Soweit ich weiß, hättest du die Elternzeit passend zum Mutterschutz hin unterbrechen müssen per schriftlicher Mitteilung. Wenn das nicht erfolgt, gibt es auch kein Mutterschaftsgeld oder dieses nur anteilig, falls du in der EZ Teilzeit arbeitest.
Beiträge von ChatNoir88
-
-
Tja, überraschen würde uns das sicherlich nicht, oder 😎
-
Aber die Isolation nach positivem Test ist doch nur noch 5 Tage und dann 48 Stunden nach Ende der Symptome.
Was tut ihr mit freitesten rum?
Darauf bin ich tatsächlich auch grad per Google gestoßen, aber offensichtlich gilt das nicht für NRW. Zumindest finde ich hier nur die 10 Tage.
-
Inwiefern die Durchführung eines PCR-Tests und die Intelligenz des Infizierten nun zusammenhängen, kann ich nicht direkt erkennen - relevanter ist ja eher die Isolation und weniger die Statistik.
Nebenbei:
„Die Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests durch eine PCR ist insbesondere bei hohen Inzidenzen nicht zwingend notwendig, da ein positives Antigentestergebnis bei hohen Inzidenzen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Infektion korrekt anzeigt.“
-
@Websherrif: Das war auch mein Stand, aber mein Bürgertest-Ergebnis wurde nicht akzeptiert - damit könne ich nur beim Hausarzt einen Freitest veranlassen. Morgen werde ich also für meinen neuen Versuch direkt einen 3-Euro-Test buchen…
Liegt wahrscheinlich daran, dass die Umstellung so schnell passieren musste und die Regelungen erst so spät kommuniziert wurden.
Edit: Sommertraum: Ich war der Meinung, dass der Bürgertest als Nachweis nun ausreicht und da Ferien sind, war auch keine Krankschreibung nötig. Ich wollte hier tatsächlich die Labore nicht weiter belasten. War vielleicht etwas kurz gedacht…
Mit meinem nun erneuten Positiven Bürgertest könnte ich aber nun noch einen PCR-Test machen, aber diesen erst am Montag und das wäre wohl dann tatsächlich Verschwendung.
-
Meine Selbsttests gestern Abend waren negativ (zwei verschiedene Marken), mein Freitest heute morgen leider positiv (8. Tag). Zusätzlich durfte ich den Test bezahlen, da als Nachweis zum Freitesten scheinbar ein PCR-Test notwendig ist und ich keinen gemacht habe - irgendwie ärgerlich.
Ich bin gespannt, wie lange die Isolationspflicht überhaupt noch aufrecht erhalten wird.
-
Ich bin offenbar doch nicht immun.
Gute Besserung - ich leider auch nicht. Hatte tatsächlich die Hoffnung, da ich bislang immer um eine Infektion herum gekommen bin. Leider habe ich auch mein Kleinkind zuhause angesteckt Ich hoffe, bei ihm läuft die Infektion ohne schwere Folgen ab.
Bei uns im Vorabitur haben nebenbei auch SuS separiert geschrieben, diese waren aber nicht infiziert, sondern nur Kontaktpersonen, bei denen eine Infektion sehr wahrscheinlich war. Infizierte mussten den Nachschreibtermin wahrnehmen - aber wie gesagt, das war noch beim Vorabitur.
-
Grund für den neuen KLP ist die Angleichung des Zentralabiturs ab 25 an die Bildungsstandards der KMK, also bundeslandübergreifend. Das zieht einige Verschiebungen der Inhalte und Änderungen in den Aufgaben/Operatoren nach sich. Ich vermute nicht, dass sich zur Umstellung auf G9 in der Oberstufe erneut etwas ändert. Dennoch natürlich unglücklich, dass die kommende EF in einen neuen Lehrplan startet, ohne das schon Material vorhanden ist oder besagter Lehrplan überhaupt verabschiedet ist.
Edit: Ich schreibe hier aus Sicht der Biologie - hier hat sich einiges verändert, die Abiturangleichung gilt aber natürlich auch für Physik und Chemie.
-
Da du laut Profil aus NRW kommst, kann ich dir beschreiben, wie es bei uns ist:
Minus und Plusstunden werden monatsweise verrechnet. Der Wegfall der Q2 sorgt dafür, dass diese wegfallenden Stunden mit ggf anfallenden Vertretungsstunden und Aufsichten verrechnet wird. Bedeutet, dass man nur selten über die 4 Plusstunden kommt (da ja zum Beispiel erst mit den wegfallenden 5 LK-Stunden gegen gerechnet wird), um die Mehrarbeit bezahlt zu bekommen, die Minusstunden bleiben aber auch nur entsprechend für einen Monat und werden nicht fürs kommende Schuljahr aufgerechnet.
