Beiträge von MarieJ

    Bei uns ist mein Mann komplett zu Hause geblieben, was damals (vor 27 Jahren) extrem selten war und ich auch nur ok fand, weil ich meist mittags zu Hause war und dann abends bis in die Nacht für die Schule gearbeitet habe. Soweit ich weiß, gibt es diese Konstellation häufiger in LehrerInnen-Familien.
    Meine beiden Töchter fanden das so normal, dass sie echt geschockt waren, dass sie bei Bewerbungen tatsächlich wegen ihres Geschlechtes benachteiligt waren. Das sagte natürlich keiner offen bzw. hat man keine Lust, einen Job einzuklagen, wenn der Chef (nicht die Chefin) so drauf ist.
    Beide haben Naturwissenschaften studiert, also ist hier nicht das Argument, es seien generell schlechte Berufsaussichten, angebracht.
    So sind wir nun alle vier sehr radikal: so lange nicht gesetzlich eingegriffen wird, ändern sich manche schlechten Gewohnheiten einfach nicht bzw. nur in Zeitlupe.
    Daher: 1. Frauenquote
    2. Zwangselternzeit für Männer mit mindestens 1/2 Jahr bei guter finanzieller Unterstützung, die auch bis zum Alter von z. B. 10 Jahren genommen werden kann. Man könnte auch einen Zwangssozialdienst (wie früher Wehr- oder Zivildienst) einführen, der während der Arbeitsphase zu leisten ist, andenken.


    Erst wenn die Unternehmen wissen, dass Männer auf jeden Fall auch in Elternzeit gehen, ist das alte Argument, die Fau könnte ja Kinder kriegen, hinfällig.
    Natürlich weiß ich, dass Elternzeit für Unternehmen oftmals problematisch ist -ist ja bei uns an der Schule auch so. Da muss kreativ mit umgegangen werden, das muss man in Krankheitsfällen auch, und es sollte evtl. staatliche Unterstützung geben, von der ich aber nicht so allgemein sagen kann, wie die aussehen muss.


    Und natürlich bin ich eigentlich der Meinung, dass das jede Familie selbst entscheiden sollte, aber leider geht das ja nicht wirklich, denn da gibt es noch nicht genug freie Entscheidungsmöglichkeit.

    Man kann die Videos von Daniel Jung empfehlen, sind zwar nicht spaßig so wie die von simple Math, aber fachlich gut. Meine SuS nutzten dann teilweise auch die dazugehörigen Übungsbücher. Du solltest aber darauf aufmerksam machen, dass vieles über die Inhalte des Lehrplans NRW hinausgeht.


    Ganz praktisch sind auch die Onlinebücher von J. Meyer mit Übungsaufgaben und Lösungen. Sie sind z. T. an Klett angelehnt. Da findet man einige nützliche Hinweise zum Umgang mit dem GTR (hauptsächlich Casio fx). Die Bücher kann man als PDF von der Seite maspole.de herunterladen.

    An vielen Waldorfschulen (den meisten) wird inzwischen das Zeugnis mit einem für unsere Schulform passenden Computerprogramm geschrieben, alle KollegInnen unterschreiben dann aber einzeln ihren Facheintrag händisch. Die Zeiten des Neuschreibens sind also bei uns glücklicherweise vorbei.
    Aber es ist richtig, dass wir immer Wortzeugnisse schreiben. Manche KollegInnen schreiben sehr individuell, manche verwenden Textbausteine. Auch sind wir gehalten, spätestens ab Klasse 10 ist es ein Muss, kompetenzorientiert zu formulieren.
    Die KlassenlehrerInnen der Klassen 1 bis 8 schreiben mindestens eine DIN a4 Seite.
    Und trotz der vielen Arbeit finde ich es immer noch gut so. Ich schreibe auch nur für die Klassen ab 9.
    Ich lasse die Zeugnisse oft von meinem Mann lesen und frage ihn, was er über den entsprechenden Schüler daraus liest. Passt eigentlich immer zu dem, was ich meinte. Ab Klasse 10 muss der Text auch zu den vergebenen Noten passen, da es ja auch um Abschlüsse geht.
    Generell finde ich ehrlich formulierte Wortzeugnisse viel aussagekräftiger als Ziffern. Unsere SchülerInnen finden es fast alle auch gut und fühlen sich individuell wahrgenommen.
    Unser großer Vorteil ist aber, dass wir keine Halbjahrszeugnisse schreiben.

