Hallo liebe Kollegen,
ich habe ich mich nach dem Referendariat für eine Stelle in einer niedersächsischen Kleinstadt entschieden, in der ich mich seit längerem nicht so richtig entfalten kann. Deshalb möchte ich gern einen Versetzungsantrag stellen. Eine aufnehmende Schule habe ich auch gefunden, zwar im selben Bundesland, aber in einer größeren Stadt - spätestens jetzt kann sich bestimmt jeder von euch gedanklich vorstellen, wie meine Geschichte weitergeht. Richtig, da ich ein Mangelfach bediene, hat mir die Schulleitung vorab mitgeteilt, sie könne derzeit und in den nächsten Jahren keine Freigabe erklären. Aus verschiedenen Gesprächen mit dem Personalrat und darüberliegenden Instanzen weiß ich, dass bezüglich der Freigabe auf allen Ebenen viele Ammenmärchen existieren. Eines davon ist, dass es eine Höchstgrenze von fünf Versetzungsanträgen gäbe, die die Schulleitung ablehnen dürfe und nach deren Übertretung der Antragssteller ein Rechtsanspruch auf Freigabe habe.
Wenn ich mir aber die tatsächlichen Fakten vor Augen führe, muss ich eingestehen, dass ich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten werde, bis ich die Freigabe bekomme. Für mich gibt es nämlich keinen richtigen Versetzungsgrund, außer der eigene Wille. Da ich aktuell noch relativ jung bin, spiele ich mit dem Gedanken, trotz der vielen Risiken meine Entlassung aus dem Beamtenverhältniss zu beantragen und mich auf die freie Planstelle in meiner Heimatstadt neu zu bewerben. Nun kann ich mir vorstellen, dass es ein Dienstherr kritisch sieht, wenn jemand erst seine Entlassung erklärt und sich wenig später auf eine neue Stelle in derselben Laufbahn bewirbt. Meine Frage ist nun, ob meine Sorge unbegründet ist.
Viele Grüße