Beiträge von MarieJ

    Also bei uns hat in der letzten Woche noch keine den Sportbetrieb eingestellt und auch jetzt sind noch viele Freizeitsportler der Meinung, man solle sich in Gruppen zum Draußensport treffen, wenn man schon nicht mehr in die Halle darf:autsch:

    Neuste Nachrichten von unserer Bezirksregierung

    muenster.nrw.de

    Beginn der Schulmail der Bezirksregierung Münster >>>>>>>>>>

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    anlässlich vieler Anfragen teilen wir mit, dass aufgrund der aktuellen Lage (Corona) alle Sprachfeststellungsprüfungen abgesagt werden.

    Bitte informieren Sie die von Ihnen angemeldeten Schülerinnen, Schüler sowie Prüferinnen und Prüfer.

    Ob und wann Prüfungen nachgeholt werden, wird sich in den nächsten Wochen klären.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!

    Mit freundlichen Grüßen
    Bezirksregierung Münster
    i.A.
    Lena Schröder

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    Oh Mensch, Wollsocken, das tut mir echt leid für euch in der schönen Schweiz!
    Ich denke wir haben in Deutschland noch etwas Galgenfrist, dann wird auch bei uns eine ähnliche Situation sein.

    Eine gute Übung in Selbstdisziplin - wär aber mal echt nicht nötig gewesen!

    Diese Mail ist sehr, sehr frisch!
    Der Anhang kam noch nicht mit. Es ist ein PDF, in dem die Berufsgruppen aufgeführt, die zum kritischen Bereich gehören, also alle die, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben können. Wenn ich es richtig verstanden habe, gehören auch LehrerInnen und ErzieherInnen dazu, die selbst notbetreuen müssen. Hab’s aber noch nicht ganz aufmerksam gelesen.

    Datum: 15. März 2020 um 20:59

    >>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln in dieser schwierigen Situation bedanken.

    Mit dieser fünften SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

    I. Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

    Mit der SchulMail Nr. 4 vom 13.03.2020 wurden Sie bereits informiert, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (z.B. Krankenhäusern) ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen.

    1. Organisation und Räumlichkeiten der Notbetreuung

    Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

    Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.

    Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

    2. Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können

    Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

    Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).


    Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

    3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

    Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

    Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

    4. Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung

    Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.

    Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

    5. Geltung für freie Schulen

    Die Ersatz- und anerkannten Ergänzungsschulen werden dringend gebeten, eine Notbetreuung im Sinne dieser SchulMail einzurichten sowie die weiteren Hinweise und Informationen dieser SchulMail zu beachten.

    II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls

    Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.

    Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.

    Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

    III. Schriftliche Leistungsnachweise

    Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden.

    Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.

    Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

    Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 6). Bitte stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Sie als Schulleiterin und Schulleiter für die Schulaufsicht und den Schulträger jederzeit erreichbar sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mathias Richter

    <<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<






    Ich würde mich total freuen, wenn bei uns das abendliche Singen und Musizieren auf dem Balkon, in den offenen Fenstern oder auf den Terrassen stattfinden würde, wie es gerade schon in Italien praktiziert wird. Z.B. mit der „Ode an die Freude“ oder auch anderen bekannten Liedern.


    Ich finde die Frage so schön und gebe sie weiter:

    Was macht dir Freude?

    In Österreich wird das soziale Leben auch gerade deutlich eingeschränkt (obwohl die noch nicht so hohe Fall- und Todeszahlen haben). Meiner Ansicht nach keine Panikreaktion, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, um es eben nicht soweit kommen zu lassen wie in Italien.

    @Rets et al.
    Auch keckks hat gewarnt - für mein Dafürhalten auch nicht panisch - und ist dafür, ich schreib es mal euphemistisch „belächelt“ worden. Aber was soll’s, die Warner können sicher damit umgehen.


    Leider werden ja bei uns auch die Fallzahlen noch weiter ansteigen und wenn die Leute unvernünftig bleiben und die Sozialkontakte nicht freiwillig einschränken, muss es weitere Maßnahmen geben. Auch Frankreich und Spanien haben sich solche Entscheidungen bestimmt nicht leicht gemacht.

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    Wenn wir es zu lange noch nicht Ernst nehmen, kriegen wir ne Ausgangssperre wie in Spanien. Das wäre auch blöd. Man könnte tatsächlich mal versuchen, sich selbst und seine Interessen zurückzunehmen. Bei Kindern ist das vermutlich sehr schwierig, aber evtl. kann man nur Kleinstgruppierungen zu Treffen wie Geburtstag u ä. zulassen, damit sie nicht die Wände hochgehen.

    Weiß jemand von den NRW Leuten, ob es mir verboten ist, mit den Abileuten trotz allem in der Schule in kleinen Gruppen bis zu 10 SchülerInnen Unterricht zu machen?

    Ich weiß, dass das dem Ansinnen zur Vermeidung von Sozialkontakten zuwider läuft, deshalb frage ich mich, ob ich es dennoch tun dürfte oder dafür eine Ausnahmegenehmigung z. B. vom Gesundheitsamt oder dem Schulministerium bräuchte.

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