Beiträge von MarieJ

    Wie kannst du dir da ohne Scans so sicher sein?

    Niemand von uns kann sich ganz sicher sein, einen Täuschungsversuch während einer schriftlichen Arbeit nicht bemerkt zu haben.

    Bei mir kam es aber beispielsweise noch nie vor, dass jemand nach Rückgabe der Arbeit behauptet hätte, dass sie etwas geschrieben habe, das ich wohl übersehen hätte.

    Was wohl schon vorkam: ich hatte die Punktzahl fehlerhaft berechnet bzw. Punkte auf einem Beiblatt vergessen.


    Daher fordere ich die SuS bei Rückgabe immer auf, meine Punktzahlen und Korrekturen genau anzusehen und auch bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten a la „ich hab das gleiche raus wie die … und trotzdem weniger Punkte“ zu reklamieren.

    Das hat, so sie es denn tun, den schon von O. Meier angesprochenen Vorteil, dass die SuS sich mit der Sache auseinandersetzen und meine ausführliche und liebevolle Korrektur bzw. netten Kommentare nicht ganz umsonst waren.

    Ich verwende keine Hefte mehr, denn:

    Bei mir haben mal SoS in dem Klausurheft durch meine Korrekturrandbemerkungen in einer vorherigen Klausur Informationen geschöpft, die sie sonst nicht gehabt hätten.


    Ich lasse bei mindestens 90 min Klausur inzwischen immer einen ersten Teil ohne GTR und Formelsammlung schreiben, der zuerst abgeben werden muss. Hier verbietet sich natürlich auch ein Heft.


    Klausuren einscannen wäre mir auch zu viel Zeitaufwand, wenn man die Namen unkenntlich machen muss. Ich meine Streichung leerer Seiten, bei mir oftmals eines leeren Koordinatensystem sowie eine Notiz zu fehlenden Aufgaben bzw. -teilen muss ausreichen, die braucht es zur Bewertung ja ohnehin.

    Meiner Ansicht nach ist es wichtig, zwischen der Bewertung einer Leistung und einer Bestrafung für ein Fehlverhalten deutlich zu unterscheiden.

    Ein „ungenügend“ wird ja auch nicht für andere Fehlverhalten (wie etwa Schlagen einer Mitschülerin) vergeben.

    Eine solche Sanktion hätte den Rache- bzw. Abschreckungsaspekt als moralische Grundlage. In der Schule steht stets der erzieherisch Aspekt im Vordergrund.


    Insofern finde ich auch die Regelung der APOGOSt in NRW sinnvoll, dass man die Täuschung auch vom Umfang her beurteilen soll und entsprechende Teile einer Klausur dann nicht bewertet. Hier wird das „ungenügend“ nur verwendet, wenn es sich um eine sehr umfangreiche Täuschung handelt und deshalb kaum noch eine eigene Leistung zu erkennen ist.

    Ich kenne zwar eventuelle bisherige Rechtsauslegungen der entsprechenden Stellen nicht, denke aber, dass dort nicht die Sanktion, sondern die Beurteilbarkeit der Leistung im Vordergrund steht. Alles weitere wäre dann mit erzieherischen bzw. Ordnungsmaßnahmen zu ahnden.

    Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen.

    In diesem Fall (wie auch in vielen ähnlichen) werden die anderen nicht um ihre Leistung betrogen, denn sie behalten alle die ihrer Leistung entsprechende Note.

    Ihre eigene Leistung wird nicht geschmälert und der Betrüger hat in seiner schriftlichen Arbeit auch bereits eine bestimmte Leistung nachgewiesen. Die ursprüngliche Note ist ja nicht durch Täuschung erzielt worden.


    Der Betrugsversuch muss gleichwohl streng geahndet werden, auch um der Gerechtigkeit genüge zu tun.


    Sorry, ich war zu langsam.

    Man darf die Ängste, Sorgen, Vorbehalte nicht übergehen oder ins Lächerliche ziehen, auch wenn sie all das nicht sind.

    Das kommt sehr auf die Art der Ängste/Sorgen an, insbesondere, welche Konsequenzen diese haben.

    Dieses pauschale „Ängste/Gefühle etc. muss man respektieren“ kann ich einfach nicht mehr hören. Nein, muss man eben nicht. Es ist schlicht „Dünnsinn“, dass man in einer Demokratie alles respektieren müsse.

    Auf einer persönlichen Ebene, einfühlsam mit verirrten Seelen umzugehen, ist dennoch oft sinnvoll. Nur so hat man evtl. eine Chance auf Änderung der Meinung. In manchen Fällen lässt man aber besser die Finger von solchen Menschen.


    Wenn man z. B. Angst davor hat, dass der große Geist etwas Schreckliches mit einem anstellt, wenn man nicht seinen Nachbarn ermordet, dann darf dieser Angst Null Raum gegeben werden. Da gehört eine Einweisung und therapeutische Behandlung hin.


