Entschuldige, das sollte nicht unfreundlich klingen, sondern nur als Information gelten, da viele diesen Unterschied nicht auf dem Schirm haben und denken, dass tatsächlich nur einer EG beziehen kann.
Inwiefern meine Aussage falsch ist, verstehe ich aber nicht, da Flipper sich ja explizit auf die Arbeit bezog und annahm, dass der Mutterschutz nach 4 Wochen enden solle - was bei Müttern eben nicht geht, beim anderen Elternteil ist die Möglichkeit der Arbeit aber nicht eingeschränkt.
Die zwei Monate EG sind auch weiterhin korrekt - es gehen nur eben keine zwei Monate EG Basis während des Mutterschutzes, da hast du völlig recht- der TE schrieb aber ja auch vom zweiten Monat außerhalb des Mutterschutzes.
Funfact am Rande: die neue Regelung betrifft keine Mehrlingsschwangerschaften (die ja nicht vorliegt denke ich ) oder Frühgeburten (was bei euch hoffentlich nicht der Fall sein wird.)
Also nichts für Ungut, haben vielleicht aneinander vorbei geschrieben.