minimum reduziert werden, beispielsweise dadurch, dass in den jeweiligen Kursen grundsätzlich in Doppelstunden oder in noch größerem Umfang im Blockunterricht unterrichtet wird. Zudem sind bei einem Wechsel von Schülergruppen, die denselben Ar- beitsplatz im Raum nutzen, Zwischenreinigurigen erforderlich. Die Räuföe müssen gelüftet werden und es ist darauf zu achten, dass die wechselnden Schülergruppen keinen Kontakt haben.“

    Haben vorhin eine weitere Mail erhalten, in der es eine Vorankündigung zu einer eventuellen anderen Entscheidung bei Prüfungen gibt:

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

    in meiner letzten Mail gab ich Ihnen einige Informationen zum Abitur, die in Besprechungen mit dem MSB mehrfach mitgeteilt, aber bis Freitag offiziell nicht verkündet waren. Am selben Tag tat sich noch Entscheidendes und das MSB teilte Folgendes mit:

    -          „Bislang gilt für Risikogruppen und Schwangere das Verbot einer Beschäftigung an Schulen im direkten Schülerkontakt. Am kommenden Montag (11.05.2020) werden wir ein Mitbestimmungsverfahren einleiten, wonach die Teilnahme an mündlichen Prüfungen zukünftig möglich sein soll, da nicht länger von dem Beschäftigungsverbot umfasst. Die Wahrung aller hygienischen Standards und die größtmögliche Rücksicht auf die besondere Situation der Betroffenen werden dabei vorausgesetzt. Natürlich kann dem Ausgang eines Mitbestimmungsverfahrens nicht vorgegriffen werden.“

    Die Initiative des MSB ist sicherlich außerordentlich zu begrüßen, allerdings verweist das MSB deutlich darauf, dass der Ausgang des Mitbestimmungsverfahrens offen ist. Damit verfügen die Schulen zeitnah nicht über die notwendige Planungssicherheit. Wir empfehlen, sich entsprechend vorzubereiten.

    Weiterhin dürften Sie am Freitagnachmittag eine beruhigende Mail zu den fachspezifischen räumlichen Voraussetzungen im Abitur in ausgewählten Fächern erhalten haben, die ich hier noch einmal aufgreife:

    -          „Für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen in den Grund- und Leistungskursen im Haupttermin in den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik, Ernährungslehre, Informatik in der schriftlichen Abiturprüfung (Prüfungstag 12.05.2020) sind im Hinblick auf die Durchführung von (Demonstrations-)Experimenten keine besonderen fachspezifischen räumlichen Voraussetzungen erforderlich. Sollten Sie mit einer Waldorfschule kooperieren, stellen Sie bitte sicher, dass auch diese entsprechend informiert ist.“


    Schließlich erfolgte am Freitag durch das MSB per Erlass noch eine Klarstellung im Nachgang zur 20. Schulmail bzgl. der Möglichkeiten des „Schichtbetriebs“ im Kurssystem der SII (s. Anlage), die den Schulen sicherlich auch sehr weiterhelfen wird.


    Ich hoffe, dass die „neuesten Infos“ Ihnen einige organisatorische Erleichterungen bringen und wünsche einen guten Start in die Abiturphase sowie in die Aufnahme des Präsenzunterrichts für die Q2.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Schade

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mich in allen Punkten daran halten werde. In Mathe gibt es immer wieder missverständliche Formulierungen, was bisweilen erst ausfällt, wenn SuS bestimmte Dinge fragen. Werde mich also wohl, trotz Risikogruppe (Risiko ist aber nicht super hoch) im Nebenraum aufhalten.
    Mündliche Prüfungen von Fremden finde ich sehr, sehr problematisch. Dort ist es doch auch mit 4 Personen im Raum infektionsschutzmäßig am einfachsten.

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