Beiträge von MarieJ

    Nützliche Infos dazu bei den jeweiligen Unfallkassen, z. B. für NRW

    „Wenn ein Unfall passiert, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Handelt es sich um Verletzungen, die so schwer sind, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, muss auch eine solche Behandlung veranlasst werden. Zudem muss der Schulleiter oder die Schulleiterin informiert werden.

    Bei dem Transport von Schülerinnen und Schülern, die einen Unfall hatten, ist die Art und Schwere der Verletzung zu beachten. Bei leichten Verletzungen kann der Schüler/die Schülerin zu Fuß, per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt gebracht werden. Bei schweren Verletzungen ist eine ärztliche Betreuung oder ein besonderer Transport erforderlich. Hier muss dann ein Krankenwagen ggf. mit Notarzt die verletzte Person transportieren.

    Zudem ist zu beachten, dass bei Grundschülern und Schülern in den Anfangsklassen der Sekundarstufe I zusätzlich zu einem Arzt oder den Rettungssanitätern eine Lehrkraft mitfahren sollte.“

    Beachte: „sollte“, darf nur unter Wahrung der Aufsichtspflicht für die anderen SuS geschehen.


    Weiteres auch hier:


    https://www.unfallkasse-nrw.de…ach-einem-unfall-718.html

    Bei den einen, die hier schreiben, müssen die Eltern schnell geholt werden können, damit sie in ihrer Lern- oder Kitagruppe nicht abgezogen werden oder damit keine zusätzliche, belastende Tätigkeit anfällt oder weil es keine Vertretung gibt.

    Die anderen müssen, nach einigen hier geäußerten Auffassungen, ihre Kita-/Lerngruppe alleine lassen/vertreten/fremdbeaufsichtigen lassen, damit sie ihr Kind schnell holen können, damit die o.g. es mit ihrer Kita/Lerngruppe nicht müssen.

    Wobei es natürlich klar ist, dass kranke oder verletzte Kinder am besten durch sehr vertraute Personen betreut werden sollten

    Ich glaube, Samu schrieb schon, dass das ein Zirkel ist.
    Man versuche das Beste und tue das Mögliche - mehr geht eh nicht.

    Meine Tochter war in der 4. Klasse auf einer Klassenfahrt, so dass dort die Begleitpersonen sich natürlich um kranke bzw. verletzte Kinder kümmern mussten. Eltern waren ja weit weg.
    Bei schwierigeren Fällen habe ich auch schon SchülerInnen zum Krankenhaus begleitet. Das ist doch alles kein Hexenwerk. Und ja, man könnte evtl. Fehler machen, aber so lange man nicht fahrlässig handelt und sich an die gebotenen Regeln bzw. Verabredungen hält, wird wohl kaum eine Klage erfolgreich sein. Sonst könnten wir unseren Job doch gar nicht mehr machen - vor allem SportlehrerInnen hätten stets die berühmte Karte.

    Bernd Höcke, aber der würde das gut finden, weil er dann wieder „minimi, alle sind so gemein zur Afd“ schreien könnte.


    Ich wandel die Frage mal was ab:
    Mit welchem Promi würdest du gerne mal einen Tag verbringen und warum?

    Kathie

    Ich störte mich daran, dass es die Mütter sein sollten, die für deine SuS in deiner Ansprache erreichbar sein sollen. Wenn du „Eltern“ gesagt haben solltest, ist es was anderes. Hättest du meine Tochter in der Klasse gehabt, hätte die sich ansonsten vermutlich dazu geäußert 😀. In der 5. Klasse kam sie mit „und du backst keinen Kuchen!“ zu mir, denn der werte Kollege hatte vor einer Klassenfahrt gesagt: „Die Muttis sollen für die Fahrt einen Kuchen backen“.
    Wenn es stets die Mütter sein sollten, die erreichbar sein müssen, muss man sich über Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht wundern. Und das ist natürlich keine Wortklauberei. (Gleichwohl finde ich die Bezeichnung „Mama“ hier im Forum auch etwas befremdlich, habe sie aber als Zitat verstanden.)

    Zwischen „stundenlang nicht erreichbar“ und immer „sofort erreichbar“ gibt es nebenbei auch noch ein paar Variationen.
    Und selbstverständlich bin ich nicht der Meinung, früher sei alles mögliche besser gewesen oder: weil es früher anders ging, müsse es heute auch anders gehen. Drücke ich mich so missverständlich aus?
    Ich meine: eine Kita und auch Schule muss mit nicht SOFORTIGER Anreise der zuständigen Personen auch MAL klar kommen, ohne dass letztere vertragsbrüchig werden. Es gibt eben Personen, die man nicht sofort aus ihrer Tätigkeit abrufen kann und das sind sowohl Mütter als auch Väter und nicht jeder hat einen weiteren Ersatz parat. Nicht sofort-erreichbare Menschen sollen für ihre Kinder auch einen KitaPlatz bekommen! Gleiches gilt für die Schule.

