Beiträge von Frau Hoppenstedt

    Hallo,


    ich bin Berufsschullehrerin in Niedersachsen und habe kürzlich eine Fortbildung bei einem privatwirtschaftlichen Betrieb absolviert (genehmigt vom Schulleiter). Die Fortbildung hat 1000 Euro gekostet. Welches Forumlar muss man ausfüllen, um die Kosten der Fortbildung - damit meine ich nicht die Fahrtkosten oder Übernachtungskosten, sondern die Koste für den Referenten - erstattet zu bekommen?


    Danke!

    Hallo,


    ich bin gerade dabei mein Schuljahr zu planen. Wenn ein Fach im Rahmenlehrplan mit 40 Stunden (Zeitrichtwert) ausgewiesen ist, muss es in der Praxis eine Stunde pro Woche über das gesamte Schuljahr Unterrichtet werden. Nun habe ich eine Fragen:


    Sagt dieser Zeitrichtwert nur aus, dass das Fach eine Stunde in der Woche unterrichtet werden muss, oder müssen es zum Schluss auch tatsächlich 40 Stunden in Summe sein? Ich frage deshalb, weil ich nach Abzug der Feiertage nur 38 Stunden das Fach unterrichte.

    Hallo,


    ich möchte während meiner Elternzeit eine Fortbildung machen, zu der über unseren internen E-Mail-Verteiler eingeladen wurde. Ich habe vorher noch keine Fortbildung belegt, halte es aber für den Wiedereinstieg für sinnvoll.


    Kann mir die Schulleitung die Teilnahme verbieten?


    Viele Grüße

    Hallo liebe Kollegen,


    ich habe ich mich nach dem Referendariat für eine Stelle in einer niedersächsischen Kleinstadt entschieden, in der ich mich seit längerem nicht so richtig entfalten kann. Deshalb möchte ich gern einen Versetzungsantrag stellen. Eine aufnehmende Schule habe ich auch gefunden, zwar im selben Bundesland, aber in einer größeren Stadt - spätestens jetzt kann sich bestimmt jeder von euch gedanklich vorstellen, wie meine Geschichte weitergeht. Richtig, da ich ein Mangelfach bediene, hat mir die Schulleitung vorab mitgeteilt, sie könne derzeit und in den nächsten Jahren keine Freigabe erklären. Aus verschiedenen Gesprächen mit dem Personalrat und darüberliegenden Instanzen weiß ich, dass bezüglich der Freigabe auf allen Ebenen viele Ammenmärchen existieren. Eines davon ist, dass es eine Höchstgrenze von fünf Versetzungsanträgen gäbe, die die Schulleitung ablehnen dürfe und nach deren Übertretung der Antragssteller ein Rechtsanspruch auf Freigabe habe.


    Wenn ich mir aber die tatsächlichen Fakten vor Augen führe, muss ich eingestehen, dass ich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten werde, bis ich die Freigabe bekomme. Für mich gibt es nämlich keinen richtigen Versetzungsgrund, außer der eigene Wille. Da ich aktuell noch relativ jung bin, spiele ich mit dem Gedanken, trotz der vielen Risiken meine Entlassung aus dem Beamtenverhältniss zu beantragen und mich auf die freie Planstelle in meiner Heimatstadt neu zu bewerben. Nun kann ich mir vorstellen, dass es ein Dienstherr kritisch sieht, wenn jemand erst seine Entlassung erklärt und sich wenig später auf eine neue Stelle in derselben Laufbahn bewirbt. Meine Frage ist nun, ob meine Sorge unbegründet ist.


    Viele Grüße

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