Danke. Niedersachsen ist richtig und der Teil ist mir ebenfalls bekannt.
Leider gibt es aber keine genaueren Ausführungen und im Falle eines Falles sind die Kollegen diejenigen, die zur Rechenschaft gezogen werden.
Bei uns ist es bisher nach Absprache genehmigt worden, dass ein Kollege erst vor Ort dazu kam. Das soll jetzt aber nicht mehr so erfolgen, da rechtlich unklar.
Daher würde mich interessieren, ob es Schulen gibt, die das anders handhaben und auch rechtlich verankern können, bzw. wie das dort gehandhabt wird.
Über den Passus, dass es bei Tagesausflügen eigentlich "nur" eine Lehrkraft braucht, wäre man ja schon auf der sicheren Seite, aber, wie gesagt, im Falle eines Falles ... schwierig.