Beiträge von schaff

    Das Kollegium will ich sehen, was an unnötigen Konferenzen spart. Ich erwarte eher, dass manche Kollegen sich dann eine kürzere Korrekturzeit eintragen, damit die "wichtigen" Konferenzen doch noch wahrgenommen werden können.

    Ich befürchte, dass das auch passieren wird, gerade von den Kollegen, die "noch was werden wollen". Und es dann im Umkehrschluss heißt "Wieso schaffen Sie die Arbeit nicht in der Zeit? Kollege "will noch was werden" schafft das auch in 41 Stunden"

    Ich habe mal (privat) eine deutschlehrerin kennengelernt, die ich selbst kaum verstanden habe, weil sie einen so starken osteuropäischen Axzent hatte. Ich kann mir gut vorstellen, dass es da zu Problemen gekommen ist seitens der Schüler. Aber eingestellt wurde sie scheinbar.

    Kurz zu NRW. WIr hatten damals in der "EInführungsphase" 2 Wochen jeden Tag Seminar (vob 08:30-17:00 Uhr) danach i.d.R. nur noch einmal Wöchentlich. Ab dem letzten Halbjahr ja nach Konstelation der Fachseminare nur noch alle zwei Wochen.


    Und die Fachseminare werden auch benotet.

    Bist du dir da sicher? Ich habe gerade mal selbst in Stella reingeschaut und dort ist eigentlich immer die Rede von "Probezeit beendet oder bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A14 innehaben".

    Eine bekannte Fachleitung hat mir noch vor ein paar Monaten erzählt (wir sind zufällig auf das Thema gekommen) dass mindestens 7 Jahre (probezeit + 4 Jahre) zu erfüllen sind.

    Äh, nein.
    1. Wir haben einige A14er, die ihre Kinder noch beim Partner in der Familienversicherung mitlaufen haben. Diese "Einkommensgrenze" ist nach Abzug aller abzugsfähigen gar nicht so niedrig.

    2. Wenn der gesetzlich versicherte Partner richtig gut verdient, dann kann man auch mit A15/A16 der weniger verdienende sein so dass die Kinder kostenlos familienversichert sein können.

    zu 1. ) Geht es hier nicht um den Brutto-Arbeitslohn? Bzw. Welche Punkte werden dabei denn abgezogen?

    DAs ist total falsch.

    Ein Kind MUSS NIE privat versichert werden, wenn der besserverdienende privatversichert ist und über der Grenze liegt, dann kann ein Kind nicht mehr kostenlos in die Familienversicherung, aber in die GKV kann es natürlich trotzdem.


    Und wichtig ist eben immer nur, wer besser verdient, nur dann interessiert die Grenze. Also ist das natürlich nicht immer bei einem Vollzeit verbeamteten Lehrer erfüllt.

    Stimmt, das hatte ich falsch im Kopf, das Kind kann natürlich noch Familienversichert sein, muss dann aber auch entsprechend Zahlen. Ich sollte kurz nach dem Aufstehen und unter Zeitdruck nichts mehr schreiben =D

    ganz Grob

    Vorteile Privat: du kannst zusatzleistungen buchen. Der Betrag, den du zahlst, ist unabhängig von deinem Verdienst. Das Land zahlt i.d.R 50% Beihilfe (Sprich die Tarife sind daher oftmals etwas günstiger als in den Gesetzlichen.)


    Problem. Du Zahlst auch später als Rendner/Pensionär unabhängig von deinem gehalt. Zudem wird es mit steigendem Alter vermutlich auch teurer. Ab einen gewissen Zeitpunkt ist es schwer/unmöglich wieder in die Gesätzliche zu wechseln.


    Bezüglich Kinderversicherung: Wenn nur einer von beiden Privat versichert ist und ihr verheirattet seid, dann muss ab einen gewissen Einkommen des Privatversicherten (Was bei einem Vollzeit verbeamteten Lehrer i.d.R. immer erfüllt ist) das Kind Privatversichert werden.

