Beiträge von MarieJ

    Wenn das Kind in 2020 geboren wurde, erhält sie keinen Coronabonus; wäre es ab dem 1.1.21 geboren worden, bekäme sie den Bonus?

    Das mit der Jahressonderzahlung ist auch echt ne Sch… Regelung.


    Ich finde es im Prinzip ok, dass sie den Bonus nicht bekommt, wenn der eigentlich für 2021 gedacht ist und sie dort nicht gearbeitet hat. Die stichtagsregelung ist aber wirklich Schwachsinn.

    Verstehe ich das hier inzwischen Geschriebene richtig, wenn ich nun denke, dass jemand, die am 29.11.21 noch komplett in Elternzeit war, den Coronabonus so erhält, als ob sie so gearbeitete hätte wie vor Beginn der Elternzeit?


    Meine Tochter ist im November 2020 in Elternzeit gegangen, bis zum 1.12.21. Sie hat ein Schreiben bekommen, dass sie den Bonus nicht erhält bzw. Dass er fälschlicherweise gezahlt wurde und wieder zurückgezahlt werden muss.

    analog zu E13 (TVL)

    Die TE schrieb doch „äquivalent“. Das wäre für meine Auffassung etwas anderes. Meines Erachtens noch ungeklärt, was das genau bedeutet.

    Möglich wäre z. B.:

    - Man erhält genau das, was vom Bundesland refinanziert wird. Dann hängt es von der jeweiligen Ausbildung ab. Dabei kann man sich aber dann auch selbst schlau machen, was wie refinanziert wird.

    oder

    - Die Schule stockt das jeweilige refinanzierte Gehalt auf ein bestimmtes Maß auf und berücksichtigt dabei die Unterschiede in den Tarif- und Erfahrungsstufen.

    oder

    - Die Schule hat eine eigene Gehaltsordnung und alle erhalten in Abhängigkeit von ihrer Ausbildung sagen wir mal 80 - 90 % des refinanzierten Gehaltes (ich glaube 80 % muss mindestens sein).

    oder ?

    Zumindest zu diesen Varianten könnte es eine Aussage geben. Menschen ohne Lehramtsausbildung können sich dann erkundigen, wie sie üblicherweise eingruppiert werden (E9 oder 10 oder 11).

    somit erfolgt die eigentliche Bezahlung aber ebenfalls äquivalent zu TVL.

    Bedeutet hier „äquivalent“, dass man mit z. B. SEK II Ausbildung E13 bekommt oder heißt es nur, dass die Gehaltsabstände der verschiedenen Tarife und Stufen (bei geringerem Grundgehalt) prozentual gleich bleiben?

    Das ganze Klimbatsch ist Nonsens. Wichtig ist nur, was sich für dich gut anhört.

    Das gilt nur dann, wenn man über ein bestimmtest Spielniveau nicht hinauskommen will. Ansonsten sollte man aber direkt von Anfang an eine richtige Fingertechnik (und auch Haltung, also die klassische) üben. Hinterher umlernen ist sehr viel schwieriger.


    Ich habe selbst Konzertgitarre gelernt und dann fürs Gesellige und zum eigenen Spaß Fingerpickings zur Begleitung von Songs und einige Gitarrenintros oder bekannte Solostücke. Dabei war eine gute Grundtechnik super hilfreich, auch wenn es ohne diese geht. Für kleinere Hände ist’s ansonsten schwieriger, bestimmte Dinge zu greifen.

    Für NRW ist der Schulmail zu entnehmen:


    Die Testungen für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden weiter in der Schule durchgeführt. Bei den weiterführenden Schulen betrifft die Änderung nur den Wegfall der Testpflicht für Immunisierte.


    Nur in den Grundschulen ist die Mitgabe der Tests für Test zu Hause möglich.

    Gerade hereingeschneit: Neue Schulmail NRW

    neues Testverfahren:

    Ab Mo 28.2. müssen immunisierte/genesene SuS und Lul sich nicht mehr selbst testen.

    Immunstatus muss dann dazu nachgewiesen werden. SuS dürfen sich freiwillig testen. (Lul vermutlich nicht?)

    Für die Grundschulen:

    Selbsttest zu Hause , es kann aber von der Schulkonferenz beschlossen werden, dass die Testung in der Schule durchgeführt wird.

    Soweit erst mal in aller Kürze.

    Dienstpflicht heißt aber, dass ich den dienstliche Weisungen des Schulleiters in der Regel zu folgen habe, das schließt auch Unterricht und Anwesenheit ein.

    In NRW schließt dies heute den Unterricht ausdrücklich nicht ein. Was ist an dem Wort „Unterrichtsausfall“ so schwer zu verstehen?

    Auf freiwilliger Basis für alle Beteiligten kann man aber natürlich Distanzunterricht machen.

    Falls die dumme SL Präsenz der Kolleginnen in der Schule anordnet, kriegt sie das halt, was auch immer man dort dann tun kann - Unterricht ist’s jedenfalls nicht-.


    Wir haben gestern für alle KollegInnen Homeoffice angeordnet (weil’s sinnvoll ist😉).


    Es gibt aber Kolleginnen, die ganz in der Nähe der Schule wohnen und eventuell eintreffende SuS verwahren sowie dann Eltern für die Abholung benachrichtigen. Es wurde an die Eltern kommuniziert, dass keine Notbetreuung stattfindet, daher werden hoffentlich keine Schülerinnen kommen.

    Wir sind angehalten in Distanz zu beschulen

    Es ist „Unterrichtsausfall“ angeordnet. Deshalb gibt’s keinen Distanzunterricht.


    Ich mache morgen nur für meine AbiturientInnen auf freiwilliger Basis (und es wollen alle) Online Unterricht.

    Es ist nur dann ein Problem, wenn man der Meinung ist, dass Rasse X besser als Rasse Y sei, aber nicht, wenn man nur feststellt, dass es Rasse X und Rasse Y gibt.

    Daran erkennt man, dass du es nicht verstanden hast oder nicht verstehen willst oder uns wieder ein Stöckchen hinhältst.

    Lies einfach nach, was es mit dem Begriff „Rasse“ in der Biologie auf sich hat. Wenn möglich in guter Fachliteratur.

    Kann eine Firma wirklich so ganz lax in der Schule anrufen und fragen, ob das Zeugnis von xy echt ist?

    Können sie, bringt nur nix.

    Lässt eure Schule sich auch darauf ein, jede Note mit dem AG abzugleichen, also Sinngemäß der AG liest euch die Noten aus dem Zeugnis vor und ihr gleicht im System ab ?

    Auf keinen Fall.

    Alles andere ist, wie ich finde, zumindest Datenschutzrechtlich sehr dünnes Eis.

    Nein, da ist gar kein Eis, sondern nur „Platsch“. M. a. W.: geht alles natürlich gar nicht.

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