    Kathie: „...ich erkläre ihnen, dass ich als Mama erreichbar sein muss, wenn meine Kinder krank werden, genau wie ihre Mamas erreichbar sein müssen, wenn sie krank werden...“

    Diese Message finde ich problematisch, nicht, dass du als Person, ob Mama, Papa oder irgendwas erreichbar sein möchtest.
    Und ich schrieb nicht „locker flockig“, sondern aushaltbar. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen das so gehen muss. Dass man diese vermeiden möchte, ist klar. Ich habe auch zwei Kinder und würde die nicht aus Spaß irgendwelchen Unbillen aussetzen. Als meine Tochter einen Autounfall hatte, wurde ich von der Sekretärin geholt, sorgte schnell für Vertretung und fuhr dann ins Krankenhaus.
    In vielen Fällen ist auch das Alter egal; wenn einer meiner mir sehr nahe stehenden Personen etwas passiert, ist es mir lieb, wenn ich erreicht werden kann.
    Ich würde mich aber in dieser Hinsicht keinem Diktat beugen wollen und finde Kitaverträge, in denen man gezwungen werden kann, innerhalb einer kurzen Zeit vor Ort zu sein, schlicht erpresserisch, weil nicht jede/r das gewährleisten kann.

    @ Fossi und samu. Natürlich dachte ich daran, dass Rets im Krankenhaus anruft und sich dorthin fahren lässt:_o_), für so schlimm wie ihr dachtet, halte ich auch Erstgebärende nicht.

    Bei Kathie fällt mir sehr unangenehm auf, dass wieder davon die Rede ist, sie müsse als Mama erreichbar sein. Tatsächlich glaube ich leider, dass sich meist die Mütter von diesem Erreichbarkeitswahnsinn terrorisieren lassen.
    Und natürlich waren auch früher kotzende Kinder ein Problem und es ist sowohl in Schule als auch Kita nicht nett - is aber dat Leben. Selbst wenn es die ErzieherInnen oder LehrerInnen ablehnen, müssen sie eine Möglichkeit finden, wenn die Erziehungsberechtigten unabkömmlich sind. Außerdem halten Kinder auch schon mal aus, ohne Mama zum Arzt zu fahren, aber das soll jedes Elternteil für sich entscheiden.

    Ich finde es nur unmöglich, dass man evtl. mit Erreichbarkeitsauflagen für einen Kitaplatz erpressbar ist.

    @Rets, habe ich das richtig verstanden: du hast an dem Tag, an dem für dich als Gebärende der Termin ausgerechnet war, die Klausur geschrieben?
    Dann wäre es doch auch kein Problem, wenn die Aufsicht dir das Handy aushändigt, wenn es losgeht und du ins Krankenhaus musst.

    In der Schule könnte man es bei Klausuren für Notfälle auch so handhaben, dass die Aufsicht das Handy hat, Handys oder Smartwatches o.ä. bei Prüflingen werden grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet.


    Ich finde es sehr bedenklich, dass Eltern von Kitas derartig erpresst werden mit den hier erwähnten Vertragsbedingungen. In den Zeiten ohne Handys ging es ja auch irgendwie.

    Ich vermute mal irgendwann kriegen wir - analog zu Vegetariern/Veganern - auch Leute, die Handys ablehnen und auf die ebenfalls Rücksicht genommen wird.

    Mich nerven in Mathe die blöden Operatoren im Zusammenhang mit dem graphikfähigen Taschenrechner. Die sind erstens nicht besonders logisch und zweitens müssen die SuS die Inhalte für drei Gebiete lernen, die Bedienung des GTR und dann noch, wann sie was damit machen dürfen/müssen.


    Und dich?

    Müssen Kigas nicht eine Möglichkeit haben, solche Situationen zu meistern, wenn keiner von den Eltern sofort kommen kann? Was machen die denn, wenn die Eltern z.B. Ärzte oder Polizisten oder so sind, die gerade mal nicht abkömmlich sind? Oder - so wie mein Mann - Handyverweigerer?

    Anzurechnende Zeiten sind nach § 30 Abs. 1 Landesbesoldungsgesetz:

    • Hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst im Beamten- oder Angestelltenverhältnis, auch in Religionsgemeinschaften oder Betrieben und Verbänden, die nach Tarifrecht des öffentlichen Dienstes oder vergleichbaren Regelungen zahlen.
    • Diese Zeiten müssen nicht mit der späteren Beamtentätigkeit in Verbindung stehen, sie können auch in einem anderen Beruf erbracht worden sein.
    • Zeiten der Kindererziehung (unter 3 Jahren) sowie Zeiten der Pflege von Angehörigen
    • Zeiten von Wehr- und Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahren, Entwicklungshelferzeiten (mind. 4 Monate, max. 2 Jahre)“

    Wichtig ist hier offenbar „hauptberufliche Tätigkeiten“.

    Bei angestellten LehrerInnen wird das Referendariat teilweise (ich glaub 1/2 Jahr) berücksichtigt.

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