Beiträge von ChatNoir88

    Die aber erst nach dem Ref mit der Planstelle beginnt, da man im Ref auf Widerruf verbeamtet wird.

    Wie lange du nach dem Ref auf eine Planstelle warten musst, hängt vom Bundesland, deiner Schulform, den Fächer und deiner Flexibilität ab.

    Bei uns ist das Quartalsende sogar für Freitag, 9.2. eingetragen.

    Das kurze Quartal ist aber immer ein Problem in der Q2, da das Schuljahr für diese ja insgesamt kürzer ist.

    Rechtlich gibt es aber keine Quartalsnoten - es reicht eine Information über den aktuellen Leistungsstand (und der kann ja ggf. aufgrund weniger Stunden) noch dem vorherigen ähneln…

    Da ich bei Elternzeit-Mitteilung das Ende auch mitgeteilt hatte, stimmten meine Bezüge direkt. Kurz vor Ablauf fragte die Bezirksregierung noch nach, ob das Ende der EZ samt Teilzeit so bleibt und das war’s. Also darfst du Hoffnung haben, wenn du nicht spontan die EZ beendest.

    Ethik ist durch Philosophie abgedeckt, in NRW studiert man sowohl für die SEK I (praktische Philosophie) als auch SEK II.

    Bei der Ergänzung mit Reli müsste man bedenken, dass Reli und Philo meist auf einer Schiene liegen, zumindest bei uns in der SEK I, dh du könntest in einer Stufe nicht beides unterrichten.

    Vielleicht könntest du recherchieren, wie viele Schulen überhaupt Griechisch anbieten - ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Chancen dadurch merklich steigen.

    Gibt es noch andere Fächer, die dich interessieren könnten?

    Für NRW gibt es ja auch eine Einstellungsprognose für Fächer/Schulformen, vielleicht probierst du hier mal einiges aus.

    Spannend! Unsere Schwangere ist aktuell in der Oberstufe im Distanzunterricht und wird in der Sek I vertreten und ab dem nächsten Halbjahr ist sie scheinbar ganz raus - wobei das natürlich auch individuelle Gründe haben kann. Was offizielles schriftliches wäre schon spannend.

    Wir haben eine Mailadresse für Krankmeldungen (hier kann man direkt Material mitsenden, wenn möglich), müssen aber trotzdem auch um 7 Uhr anrufen. Jedes Mal hörte ich beim Anruf „Ja, haben wir gesehen, dass du dich krank gemeldet hast.“ Keine Ahnung, weshalb dann der Anruf sein muss - stört mich auch etwas, da man sich tatsächlich dafür den Wecker stellen muss. Aber bislang war ich auch nur selten krank.

    Da es ja auch für andere interessant sein kann:

    Ich habe nochmal bei der BR Münster nachgehakt: die Übetragung der übrigen Elternzeit (max 24 Monate) auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr muss bei Geburten nach dem 30.6.2015 nicht mehr beantragt werden.


    Es ist wohl aber so, dass z.B. die BR Köln den Passus noch auf der Elternzeitmitteilung hat, - also sicherheitshalber einmal bei der BR nachhaken.

    Aber das heißt, die Angaben im BEEG (24 Monate, theoretisch keine Beantragung nötig) entspricht der aktuellen Bundesgesetzgebung.

    Das Schulministerium verweist ja selbst tatsächlich auf das BEEG, in dem eben nichts von einer möglichen „Verwehrung“ des Anspruchs durch den Arbeitgeber steht.

    Aber ich werde mal Kontakt mit unserer Sachbearbeiterin in der BR aufnehmen, danke für die schnelle Antwort!

    Ich kapere einmal diesen Thread, da es hier allgemein ja um Elternzeit (in NRW unter anderem) geht.


    Ich bin gerade erneut über die Aussage gestolpert, man müsse eine Übertragung der Elternzeit beantragen, wenn man nach dem 3. Lebensjahr noch ungenutzte EZ nehmen möchte. Stimmt das? Ich finde in den Verordnungen widersprüchliche Angaben. Einerseits folgenden Passus:



    „Allerdings ist mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Übertragung von jeweils bis zu zwölf Monaten auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres möglich (§ 15 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz; vgl. Beispiele 1 und 2).

