Mir ist bewusst, dass die Gesundheit an erster Stelle stehen sollte. Ich bin allerdings Ende letzten Jahres schon für knapp 4 Monate ausgefallen wegen des Fußes. Ich habe da einfach ein ganz schlechtes Gewissen.
Das hörte sich für mich nach einem schlechten Gewissen an, das eventuell verhindert, dass die TE unvoreingenommen auf ihren Heilungsprozess achtet.
Davor wollte ich warnen.
Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.
Meine Erwähnung einer Verhaltenstherapie bezog sich auf eine Gesamtproblematik, die oftmals mit schlechtem Gewissen einhergeht und war überhaupt nicht direkt auf die TE bezogen.
Das mit dem „pathologisch“ kam gar nicht von mir, sondern ich erwähnte nur, dass das pathologisch werden könne. Und was heißt schon pathologisch?
Nützlich ist eine therapeutische Begleitung, wenn man einen gewissen Leidensdruck verspürt, der daher kommen mag, dass man z. B. alles super richtig und gewissenhaft machen will und selbst mit dem Kopf unterm Arm zur Schule kommt, weil es für die Kinder/Jugendlichen/Kolleg:innen ansonsten schwierig wird. Da spreche ich aus (anekdotischer) Erfahrung.
Insofern:
Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend.
Meine Bemerkung war doch keine Beratung! Und schon gar kein individueller Hinweis. Aber vermutlich habe ich meine Worte nicht klar genug gewählt. Es tut mir leid, wenn da eine Aussage als Anmaßung rübergekommen ist.
Manchmal wäre es für mich hilfreich, wenn man kenntlich machte, aus welcher Formulierung nun bestimmte Schlüsse gezogen werden.
Ich weiß auch nicht, wo in diesem Faden Extrempositionen vertreten werden. Manche schrieben sowas wie „kannste machen, pass aber auf dich auf“, andere - so wie ich - wurden etwas genauer, bei dem, auf was man achten sollte.
Keine schrieb „mach das auf gar keinen Fall“ oder „mit Krücken ist’s ja easy, du musst unbedingt wieder zur Schule gehen“.