Hallo,
ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin, falls nicht, bitte ich um Entschuldigung.
Folgender Fall:
Ich (beamteter Lehrer) möchte Nachhilfeunterricht geben im Sinne einer Nebentätigkeit. Umfang: 1-3 Stunden pro Woche (also 1-3 Schüler pro Woche), Gesamteinnahmen max. 75 € pro Woche.
Ist folgendes Vorgehen richtig:
(1) Genehmigung der Nebentätigkeit auf dem Dienstweg einholen (über den Schulleiter an die BezReg bzw. Schulamt).
(2) Beim Finanzamt nichts anmelden (erziele ja Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nicht als Gewerbetreibender).
(3) Einnahmen aus Nachhilfeunterricht in der Steuererklärung unter Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit angeben.
(4) Einkünfte aus Nachhilfe werden dann im Rahmen des persönlichen Steuersatzes versteuert.
Habe ich das alles richtig auf der Reihe?
Vielen Dank und beste Grüße
Philo