Liebes Forum,
ich brauche dringend rechtliche Gewissheit.
Ich nehme aktuell (ca. ein halbes Jahr) an der VOBASOF-Ausbildung in NRW teil und habe daher auch meine alte Schule (Realschule/Stelle A12) verlassen und bin zu einer anderen Schulform (Sekundarschule/Stelle A13) gewechselt . Meine Gründe daran teilzunehmen waren die Folgenden:
-Erfahrungen in meiner eigenen Inklu-Klasse
- Interesse an SoPäd
Jetzt merke ich, dass ich mit der Ausbildung und vor allem mit der neuen Schule völlig überfordert bin. Ohne viel zum Thema Sonderpädagogik zu können/ Material zu haben betreue ich zu viele Inklu-Schüler, gleichzeitig bin ich durch ständige Vertretung aus den Inklu-Klassen rausgenommen, sodass ich mich kaum kümmern kann. Das Seminar ist auch nach einem halben Jahr noch nicht informativ genug (kenne Beobachtungsformen, Testverfahren, Differenzierungsformen) und an der Schule gibt es zu wenige zeitliche und personelle Ressourcen. Ich bin schlichtweg nach einem halben Jahr am Ende meiner Kräfte, sowohl psychisch, als auch körperlich. Zudem habe ich das Gefühl, nicht mit diesem Klientel umgehen zu können und würde mir wünschen an meine alte Schule als Fachlehrerin wieder zurück zu kommen.
Das war die bisherige Kurzfassung.
Jetzt zu meiner wichtigen Frage:
Wenn ich die Ausbildung abbreche,
A) muss/kann ich an der neuen bleiben, oder
B) muss /kann zur ich zur alten Schule zurück oder
C) werde ich völlig woanders hin versetzt?
Liebe Grüße
VOBASOFlerin