    „Gesellschaftlich akzeptabel“ ist zunächst einmal zumindest „rechtlich ok“. Darüberhinaus gibt es noch einige Konventionen, von denen eine „billig und gerecht Denkende“ Kenntnis haben sollte (das ist im Gesetz das mit den „guten Sitten“).

    Als rein rationale Wesen hätten wir vielleicht 98% Impfquote. Es würde aber vielleicht auch niemand mehr Musik studieren, ein Buch schreiben oder ein Bild malen.

    Wie kommst du denn auf die Idee, dass man als rational denkender Mensch nicht mehr emotional ist? Rationalität und Kunst schließen sich so überhaupt nicht aus, auch nicht Rationalität und Intuition.


    Menschen sollten in den entsprechenden Situationen einfach rational handeln, dabei sind die sogenannten „Bauchentscheidungen“ keineswegs irrational, sondern oftmals durch Erfahrungsprozesse entstandene „Schnellentscheidungen“, die auf eher unbewussten Grundlage fußen.

    War sicherlich ein evolutionärer Vorteil, nicht erst den Säbelzahntiger zu studieren, bevor man die Flucht ergriff.

    Solche Entscheidungen und Gefühle haben rein gar nichts mit „irrational“ im Sinne von „alternative Fakten“ zu tun.

    Und selbst wenn man „respektiert“, dass Menschen solchen Lügnern wie Bakhdi folgen, muss man noch lange nicht die Konsequenzen deren Handlungen akzeptieren.

    Jede hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten.


    Sollen sie denken, was sie wollen, solange sie gesellschaftlich akzeptabel handeln.

    Du entscheidest, welche Verballhornung OK ist? „Nur“ ein Leerzeichen? Aha.

    Das hast du missverstanden. Ich fragte, warum du so häufig auf Namensfalschschreibungen mit der Verballhornungsvermutung reagierst. Das mit dem Leerzeichen war ein Beispiel, bei dem du das tatest, nicht eines für „Nichtverballhornung“. Ich vermute allenfalls Rechtschreibfehler und entscheide nicht über „akzeptable“ Verballhornungen. Wenn es wirklich als Verballhornung gemeint wäre, wäre es vielleicht nicht ok.


    Manchmal geben sich Leute auch liebenswert gemeinte Spitznamen, was blöd sein mag, aber eben nicht unbedingt als Verballhornung gemeint ist. Vielleicht sehe ich das aber ganz falsch und es gibt da Dinge, die sich meiner Kenntnis entziehen.

    Andrew :troest:

    Da war dieses Mädchen echt gemein. Hast du es ihr wenigstens später bei einem Jahrgangstreffen heimgezahlt? Oder hast du ihr vergeben?


    Ich finde Wichteln meist doof, weil mir nix Sinnvolles im gesteckten finanziellen Rahmrn einfällt. Am liebsten schenke ich Leuten zwischendurch was, wenn ich eine Idee habe.

    M. E. kann man spezielle Relativitätstheorie schon in der EF behandeln.

    Für ein tieferes Verständnis ist’s aber wichtig, zunächst noch nicht mit Rechnungen daher zu kommen, sondern erst einmal ganz ordentlich Begrifflichkeiten herauszuarbeiten und etwas grundsätzlicher über Zeitmessung zu sprechen.

    Ich würde gerne wissen, wie es sein kann, dass eine neue Virusvariante so schnell zur 'Hauptvariante' wird.

    Es ist halt exponentielles Wachstum mit einem recht hohen Wachstumsfaktor (hoher R-Wert). Für die Vorstellung davon, was das genau bedeutet, scheint unser Menschenhirn nicht so richtig ausgelegt zu sein. Deshalb muss man rechnen, um es zu verstehen.


    Außerdem wird ja vermutet, dass die neue Variante eventuell schon früher in anderen Ländern war, als zunächst gedacht.

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    Polizei

    Auf der Seite des Schulministeriums findet man folgende aktuelle Info:

    Grundsätzlich können sich die Erziehungsberechtigten gegen eine Teilnahme des Kindes an den PCR-Pooltestungen entscheiden. Wie auch in der Schulmail vom 03.05.21 beschrieben ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht grundsätzlich nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Pooltest (bei Positivtestung des Pools: PCR-Einzeltest) mit negativem Ergebnis erhalten haben. Allerdings besteht die Möglichkeit, dreimal pro Woche einen sogenannten „Bürgertest“ an einer anerkannten Teststelle durchführen und anschließend in der Schule vorlegen, wobei der Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf. Mögliche anfallende Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

    Es ist in keinem Fall möglich, dass die Schülerinnen und Schüler an den Pooltestungen teilnehmen, aber nicht an den Einzeltestungen. Die beiden Testungen sind zusammen durchzuführen.“

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