-
Ich glaube, da muss ich echt nochmal meine DU überprüfen, ich zahle 80 für knapp 1000 im Monat und spiele nämlich auch mit dem Gedanken sie zu kündigen und das Geld anders zu investieren…
-
Bei mir wurde alles mit dem BAD beispielsweise telefonisch geklärt und ich musste einen Fragebogen, Kopien meines Mutterpasses und des Impfpasses schicken. Es dauerte ca. 10 Tage bis sie sich wieder telefonisch meldeten und einen Tag später war auch die schriftliche Bestätigung da. Ich würde davon ausgehen, dass auch jetzt noch die Formulierung bezüglich Corona für die Schulleitung drin steht, dass man 14 Tage nach Auftreten eines COVID-Falls Betretungsverbot für die Schule aussprechen soll. Ähnliches gilt auch für Grippe und Co. Ein Beschäftigungsverbot allgemein. spricht der BAD eher nicht aus. Die Ausgestaltung des Einsatzes in der Schule liegt dann bei der SL. Die BR Münster hat beispielsweise noch zusätzliche Hinweise, dass Schwangere möglichst im Homeoffice/Distanzunterricht eingesetzt werden sollen.
-
Ich habe dem LBV NRW ein Foto der Urkunde per Online-Kontaktformular geschickt - hat gereicht
-
Kann mich da Luma anschließen - ich hab direkt abgesprochen, dass ich nur den einen Kurs übernehmen möchte und dadurch war auch der Stundenplan für mich klar. Ich war zu Beginn also maximal 3-3,5 Zeitstunden in der Schule. War ein super Ausgleich und betreuungstechnisch ohne Verrenkungen und faule Kompromisse machbar. In NRW gibt es aber auch keine Mindeststundenzahl. Mit 8 Stunden hätte ich entweder häufiger fahren oder längere Tage (mit Stillpausen) haben müssen.
Viel gebracht hat es der Schule sicherlich nicht, den Kurs hätte sicherlich auch jemand anderes gemacht, aber es ist auch schwer, solche Gesuche abzulehnen (und die SL hat mich auch unterstützt und alles möglich gemacht).
-
Ich habe auch direkt nach dem Mutterschutz wieder angefangen mit 5 Stunden. Durch Elterngeld Plus hatte ich dann ca. 200 Euro mehr als mit dem Basiselterngeld, man macht also zumindest kein Minus. Arbeitszeit war auf zwei bis drei Tage verteilt (jeweils eine Doppelstunde). Durch die kurze Arbeitszeit musste ich auch nicht in der Schule anpumpen. Betreut hat meine Mitter bzw. der Vater.
-
Genau, du kannst noch warten mit der Mitteilung.
Es bleibt nämlich das Problem, dass du bei jedem Coronafall für 14 Tage raus bist - das wird keine Schulleitung aussetzen, vermute ich, auch wenn du auf eigenen Wunsch bleiben möchtest. Bei den Fallzahlen aktuell bist du also ständig weg. Aber: da ja nun die Corona-Regeln geändert werden etc., können sich die Vorgaben theoretisch auch wieder ändern. Zumindest wird in den Schulen ja auch bald nicht mehr getestet.
Inwiefern man aber schwanger ohne Maskenpflicht bei diesen Zahlen unterrichten möchte, muss man sich überlegen.
Aber ich konnte mir auch nicht vorstellen, die ganze Schwangerschaft zuhause zu sitzen, ich versteh dich! (Musste es aber dann hinnehmen)
-
Ich habe eine Rückfrage an euch.
Eigentlich wäre ich bis Februar komplett in EZ gewesen. Da die Schule Personalnot hatte, haben sie mich gefragt, ob ich ab September wenigstens für 2 Stunden kommen könnte. Das habe ich gemacht. Mein Coronabonus kam nun anteilig mit ca. 100€.
Verstehe ich euch richtig, dass wenn ich mich nicht selbst in EZ vertreten hätte, ich jetzt 1800€ auf dem Konto hätte?
Genau das. Hättest du die zwei Stunden nicht gemacht, wären es 1300.
-
Da hast du recht, da aber nun gerade speziell Elternzeit thematisiert wurde, hab ich’s daran aufgeführt und weil ich mich selbst natürlich ärgere. Ist aber gehopst wie gesprungen und nie für alle fair. Die Pensionierten haben nun aber zumindest Ruhe vorm „schulischen“ Coronawahnsinn.
-
Und wenn jemand im Oktober in Elternzeit mit unterhälftiger Teilzeit geht, dann hat diese Person also keinerlei Arbeitsbelastung durch Corona gehabt und scheinbar auch sogar weniger als diejenigen, die in Elternzeit nicht arbeiten? Denn diese bekommen ja den gesamten Bonus.
Sicher…
Klar, sind das jetzt spezifische Konstellationen, aber wenn man mal den Coronanamen streicht und es eigentlich als das nimmt, was es sein sollte, nämlich ein teilweiser Ausgleich der Nullrunde und Inflation, dann ist das sicherlich nicht fair.
-
Ich habe es nur anteilig bekommen, Kind von 2021.
Kollegin ohne Teilzeit in EZ ohne Abzüge entsprechend.
-
Jetzt bin ich verwirrt… ich bin seit Mai 2021 in Elternzeit gewesen (bis Anfang 2022) und habe die vollen 1300€ erhalten, bzw bisher die Bezügemitteilung dazu.
Steht ein spezieller Passus dort in deiner Abrechnung? Das wäre ja noch absurder, wenn man bei kompletter Elternzeit den kompletten Zuschlag bekommt, bei Teilzeit in Elternzeit aber nicht.
Werbung