Ja. Dann muss der spitzfindigen SL aber klar sein, dass die Lehrkräfte dann leider weder Unterricht vor- noch nachbereiten können, keine Korrekturen oder gar Beratungen durchführen können, weil eben die Wochenarbeitszeit bereits gefüllt ist.
Genauer gesagt nicht jede Woche nach 41 h, aber im Jahresmittel (unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruches)
Und hier liegt meiner Meinung nach der Hund begraben. Jedes Schuljahr ist anders in bezug auf der Anzahl und Lage der Feiertage/Ferien etc. Maximal könnte man es nur rückwirkend berechnen, ob im Jahresmittel zuviel gearbeitet wurde. Sprich ich muss erstmal in Vorkasse gehen, weil es könnte ja sein, dass man aktuell nur in einer "Belastungsspitze" ist.
Es wäre Schön, wenn es eine art Ausführungsbestimmungen der BASS geben würde, die sowas sagt, dass im SJ maximal X Stunden Konferenzen, Y Stunden Elternarbeit etc anfallen darf. Sprich, dass man was Handfestes gegenüber der SL bzw. im Zweifel einem Gericht hat um sich zu beklagen. Sonst bin ich der Dumme, weil ich ja "Effizienter" Vorbereiten hätte können, denn dann hätte ich auch meine 41 Stunden einhalten können.