Beiträge von ChatNoir88

    Ich kenne das Problem nicht direkt, da ich aktuell nicht mehr mit dem Wartebereich arbeite, aber du kannst in der laufenden Besprechung unter Besprechungsdetails den Warteraum deaktivieren, dann dürfte es mir den Breakout-Räumen hoffentlich kein Problem mehr geben und zum Start der Konferenz kannst du aber trotzdem kontrollieren, wen du in die Konferenz lässt.

    Achso, ich dachte, erst dann wäre die Examensprüfung oder die Notenausgabe. So sollte es natürlich kein Problem sein sich zu bewerben, da der Stellenantritt dann eh erst am ersten Tag des neuen Schuljahrs ist, in NRW dann der 16.8. (?).

    Viele Stellen werden jeweils zu den Halbjahren ausgeschrieben, dh. zu den Sommerferien kommen weitere Stellen. Zum 1.5. und 1.11. gibt es meist weniger Stellen.

    Wobei du mit dem 21.07. recht spät sein dürftest, die Stellen werden vermutlich im Juni ausgeschrieben.

    Ich finde hier den Textschlüssel Philosophie von Wittschier ganz gut, da sind einige Anregungen mit Beispielen zu finden. Aus dem Buch habe ich auch schon einige Methoden sinnvoll nutzen können.

    Es bleibt natürlich schwierig, die Textarbeit abwechslungsreich zu gestalten. Was ich gerne mache, ist aus den Texten Begriffsnetze/Concept-Maps erstellen (ggf. mit Textverweisen und/oder Hilfestellungen).

    Auch ein Interview anhand der Textposition verfassen kann ganz kreativ sein - vorher bleibt natürlich das Lesen und Nachvollziehen...

    Für NRW wurde in der Schulmail nun bestätigt, dass Schwangere nicht in Präsenz eingesetzt werden.

    Zu finden unter dem Punkt „Einsatz von Risikogruppen“.

    Wir hatten nach den Weihnachtsferien auch „Study-Halls“ angeboten für SuS, die zuhause nicht die Ausstattung oder die Konzentration für ein Lernen auf Distanz hatten. Das Konzept wurde dann erstmal wieder unterbunden und wird jetzt wahrscheinlich wiederbelebt. Bei uns helfen hier unsere Sozialpädagogen aus und unterstützen.

    Moebius

    Ich habe hier gerade eine frische Abrechnung liegen von meinen Partner (kein Lehrer) und diese beläuft sich auch auf ~150 Euro samt DNA-Isolierung.


    Was mich wundert ist, dass ich bei dem anlasslosen Lehrertest auch einmal fälschlicherweise eine Rechnung bekommen habe und die um die 38 Euro betrug, obwohl es auch ein PCR-Test war.

    Ja, jedes Team hat ein eigenes Notizbuch und die Mitglieder haben alle Zugriff darauf. Die Seite muss dann nur noch im für alle öffentlichen Collaboration Space im Notizbuch hinterlegt sein. Dazu gibts notfalls aber auch viele Videos - OneNote ist zu Beginn manchmal noch etwas unübersichtlich, aber wenn man einmal die Struktur durchschaut und für sich angepasst hat, ist es wirklich super.

    Man könnte das über das Kursnotizbuch (OneNote) machen lassen, wenn ihr entsprechende Kurse eingerichtet habt. Dort gibt es den Collaboration Space, wo jeder gleichzeitig auf einer Seite arbeiten kann - dort könnte eine Karte eingefügt und entsprechend markiert werden durch die Teilnehmer. Oder man macht eine Videokonferenz und arbeitet über das Whiteboard, das man dort digital einblenden kann - dort müsste auch ein Bild einzufügen sein, dass dann beschriftet werden kann.

    Was ggf. noch wichtig sein könnte: die Öffnungsklausel funktioniert nur einmal. Da es sein kann, dass man zwischen Ref und Planstelle ggf. den Anspruch auf private Krankenversicherung verliert, kann man über diesen Weg bei fester Stelle mit Verbeamtung nicht mehr in die PKV, soweit ich weiß. Da könnte es sinnvoll sein, im Ref in den sauren Apfel der freiwillig gesetzlichen Versicherung zu beißen. Was auch möglich sein könnte, ist eine Anwartschaft.

    Ps: in den Merkblättern findet sich eig nur die Formulierung, dass die Kinder Beihilfe berechtigt sind, die in Familienzuschlag berücksichtigt werden können....also bezogen auf die Person des Kindes, nicht auf den jeweiligen Empfänger der Familienzulage...aber das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Praxis der Verwaltung sein!

    Ich glaube, dass der folgende Passus hier greift:

    3.3 Mehrere Anspruchsberechtigte mit Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder

    Sofern mehrere Personen Anspruch auf den Familienzuschlag für Kinder oder vergleichbare Leistungen für Kinder haben, erhält die Person den Familienzuschlag für die Kinder, die das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhält oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG, bzw. der §§ 3 oder 4 BKGG erhalten würde.

