Oh ja, wirklich ein leidiges Thema.
Zunächst ist es wichtig, dass deine Frau bis zum Ende des Mutterschutzes selbst beihilfeberechtigt ist - das heißt, Rechnungen die Schwangerschaft und Geburt betreffen muss sie bei ihrer Beihilfe einreichen. Den Zuschuss kann einer von euch beantragen, das ist egal, aber nur einer!
Du müsstest dann einen Langantrag stellen und dort angeben, dass deine Frau ab EZ beihilfefähig ist. Als Beleg musst du das Schreiben der BZ zur Elternzeit einreichen. Wir haben hier auch die Beihilfenumnern angegeben zur Hilfe. Ich meine, dass deine Frau auch einen Langantrag stellen muss und dort angibt, in EZ zu sein ( Ich musste einen stellen, ich habe aber auch weiter gearbeitet, aber unter 50%, deshalb war ich auch über meinen Mann beihilfefähig - kann bei kompletter EZ anders sein)
Ihr müsst auch beachten, bei wem das Kind eingetragen ist. Sollte das bei deiner Frau sein, dann musst du in deinem Antrag auch das Kind als beihilfefähig eintragen, solange deine Frau in EZ ist.
Nach Ende der EZ muss wieder ein Langantrag gestellt werden, um die Veränderungen durchzugeben.
Denkt daran, dass ihr für die Langzeitanträge auch die angepassten Versicherungsscheine benötigt. In EZ über dich beihilfefähig hat deine Frau 70% Beihilfeanspruch.