    Möchten die Beschäftigten die verbliebene Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres aufschieben, ist zu bedenken, dass für die Anmeldung der Übertragung keine gesetzlichen Fristen bestehen. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass der Antrag vor Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gestellt wird. Soll ein Abschnitt der Elternzeit übertragen werden, um z. B. das erste Schuljahr des Kindes intensiver begleiten zu können, darf die gewünschte restliche Elternzeit noch nicht „verbraucht“ also beansprucht und genommen worden sein, und der Arbeitgeber muss der Übertragung zugestimmt haben.“


    https://www.schulministerium.n…geld-Elternzeitgesetz.pdf

    S.7-8


    Verwiesen wird hierbei auf das BEEG, das wiederum folgende Aussage trifft:

    2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. […] Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.“


    https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html (Abschnitt 2)



    Auch hier (https://www.mkjfgfi.nrw/haeufi…e-fragen-zur-elternzeit-0) steht, dass es keiner Übertragungs“beantragung“ bedarf.


    Ich nehme also an, dass Ich nicht jetzt noch schnell irgendeine Übertragung bei der Bezirksregierung erbeten muss, da das BEEG hier den Ausschlag gibt? Ich möchte mir schon gern meine Option auf Elternzeit noch offen halten - wobei auch hier die Angaben divergieren (max. 12 Monate vs. bis zu 24).

    Falls ich doch etwas beantragen muss - weiß jemand wo und wie?

    Bislang hat meine KK anstandslos alles übernommen - null Rennerei, im Gegensatz zur Beihilfe leider. Da muss man echt alles nochmal prüfen und ggf. beanstanden.

    Muss aber auch sagen, dass ich bislang insgesamt gesund bin und im Wesentlichen Vorsorge und Impfungen anfallen.

    Wir hatten hier im Ort nun Abstimmungen in den Grundschulen, ob sie konfessionell bleiben sollen. Bei allen Ergebnissen war die Mehrheit für eine Umwandlung in eine nicht-konfessionelle Grundschule, leider wurde aber nur bei 3 Schulen letztendlich die notwendige Gesamtbeteiligung von 50% der Eltern erreicht, sodass die anderen konfessionell bleiben. Leider auch die Grundschule, auf die mein Kind potenziell gehen soll - und es ist nicht getauft (also Ablehnung möglich), aber das dauert auch noch etwas.

    Mich wundert das wenige Lesen ein wenig. Wir hatten sogar am Gymnasium noch für Klasse 5-7 täglich 15 Minuten Lesezeit (rotierte einfach durchs Stundenraster und hat damit alle Fächer gleichermaßen zeitlich "belastet"). Ich hätte gedacht, dass sowas an Grundschulen erst recht fest verankert ist.

    Find ich interessant - an unserer Schule haben wir auch ein großes Problem mit der Lesekompetenz, das sich bis in die Oberstufe zieht. Wie genau sahen diese 15 Minuten aus? Jede Person liest ein Buch der Wahl, ähnlich wie bei WillG? Wie wurde das Konzept aufgenommen?


    Welche anderen Ideen wurden vllt an euren Schulen schon (erfolgreich) etabliert? Ich verzweifle da bei uns echt manchmal…

    Nein, das ist schon A11, da es ja um ein Duales Studium mit Voraussetzung Fachholschulreife geht. A9/A10 gibt es mit einer Verwaltungsausbildung nach einem mittleren Schulabschluss.

    So ganz eindeutig ist das nicht immer - beispielsweise startet man im ambulant sozialen Dienst der Justiz in NRW mit A9, trotz abgeschlossenem Studium. Geht dann hoch bis maximal A13.

    Wir haben an unserer Schule ein digitales System für die Schulbuchausleihe - Schulbücher werden per Schülerausweis zugeordnet und der Bestand digital betreut. Für unsere Schülerbücherei wollten wir uns nun eigentlich in das System mit einklinken, haben aber dazu eine Absage von der IT bekommen (Begründung weiß ich leider nicht mehr…). Also haben wir für unsere Schülerbücherei nun ein eigenes System, was sich aber auch leicht pflegen lässt (für 10 Euro im Monat).

    Wie unser Schulbuchausleih-System heißt, müsste ich erfragen - funktioniert aber, soweit ich das beurteilen kann, gut.

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