Wer mehr als 14 Stunden unterrichtet, kommt jeden Tag. Fertig. Braucht man diese KuK dann doch mal an einem unterrichtsfreien Tag, hat man laufend Diskussion. Und ausbaden dürfen es dann diejenigen KuK, die keinen unterrichtsfreien Tag haben, denn diese sind ja ohnehin an der Schule... Ich finde das ungerecht.
Damit würdest du in Niedersachsen (und sicherlich auch in anderen Bundesländern) gegen den Teilzeiterlass verstoßen. Dieser sagt ausdrücklich, dass bei einer Stundenreduzierung um ein Drittel mindestens ein unterrichtsfreier Tag zu gewähren ist. Zudem ist es für KuK, die kleine Kinder haben, wichtig, dass sie sich auf die vereinbarten freien Tage verlassen können, da Kinder nicht mal eben so wegorganisiert werden können.