    Der Schüler durch die Dauer seines Vortrags auf die Fragen, die für den gesamten Prüfungsblock identisch sind. ( Teil 1)

    Und genau wegen solcher Konsequnz (m. E. Falsche Schlussfolgerung) aus der angeblichen Vorschrift halte ich diese für unsinnig und finde es sehr merkwürdig, dass sie so verbreitet ist. Da sollte mal eine Richtigstellung in NRW erfolgen.

    Die APO gost inklusive VV habe ich natürlich dazu gelesen und weil ich nichts zu den Zeiten fand, hier gefragt.
    Irgendwer hat doch hier den Spruch „Ein Blick ins Gesetz...“ ;)
    Ich bin halt über diese dezidierten Aussagen gestolpert, dass man automatisch den 2. Teil genauso lang machen müsse, wie der 1. Teil aus welchen Gründen auch immer gedauert habe. Wie es z. B. Anna Lisa auch schrieb. Es scheint ja bei vielen eine entsprechende Vorschrift durch irgendwelche Vorgesetzte zu geben. Da du aber schreibst, es gäbe keine solche Vorschrift, wundere ich mich schon, woher das kommt.

    Danke für deine Antwort, Bolzbold. Ich denke, ich werde tatsächlich beim entsprechenden Dezernat nachfragen.
    Andere haben hier ja doch geschrieben, dass es diesbezüglich eine entsprechende Vorschrift gäbe, während du das in Abrede gestellt und von „Auslegung“ geschrieben hast.
    Ich werde mir mal den neusten Kommentar zur APO Gost beschaffen. Der ist nur leider gerade vergriffen und erscheint erst im Herbst neu (der Dobert, Klaesberg, Schüller). Oder ist ein anderer Kommentar besser?

    Das wäre dann ein Nachteil, wenn jemand bei mehr Fragen im 2. Teil doch noch Anforderungsbereich 3 erreicht. Ein Prüfling wäre z.B. im 1. Teil flott und hätte dann im 2. auch nur 10 min. Das wäre doch unsinnig, dass man die Prüfungszeit daran bemisst. Sinnvoller wäre es nach Inhalt bzw. Verlauf des Gesprächs zu gehen. So machen wir es immer (in Mathe).
    Mir ist natürlich völlig klar, dass eine längere oder auch kürzere Zeit nicht an sich einen Vorteil bzw. Nachteil darstellt. Darum geht es primär auch gar nicht.
    Ich finde es eben generell völlig unlogisch, die Zeiten in der angeblich vorgeschriebenen Art zu koppeln. Das darf meiner Ansicht nach auch nicht vom Fach abhängen. Da man dies aber - wie auch hier - immer wieder hört, hätte ich gerne mal eine vernünftige, möglichst schriftliche Auskunft über entsprechende Anordnungen von Bezirksregierungen oder Ministerium. Eine mündliche Aussage a la „das machen wir immer so“ halte ich für nicht ausreichend.
    Interessant wäre auch, ob es diesbezüglich schon mal Einsprüche und daraus resultierende Enstcheidungen gab.

    Auch in diesem Jahr hörte ich wieder von KollegInnen Folgendes als unbedingtes Muss bei der mündlichen Abiturprüfung: der zweite Prüfungsteil muss genauso lang sein wie der erste. Angeblich müsste man, wenn der Prüfling für den 1. Teil bspw. 15 Minuten braucht, dann im 2. Teil 15 Minuten prüfen. Das würde ja dazu führen, dass jemand im 2. Teil nur 10 Minuten zur Verfügung hat, wenn er im 1. nur 10 min gebraucht hat, was dann durchaus ein Nachteil sein kann.
    Ein Prüfling könnte also den 1. Teil absichtlich lang gestalten, um auch im 2. viel Zeit zu haben. Das halte ich für Quatsch!


