Interessanterweise waren dann alle meine Bekannten/Mitrefs bei Amtsarzt aus Region A super gesund und alle aus Region B nicht? Fehlzeiten waren bei mir übrigens höher als bei meinem Freund, welcher in Region B nochmal hin musste….
Beiträge von MissTee
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Hi,
das ist in BW von Region zu Region unterschiedlich. Ich war nur vor dem Ref und musste für die Verbeamtung auf Probe und auch für die Lebenszeitverbeamtung nicht mehr hin. So erging es auch einigen Mitreferendaren. Allerdings weiß ich auch von Freunden, die nach dem Ref und vor der Verbeamtung auf Probe nochmals hin mussten. Danach musste niemand mehr, wenn keine Auflagen/Anmerkungen waren.
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Nein, zumindest in NRW darfst du nicht ohne Vertrag nicht unterrichten (schon allein aus versicherungstechnischen Gründen).
Selbst wenn klar ist, dass der Vertrag am Montag in der 1. großen Pause da ist, darfst du nicht in den beiden ersten Stunden unterrichten.
für BW ist das genauso.
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Also auf einer Fortbildung habe ich mal die Stärken- und Traumberufkarten kennengelernt.
Die Schule hat einen Klassensatz gekauft und in den ersten beiden Stunden wurden die Stärken der SuS geklärt (es sind insgesamt über 50 Stärken aufgelistet: von Ausdauer über Pünktlichkeit bis Zuverlässigkeit).
Bei den Berufen ist vermerkt welche Stärken man dafür bräuchte und ob es eine Tätigkeit für drinnen, draußen, mit Menschen etc ist. Auf der Rückseite gibt es soweit ich mich erinnere einen Überblick über die Voraussetzungen (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, etc).
Vllt ist das ja was?
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Hi,
bei uns gab es auch die Möglichkeit das Zeugnis nachzureichen und die Noteninformationsfelder leer zu lassen.
Aber ich schließe mich Kris24 an: am Besten nachfragen.
Liebe Grüße und viel Erfolg auf deine Wunschregion.
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Ich denke, dass das sehr individuell ist. Von meinem ersten SL habe ich einen Rüffel wegen meiner langen, bunten, mit Steinchen besetzen Fingernägel bekommen. An meiner jetzigen Schule interessiert sich niemand dafür (außer den Schülerinnen ).
Einem meiner Kollegen, der an beiden Armen und Beinen Tattoos hat, erging es an einer anderen Schule ähnlich. Bei uns: kein Problem.
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Hallo ich habe so eben auf einer Seite des Landes bw gelesen:
... Sofern mindestens ein Jahr Dienst geleistet wurde, wird die Elternzeit auf die Probezeit angerechnet und führt nicht zu ihrer Verlängerung.
heißt das nicht, das b) richtig wäre ?
Liebe Grüße!
Liebe Reyrey,
dazu nur folgendes:
„
Die Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich Beamtin- nen und Beamte in den Aufgaben einer Laufbahn, deren Befähigung sie besitzen, be- währen sollen. Sie beginnt mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und dauert drei Jahre. Zeiten einer Beurlaubung ohne Bezüge gelten nicht als Probezeit, wenn nicht etwas anderes festgestellt worden ist.
Erfolgte die Beurlaubung jedoch zur Betreuung oder Pflege eines Angehörigen oder wurde Elternzeit ohne Bezüge bzw. Pflegezeit in Form von Urlaub ohne Bezüge in Anspruch genommen, können Verzögerungen im beruflichen Werdegang angerechnet werden. Zu berücksichtigen ist hierbei der Zeitraum der durch die Beurlaubung einge- tretenen tatsächlichen Verzögerung im beruflichen Werdegang im Beamtenverhältnis, höchstens bis zu zwei Jahren. Die Berücksichtigung liegt im Ermessen des Dienstvor- gesetzten.“
Daraus würde ich jetzt folgern, dass es abhängig von deiner SL ist, ob deine Probezeit um die Elternzeit verlängert wird.
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Hi,
in BW ist in diesem Jahr die SL für die Drittkorrektur zuständig. D.h. sie korrigiert entweder selbst (bei uns passiert, da es vom Fach gepasst hat) oder sie beauftragt jmd vom Fach.
„Weichen die Bewertungen um 4 oder mehr Notenpunkte voneinander ab, wird die Anonymität der Erst-/Zweitkorrektur aufgehoben, und Erst- und Zweitkorrektor werden aufgefordert, eine gemeinsame Bewertung zu finden. Kann eine Einigung auf eine gemeinsame Bewertung zwischen Erst- und Zweitkorrektor nicht ezielt werden, wird die Note vom Schulleiter der kursführenden Schule festgelegt.“ -
Aus welchem Bundesland kommst du?
KM BW hat ausdrücklich geschrieben „nur auf freiwilliger Basis“. Ich denke aber nicht, dass es genug Freiwillige gibt. Also fällt sie wohl aus.
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In B.-W. muss man die dienstliche Mail nur an Tagen abrufen, bei denen man auch präsent sein muss, sprich bei Unterricht und Konferenzen etc.
