Ich bin aktuell auch schwanger (17. SSW) und froh - nach der Bestimmung aller Titter etc. vom BAD - weiterarbeiten zu können. Arbeite an einer Förderschule ES (emotionale und soziale Entwicklung) und bei uns ist es gar nicht mal so unüblich ein Beschäftigungsverbot aufgrund der "besonderen" Schülerschaft zu bekommen. Ca. die Hälfte meiner bisher schwanger gewordenen Kolleginnen ist quasi nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr erschienen, die andere Hälfte tut alles dafür, um vom BAD kein Beschäftigungsverbot zu erhalten und bis zum Mutterschutz arbeiten zu gehen. Bei all dem sind natürlich Kolleginnen ausgenommen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme ein BV bekommen haben; die haben da ja idR keinen Einfluss drauf gehabt.
Beiträge von aprilscherz
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Danke für euer Feedback!
Da ich aber ja im Mutterschutz keine Elternzeit nehme, sondern ja eh dank MuSchu Zuhause bin, ist es ja faktisch keine Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern ergo hat mein Mann auch nur 10 Monate Anspruch auf Elterngeld? Oder kann er 12 Monate nehmen? Arghhhh, ich dreh echt am Rad! Tut mir leid, dass meine Fragen so doof sind...
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Zumal er so 13 Lebensmonate hätte in denen er Elterngeld haben möchte.
Ok, das mit dem Elterngeld muss ich mir nochmal genau anschauen. Bin gerade erst dabei mich einzulesen.Aber ich stehe gerade ehrlich gesagt auch auf dem Schlauch... Ich bekomme während des Mutterschutzes quasi 2 Monate Elterngeld. Allerdings ist der Mutterschutz - und somit die Zeit, in der ich noch meine Besoldung bekomme - nur bis zum 14.8., die ersten zwei Elterngeldmonate gehen jedoch bis zum 18.8., richtig? Wie macht man dass dann sinnvollerweise mit den 4 Tagen? Müsste ich da Elternzeit für 4 zusätzliche Tage nehmen, damit wir 14 Monate Elterngeld bewilligt bekommen? Geht dann folgende Rechnung auf:
Geburt: 19.6.19
Elternzeit Mutter: 19.6.19 - 18.8.19 (inklusive der 8 Wochen Mutterschutz)
Elternzeit Vater: 19.8.19 - 18.8.19
Wäre das dann auch "sachgerecht begründet" durch die Elterngeldzahlungsdauer?Und noch eine zweite Sache... Ich habe bisher immer folgendes gelesen: "Nach Beendigung einer Elternzeit von einem Jahr und mehr (einschließlich Mutterschutzfrist) hat man das Recht, wohnortnah eingesetzt zu werden." (Quelle: gew-nrw.de) Demnach hätte er doch bei genau einem Jahr Elternzeit die Möglichkeit wohnortnah eingesetzt zu werden, oder? Seine aktuelle Schule liegt nämlich ~42km entfernt.
Sorry für die vielen Fragen und mein chaotisches Schreiben, ich finde das aktuell alles noch seeeehr verwirrend und bin euch echt dankbar für euer Feedback und eure Hinweise!
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Das klingt doch schonmal gut! Danke!
Noch eine Frage: Wenn sich der Geburtstermin verschiebt, kann mein Partner den Beginn seiner Elternzeit dann flexibel anpassen, so dass er auf jeden Fall pünktlich mit dem Ende meiner Mutterschutz in Elternzeit geht?
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Hallo,
ich bin aktuell schwanger. ET ist der 19.06.2019 und ich möchte im Anschluss nur für den Mutterschutz Zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Bei termingerechter Entbindung endet die Mutterschutzfrist also am 14.08.2018. Im Anschluss würde mein Partner - auch verbeamteter Lehrer - gerne für 12 Monate in Elternzeit gehen (15.08.2018 - 14.08.2019). Der Beginn seiner Elternzeit läge somit in den Sommerferien, das Ende kurz nach den Sommerferien (ca. 5 Tage). Ist das möglich? Ich habe auf der Seite der BezReg gelesen, dass das nur bei einer "sachgerechten Begründung" geht.
Im Anschluss an die Elternzeit will er sich gern versetzen lassen und Teilzeit arbeiten. Elternzeit in Teilzeit ist daher nicht sinnvoll, da er dann nicht versetzt würde...
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
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