    Ich finde auch keinerlei schriftliche Verwaltungsvorschriften o. ä. außer: die Prüfung dauert mindestens 20 maximal 30 min. Beide Prüfungsteile gehen gleichgewichtig in die Bewertung ein - bedeutet m.E. aber nicht, dass sie gleich lang sein müssen. Außerdem soll der 1. Teil nicht weniger als 10 min sein, so dass wir bei den Prüfungen den Prüfling ausdrücklich gefragt haben, ob er mit seinen Ausführungen zu Ende sei, um dann mit dem 2. Teil zu beginnen.
    Hat irgendjemand evtl. etwas Schriftliches zu dieser Frage?

    Falls er nach dem Abi studieren will, gibt es die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Kann man unter „Nachteilsausgleich Leistungssport“ im Netz nachschlagen. Zum Beispiel hier: https://www.schulberatung.baye…ulassung_zum_studium1.pdf


    Für Entlastungen während der Schulzeit würde ich direkt bei Schulen nachfragen, die solche SchülerInnen schon hatten. Spontan fällt mir da erstmal die Gesamtschule Bergerfeld in Gelsenkirchen ein. Da sind/waren einige Profifussballer von Schalke Schüler.

    Mathe-Abi NRW am Freitag 03.05.! Also geht nur noch ein bisschen Bulimie-Lernen. Deshalb braucht man auch Tricks.
    Es sei denn der TE fragt nach Tipps und Tricks generell, die er eigentlich von seiner MathelehrerIn im Laufe der Q1 und Q2 erfahren sollte.

    Das eigentliche Untersuchungsziel der Studie kriegen doch alle einigermaßen pfiffige Menschen mit - und das sind wir LehrerInnen ja nun mal. „Schlimm wissenschaftlich“ würde ich behaupten. Aber da habe ich wieder ein Beipiel, über das es sich im Matheunterricht zur Statistik/Stochastik mit den SchülerInnen zu sprechen lohnt.

    Ja, das Wort „Taliban“ ist ein Problem, denn es ist verunglimpfend, auch wenn du in allen anderen Punkten Recht hättest. Wenn du „Taliban“ nicht so meintest, dann solltest du es einfach nicht schreiben oder mal eine Entschuldigung loslassen.
    Gleiches gilt natürlich auch für Verunglimpfungen von der anderen Seite, ich habe aber nicht alle Fäden zu diesem bzw. ähnlichen Themen gelesen.
    Nebenbei bin ich durchaus der Meinung, dass es besser wäre, konfessionellen Religionsunterricht (jeder Richtung) durch staatlich ausgebildete Leute an der Schule stattfinden zu lassen, damit möglichst wenig „übereifriges Bodenpersonal“ und möglichst keine Fundamentalisten auf die Kinder und Jugendlichen losgelassen werden. Zusätzlich sollte aber auch Religionswissenschaft unterrichtet werden. Das sollte sich deutlich von der Weitergabe religiöser Überzeugungen unterscheiden

    Die hier schreibenden Atheisten als „Taliban“ zu bezeichnen ist schon ziemlich daneben und außerdem unchristlich. Sie propagieren ja lediglich einen sachlichen Religionsunterricht und keine religiöse Unterweisung in der Schule. Letztere hat durch entsprechende Glaubensgemeinschaften stattzufinden, wie es ja auch im Kommunion-, Konfirmationsunterricht geschieht. Bei den Muslimen vermute ich mal ebensolches.
    Ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, auch die religiöse Unterweisung gänzlich in der Schule stattfinden zu lassen, damit keine „schädlichen“ Positionen vertreten werden, steht noch auf einem anderen Blatt.

    Hallo, weiß hier irgendjemand, wann bei Angestellten die Rentenauszahlung beginnt, wenn man die Regelaltersgrenze z. B. im Oktober erreicht hat und noch bis zum Ende des Halbjahres (also 31.01.) arbeiten muss?
    Erhält man evtl. Rente + Gehalt? Oder erhält man nur Gehalt und zahlt davon weiter die normalen Abgaben, so dass man mehr Rentenpunkte erwirbt, also eine leicht höhere Rente bekommt, als es ab November der Fall gewesen wäre?
    Wann muss man was bei der BfA beantragen?
    Würde mich freuen, wenn jemand von der Thematik Ahnung hat; bei der BfA erhält man telefonisch keine Auskunft und bei meinem letzten Termin war die Sachbearbeiterin auch überfragt und sagte, ich müsse einen neuen Termin machen.

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