Sicherlich hat die Verbeamtung Privilegien, allerdings empfinde ich sie auch als einschränkend und würde nicht zu dem passen, was ich machen möchte. Aber das sieht sicher jeder anders.
Falls es jemanden gibt, der auf meine Fragen Antwort weiß, würde ich mich nach wie vor darüber freuen!
Beiträge von Anna-Nds
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Hallo Kapa,
danke für deinen Rat! Ich habe während des gesamten Studiums an der Uni als HiWi gearbeitet und kenne die prekäre Lage. Es geht mir vor allem darum, noch einmal in einem anderen Bereich einzutauchen und sich dort auszuprobieren
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe vor einem halben Jahr eine Planstelle als Beamtin auf Probe in Niedersachsen angenommen.
Nun habe ich die Chance, eine Promotion und eine Stelle an der Uni anzufangen. Da mich diese andere Arbeit auch sehr interessiert und ich "erst" 28 bin, würde ich gerne noch einmal etwas anderes ausprobieren.Das Unterrichten macht mir großen Spaß und ich kann mir durchaus vorstellen irgendwann wieder zurück an die Schule zu gehen. Daher nun meine Fragen:
1.Wisst ihr, ob man nach Wunsch auf eigene Entlassung noch einmal die Chance bekommen kann, sich bei demselben Dienstherren (Niedersachsen) verbeamten zu lassen
2. oder ob man sich neu in einem anderen Bundesland auf eine Beamtenstelle bewerben kann?3. Und kennt jemand von euch die Fristen bei Beamten auf Probe? Entsprechen diese § 38 (2. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, jedoch längstens für drei Monate. Bei Lehrern kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.)
Ich habe mich zwar auch bezüglich der Fragen an die GEW gewandt, aber vielleicht kann mir ja jemand von euch auch schon etwas dazu sagen oder seine Erfahrungen mit mir teilen. Das wäre toll
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