Davon abgesehen: wie schon mehrfach im Thread geschrieben steht es den KuK hier eben nicht mehr frei, der Schulträger hat es wg. Corona verboten.
aber es gibt auch kein Recht auf freie Tage oder möglichst kompakte Stundenpläne...
aber mich würde ernsthaft interessieren, wieso das Betreten des Schulgebäudes im selben Bundesland so unterschiedlich gehandhabt wird. Bei uns ist das kein Problem.
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oder für die Korrekturen nicht auch der Esstisch ausreicht, sei mal dahingestellt
In BW gab es vor einigen Jahren mal ziemliches Aufsehen, weil die Lösungen des Matheabis im Internet waren und zu Beginn nicht klar war, ab wann. Ein Lehrer hatte die Lösungen daheim und sein Sohn hat sie abfotografiert. Danach ging es darum, ob Abiklausuren sicher (abschließbar) verwahrt werden müssen.
An einem Esstisch ist dies wohl kaum möglich. -
Also bzgl des Abmeldens muss ich passen, denke aber, dass Bolzbold hier richtig liegt.
Aber bei uns ist ein Schüler aufgrund des Nichterscheinens durchgefallen. Er dachte, dass es nicht schlimm sei, weil eine 6 hätte er haben dürfen, aber mit dem Nichterscheinen hat er die Prüfung nicht angetreten und ist somit durchgefallen. -
Bei uns war das vor einigen Jahren auch Thema und es gibt nur noch die Dienstmail. Einige Kollegen geben trotzdem ihre Handynummer etc. raus, aber das ist deren private Entscheidung (ich habe sogar für Klassenfahrten ein gesondertes Handy).
plattyplus: ich würde ihr auch nochmal deine Meinung verdeutlichen (nicht als Angriff, sondern so wie Jazzy es beschrieben hat, dass du völlig schockiert warst). Sollte dann keine Entschuldigung/Einsicht erfolgen würde ich kurz zur SL gehen und sie bitten in der nächsten GLK zu thematisieren, dass manche Informationen wirklich nur für den internen Gebrauch sind (ohne Namen zu nennen).
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In der Stundentafel sind beispielsweise für die BFS zusätzlich zu den Stunden für M, D, E, BFK, BPK, .... auch noch vier Stunden für den Wahlpflichtbebreich ausgewiesen. Dieser kann nicht nur aus Fächern sondern explizit auch aus Stützunterricht, etc bestehen. Von daher sehe ich keine Probleme, sofern die Stundenvorgaben für die anderen Fächer erfüllt sind.
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Wir haben auch Dokumentenkameras in jedem Raum und es ist hervorragend!
Sie eignen sich
- zur Besprechung von Gruppenarbeiten (ohne 1000 Folien und verschiedenfarbige Stifte austeilen zu müssen)
- zur Veranschaulichung (ich finde es prima, dass ich Statistiken zeigen kann, bei denen man die unterschiedlichen Farben erkennt - ging beim OHP nur mit speziellen Folien) und - mittlerweile auch als Tafel (ich schreibe schöner und ohne Kreide ist es angenehmer)Bei uns werden die OHPs nach und nach entsorgt.
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Zur eigentlichen Frage: Es gibt keine Boni, dementsprechend auch keine Gehaltseinbußen.
Die Frage ist hierbei auch wie würde ich die Leistung eines Lehrers bewerten? Soll man Rückmeldungen der Schüler einholen (super, je nach vorher vergebener Note bekommt man da jede Bewertung) oder der Schulleiter (dieser sieht für gewöhnlich ein oder zwei Stunden) oder die Eltern (siehe Schüler)...
Ich finde es ziemlich schwierig das System eines Betriebes hierauf anzupassen. -
Ich finde es spannend, dass das Land NRW diese Richtlinien mit derart vielen Rechtschreibfehlern herausgibt!
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Schlimmer ist eigentlich die Tatsache, dass der Personalrat diese Versetzung so durchgewunken hat, ohne mit mir zu sprechen.
Einfach nur enttäuschend ...
eventuell wurde der Personalrat auch nie involviert - auch wenn SL dies müsste...
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Zu Beginn erstmal: alles Gute für dich!
Ich denke auch, dass es mittlerweile nicht mehr möglich ist jede Stunde auf Refniveau zu planen (dies liegt meiner Ansicht nach auch daran, dass ich wesentlich mehr Zeit in die Kommunikation mit Sozialarbeitern/Ordnungsamt/... stecken muss als ich mir das im Referendariat ausgemalt habe).
Als Lösung versuche ich für mich in allen meinem Klassen abwechselnd mal mehr Zeit zu investieren: Woche A wird der Unterricht von Klasse 1 und 2 super didaktisch aufbereitet und Klasse 3/4/5/ bekommen die Arbeitsblätter die ich schon vor einiger Zeit für andere Klassen zu dem Thema gemacht habe; in Woche B ist dann der Unterricht von Klasse 3 und 4 top vorbereitet, etc... So spare ich mir Zeit und die Schüler haben trotzdem eine gute Mischung aus Kompetenzorientierung und Inhalt.
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