    ....für den dienstlichen Gebrauch? Ansonsten läge hier Steuerhinterziehung vor.

    ersteres für den dienstlichen gebrauch. letzteres privat. Was ich aber auch genauso in der Steuererklärung reingeschrieben habe (also das der Laptop sowohl privat als auch dienstlich genutzt wird.)

    Hab mir damals auch einen leistungsstarken Laptop zugelegt - etwa in deiner Preisklase (unteranderem um damit auch aufwendige Grafikanwendungen zu nutzen und Spiele zu spielen.) Weder musste ich das in der Steuererklärung gesondert erklären, noch nachweisen, dass es wirklich so teuer war.

    Ich glaube es gibt keine nicht verbrauchten Themen. DIe Prüfer werden vermutlich schon jedes Thema 30 mal gehört haben. Mach dir daher diesbezüglich kein Stress. Nimm ein Thema wo du dich selbst auskennst und nach möglichkeit schon erfahrungen sammeln könntest. "Realbeispiele" sind immer super.


    Ich hatte damals "Digitalalisierung im Unterricht"... Ist ja schließlich Neuland ;)

    Aber du weißt nicht wo und hast auch nie nachgesehen? Das ist — in der Tat — spannend.

    Tatsächlich habe ich das nicht hinterfragt. Ich lese recht viel nach. Aber jede einzelne Anweisung, die mir stimmig erscheint, nicht... so viel Zeit habe ich dann doch nicht ;)

    Nein, muss er nicht, er war hier schon vorher aktiv und bezieht sich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf NRW.


    Das Ende des Quartals dürfte in der Tat im schulinternen Kalender vermerkt sein. Rein rechtlich gesehen in Bezug auf die Notengebung gibt es keine Quartale und auch keine Quartalsnoten - das Ganze ist letztlich eine etablierte schulinterne Verwaltungseinheit, die die Planung der Halbjahre leichter macht.

    Spannend! Ich hab bisher immer nur hingenommen, dass wir den (Oberstufen)Schülern ihre Noten zum Ende eines Quartals nennen MÜSSEN. Dachte das wäre irgendwo festgeschrieben.

    So ist es. Das muss man dringend als erstes lernen, daher mein Credo: Direkt mit voller Stelle anfangen. Nie in Teilzeit! Sonst lernt man nie, sich zu organisieren.

    Mir gehts nicht direkt darum, wie man diese 41 Stunden einhällt, sondern ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der ich mich beziehen kann, falls man mal Probleme in der Richtung bekommt. Beispielsweise weil sich Beschwerden von Schülern/Eltern häufen, weil man nur Unterricht nach Buch macht (Aus Zeitersparrnis) oder Befördert werden will und Revisionsstunden zeigen muss. Da kann man schlecht argumentieren - Sorry hatte zuviel anderweitig zu tun. Irgendwie muss ich ja Argumentieren können, wieso ich nur noch x-Min Zeit hatte den Unterricht zu planen.

    Ja. Dann muss der spitzfindigen SL aber klar sein, dass die Lehrkräfte dann leider weder Unterricht vor- noch nachbereiten können, keine Korrekturen oder gar Beratungen durchführen können, weil eben die Wochenarbeitszeit bereits gefüllt ist.

    Genauer gesagt nicht jede Woche nach 41 h, aber im Jahresmittel (unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruches)

    Und hier liegt meiner Meinung nach der Hund begraben. Jedes Schuljahr ist anders in bezug auf der Anzahl und Lage der Feiertage/Ferien etc. Maximal könnte man es nur rückwirkend berechnen, ob im Jahresmittel zuviel gearbeitet wurde. Sprich ich muss erstmal in Vorkasse gehen, weil es könnte ja sein, dass man aktuell nur in einer "Belastungsspitze" ist.


    Es wäre Schön, wenn es eine art Ausführungsbestimmungen der BASS geben würde, die sowas sagt, dass im SJ maximal X Stunden Konferenzen, Y Stunden Elternarbeit etc anfallen darf. Sprich, dass man was Handfestes gegenüber der SL bzw. im Zweifel einem Gericht hat um sich zu beklagen. Sonst bin ich der Dumme, weil ich ja "Effizienter" Vorbereiten hätte können, denn dann hätte ich auch meine 41 Stunden einhalten können.

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