Die TE schrieb doch „äquivalent“. Das wäre für meine Auffassung etwas anderes. Meines Erachtens noch ungeklärt, was das genau bedeutet.
Möglich wäre z. B.:
- Man erhält genau das, was vom Bundesland refinanziert wird. Dann hängt es von der jeweiligen Ausbildung ab. Dabei kann man sich aber dann auch selbst schlau machen, was wie refinanziert wird.
oder
- Die Schule stockt das jeweilige refinanzierte Gehalt auf ein bestimmtes Maß auf und berücksichtigt dabei die Unterschiede in den Tarif- und Erfahrungsstufen.
oder
- Die Schule hat eine eigene Gehaltsordnung und alle erhalten in Abhängigkeit von ihrer Ausbildung sagen wir mal 80 - 90 % des refinanzierten Gehaltes (ich glaube 80 % muss mindestens sein).
oder ?
Zumindest zu diesen Varianten könnte es eine Aussage geben. Menschen ohne Lehramtsausbildung können sich dann erkundigen, wie sie üblicherweise eingruppiert werden (E9 oder 10 oder 11).