    Mehrere anspruchsberechtigte Personen können vorhanden sein, wenn eine weitere Person, zu der das Kind ebenfalls eine im Gesetz oder Tarifvertrag bestimmte Stellung einnimmt, beschäftigt ist oder Mutterschaftsgeld oder Versorgungsbezüge erhält.


    Das bezieht sich nur auf den Familienzuschlag 2 (für das Kind), den Familienzuschlag 1 erhalten wir aktuell hälftig.


    In der Meldung der Beihilfe (Anlage Kind) wird auch noch einmal auf den Familienzuschlag verwiesen.


    Werde mich auch im Kollegium umhören, da gibts ja doch einige Lehrerpaare.


    Vielen Dank auf jeden Fall für den Input!

    Wozu festlegen? Eigentlich dürfte es egal sein, wo das Kind versichert ist...


    Den Zuschlag bekommt ja immer der dienstlich aktive Partner.


    Alles andere ist ja eine Wette auf auftretende Krankheiten, die man meist verliert ;-).

    Die Beihilfe für das Kind kann nur der Partner erhalten, der den Familienzuschlag bekommt, deshalb muss man das beim LBV festlegen. Das ist wohl seit 2020 so.

    Und bezüglich der KDP ist es meiner Vermutung nach für uns nicht egal...

    Nicht ganz vergessen sollte man gewisse Szenarien im Leben wie eine Trennung... Bei zwei Beamten ist das jetzt die Frage. Kindergeld- und damit Familienzuschlag- und beihilfeberechtigt ist ja der, bei dem das Kind dann gemeldet ist (und der dann folglich als alleinerziehend gilt - der andere ist dann der "Umgangselternteil" - 50:50-Wechselmodell jetzt mal nicht mitgedacht).

    Ob man das nachträglich mitsamt PKV für das Kind noch ändern kann (Stichwort Gesundheitsprüfung), müsste man bei der Versicherung erfragen.

    Wobei man das ja nicht wirklich verhindern kann, da ja bei einen Trennung das Kind ja nicht zwingend bei der Mutter leben muss... aber da werde ich auf jeden Fall bei der Versicherung nachfragen.


    Hey


    ist denn tatsächlich immer derjenige berechtigt, den Familienzuschlag zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt?


    Bei zwei Beamten wird doch der Zuschlag auch während der Elternzeit an denjenigen verbeamteten Partner gezahlt, der gerade im Dienst ist?

    Ich drehe durch... das hatte ich auch irgendwo noch im Hinterkopf, aber da muss es doch möglich sein, sich festzulegen oder? Wir werden nämlich abwechselnd in Elternzeit sein. Ich vermute hier, dass dann in der Elternzeit meines Mannes der Zuschlag schlicht wegfällt, aber eigentlich bei ihm „verbucht“ wird...


    Es ist echt ein Graus mit 2 Beamten, auch wenn’s sonst viele Vorteile haben kann -.-

    Ok, das beruhigt mich schonmal, dass ich nicht völlig in die falsche Richtung gedacht habe - dann bleibt für uns nur abzuwägen, wer in den nächsten Jahren wohl mehr Rechnungen haben wird, ich, mein Mann oder das Kind 😅


    Edit: Und das man das Kindergeld splitten kannst, war mir gar nicht bewusst! Auch wenn vier Kinder aktuell eher unwahrscheinlich sind, ist das eine interessante Info.

    Ja genau, derjenige der das Kindergeld und den Familienzuschlag erhält, der kann das Kind bei der Beihife geltend machen - entsprechend würde mein Mann dann beides beantragen. Die Versicherung selbst spielt keine wirkliche Rolle (wir sind dazu auch noch bei der gleichen PKV), aber da das Kind 80% Beihilfe erhält, dachte ich, eine niedrigere Kostendämpfungspauschale würde entsprechend Sinn machen...

    Ich hole einmal diesen alten Thread hoch, da zumindest der Titel zu meiner Frage passt.

    Wir stehen langsam aber sicher vor der Frage, bei wem das zukünftige Kind versichert werden soll. Eckdaten: wir sind beide Landesbeamten in NRW mit Anspruch auf Beihilfe (50%).

    Mein Gedanke war nun, Beihilfe für das Kind bei meinem Mann geltend zu machen, da seine Kostendämpfungspauschale bei 150 Euro liegt und meine bei 300 - durch das Kond sinkt diese jeweils um 60 Euro.

    Bei einem zweiten Kind würde der Beihilfesatz zusätzlich noch auf 70% steigen und seine PKV ist teurer als meine.

    Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin der Beihilfe, das ich das gut überlegen sollte und dies eine relativ endgültige Entscheidung ist und man ja eh relativ schnell die Pauschale übertrifft - wir sind aber beide eher selten beim Arzt und ich sehe eher das Kind als potenziellen „Arztkostenfaktor“.

    Habe ich irgendwas übersehen, was gegen meine Überlegung spricht oder hat jemand hier Erfahrungen mit so einer Konstellation? Das Telefonat hat mich doch verunsichert...

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