Vielen Dank auch dir! Die Frage, ob die Regelung nach Kalenderjahr auch in NRW gilt, bleibt allerdings noch offen.
Gibt's dan noch jemanden, der darauf eingehen kann, weil er/sie wie DePaelzerBu Erfahrung hat oder aus anderen Gründen Bescheid weiß?
Beiträge von Rob08
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.☺ Es ist schon einmal wichtig zu wissen, dass das tatsächliche Kalenderjahr von Januar bis Dezember zu zählen scheint, denn dann hätte sich das BEM erledigt.
Hatte gegen Ende des letzten Jahres "Rückenmonate", von daher sind wir da Leidensgenossen. Nach langer Zeit ohne Krankheit plagt mich seit einiger Zeit der Magen und in summa sind nun innerhalb von 12 Monaten, nicht aber innerhalb dieses Kalenderjahres leider mehr als 30 Tage zu verbuchen.
Hat denn jemand aus NRW Informationen dazu, ob die Regelung nach Kalenderjahr auch bei uns gültig ist? -
Hallo zusammen,
ich bin ein wenig ratlos bezüglich des Themas Krankheit in den Ferien.
Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen würd nach 30 krankheitsbedingten Fehltagen innerhalb von 12 Monaten ein BEM vorgeschlagen.
- Zählen gemeldete Kranktage innerhalb der Ferien auch zu den 30 Tagen dazu oder werden nur Tage gezählt, an welchen man nicht zum Dienst erscheinen könnte?
- Wie genau ist die Sache mit den 12 Monaten zu verstehen? Bezieht sich das auf das Kalenderjahr oder geht es nur um den zwölfmonatigen Zeitraum?Wer könnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Viele Grüße
Rob
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