state_of_Trance „Ich bin doch keine Maschine“
Nee, im Ernst, ich benote Hausaufgaben nicht. Aber natürlich darf z. B. der Vortrag von HA in die Bewertung einfließen, so wie du es schon vermutest.
Das mit den Hausaufgaben mache ich in der SEK I, dort gilt laut KLP SEK I Mathe:
„[…]
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen in enger Bin- dung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichts- einheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen län- geren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
Zu „Sonstigen Leistungen“ zählen beispielsweise
Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, das Aufzei- gen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder das Bewerten von Ergebnissen
kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereit- schaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit)
im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufga- ben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase, angemessene Füh- rung eines Heftes oder eines Lerntagebuchs
kurze, schriftliche Überprüfungen.
Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer kann neben diesen Bewertungsformen auch alternative Formen, wie Portfolios oder langfristig vorzubereitende größere schriftli- che Hausarbeiten über eine mathematikbezogene Fragestellung einsetzen. Die Durchführung und die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden. Es ist zu empfehlen, ihnen die Anforderun- gen und Kriterien an Beispielen zu verdeutlichen.“
Womit hier auch noch mal was zur Heftführung in NRW SEK I gesagt wurde.