Beiträge von ChatNoir88

    In NRW wird das aber tatsächlich recht kulant gehandhabt - die BR nimmt vor Ende der EZ noch einmal Kontakt auf und fragt, ob man tatsächlich die EZ beenden möchte und mit der angegebenen Stundenzahl zurückkehren möchte. Zumindest war das bei mir so. Und auch eine Kollegin aus dem Grundschulbereich konnte „spontan“ verlängern. Aber rechtlich legst du dich für 2 Jahre fest, d.h. du hast keinen Anspruch auf Verlängerung/Verkürzung.

    Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!

    Das spielt aber doch keine Rolle, wenn sie 12 Monate Basis-EG beziehen will, oder? Ist doch nur relevant, wenn man ggf. den 3. Lebensmonat aufgrund von Mutterschutz als Basis-EG nehmen muss und somit danach nicht mehr so viele EG+-Monate über hat, wie man gerne hätte (um z.B. möglichst nah an 2 Jahre mit EG-Bezug zu kommen).

    Du hast aber natürlich recht, dass man das beachten sollte bei der Festlegung des Bezugs.

    Huhu,

    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Vorteile von Teilzeit in Elternzeit sind z.B. dass du weniger als 50% arbeiten kannst und einen Zuschuss zur PKV (31 Euro) bekommst.

    Deine Probezeit läuft in EZ ohne Teilzeitarbeit nicht weiter, dh die Zeit wird angehängt, bei TZ läuft sie (anteilig? Je nach Höhe der Teilzeit glaube ich) weiter und du kannst ja auch Revisionen zeigen.

    Gilt für NRW und ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;)


    Eine Anmerkung noch: du verlierst bei EZ über 1 Jahr Anspruch auf Rückkehr an deine Stammschule - angeblich kann immer jeder zurückkehren, der möchte, aber in NRW weiß man aktuell ja nie, was sich die Bezirksregierungen überlegen…

    Huhu,

    Elternsprechtage erst ab 18:30? 😱 Unsere zwei Nachmittage starten jeweils um 15 Uhr und enden um 18:30 Uhr.

    Elternabende bzw. Klassenpflegschaft startet meist gegen 19:30 Uhr (und dauern aber auch nicht allzu lange normalerweise).

    Fachkonferenzen terminieren wir meist nach dem Nachmittagsunterricht gegen 16 Uhr, falls die Elternvertreter das nicht einrichten können, aber teilnehmen wollen, verschieben wir den Termin - meist reicht vielen dann aber auch das Protokoll.

    Du musst bei deinem Teilzeitverdienst auch von der Kappungsgrenze von 2770 ausgehen, dh. du bekommst nur die max. 900 Euro EG+ bei einem Netto-Teilzeitgehalt von 1385 (Hälfte von 2770). Alles darüber führt zu Abzügen - 150 Euro EG+ bleiben dir immer.

    Bei mir ist es noch nicht so weit, aber Kolleginnen haben auch EZ mit Einschulung eingereicht und auch ich kann mir das theoretisch vorstellen (wenn es finanziell passt - den Elterngeld gibt es definitiv keins mehr).

    Ein Grund sind hier bei uns sicherlich die eingeschränkten Betreuungszeiten und auch die Qualität der OGS - gerade mit dem internen Blick fallen hier viele Defizite auf. So kann ich mir gut vorstellen, insbesondere zu Beginn der Schulzeit das Kind näher zu begleiten und da stellt eine Vollzeitstelle einfach ein Problem dar. Da man in EZ auch unterhälftig arbeiten kann, ist man hier flexibler.

    In der Kita hingegen haben wir tolle flexible Zeiten und die Betreuung ist aus unserer Sicht super, sodass wir aktuell beide problemlos Vollzeit arbeiten ohne schlechtes Gewissen.

    Wir haben auch die Classroom-App (die aber von unseren älteren Schüler:innen auch mal ausgehebelt werden kann) und die App „Teachers“. Bei Teachers kann man den Zugriff auf bestimmte Apps steuern, aber z.B. nicht den Bildschirm des Users betrachten wie bei classroom.

    Ich nutze eigentlich nur noch teachers mit voreingestellten „Stunden“ - hier wird dann eine Unterrichtsstunde gestartet mit zuvor eingestellten Parametern und am Ende beende ich die Stunde in Teachers und alle Einschränkungen sind aufgehoben.

    Meiner Einschätzung nach reicht die Anzahl an Stunden, insbesondere, wenn du die Truppe vorher schon unterrichtest und kennst.

    Was vielleicht auch noch zu bedenken ist: Was ist deine 2. Stunde/dein 2. Kurs? Manche Prüfer und Prüflinge bevorzugen unterschiedliche Jahrgangsstufen, um mehr Facetten zeigen zu können. Der Unterricht in einen 10 kann natürlich schon sehr dem Oberstufenunterricht ähneln, ich würde hier dann zumindest Wert auf einen andere Stundenansatz/auf eine andere Methodik legen, um einfach eine Bandbreite zeigen zu können. Das hängt aber natürlich auch von deinem 2. Fach ab.

    Generell: Nimm den Kurs, in dem du dich wohler und sicherer fühlst, das macht sehr viel aus!

    Wir haben ein Konzept, das beispielsweise die Anzahl an Elternsprechtagen und Fobi-Tagen regelt. Stundenplan ist hier nicht explizit aufgenommen, aber man kann priorisierte Wünsche abgeben, die berücksichtigt werden (soweit möglich). Diese Wünsche werden vor Planung der UV und des Stundenplans abgegeben - sonst macht’s ja wenig Sinn.

    Können Wünsche nicht berücksichtigt werden, gibt’s Gespräche, um Kompromisse zu finden.


    Was nun aber schon genauer geprüft wird ist, inwiefern einige Wünsche tatsächlich notwendig sind, wenn sie zu Lasten vieler Kollegen gehen würden, was auch richtig ist.


    Das Teilzeitkonzept haben soweit ich weiß der Lehrerrat und die Gleichstellungsbeauftrage erarbeitet und wurde abgestimmt, war aber vor meiner Zeit.

    Ich bin nach dem Mutterschutz mit 5 Stunden wieder eingestiegen nach den Sommerferien (habe meinen LK weitergemacht, also keine Klassenleitung) und zum nächsten Halbjahr wieder Vollzeit - eine Klassenfahrt habe ich dann zum Abstillen genutzt, da es stillend die 5 Stunden passte, aber auf keinen Fall Vollzeit. Mein Mann hat dann Elternzeit bis zu den Sommerferien genommen.

    Wie es genau beim nächsten Nachwuchs läuft, weiß ich noch nicht, aber ich möchte eigentlich gerne wieder nach dem Mutterschutz ein paar Stunden machen - mir tat das „rauskommen“ sehr gut und ich wollte den Kontakt zum Kollegium/zur Arbeit nicht verlieren und dafür waren die paar Stunden perfekt, ohne, dass man die volle Last an Verpflichtungen trägt (Klassenleitung und Co) - hängt aber sicher auch von den Fächern und der Schule ab.

    Ist es nicht so, dass Vertretungsstunden in Teilzeit wie eine Erhöhung des Deputats gerechnet werden bis die Vollzeit-Stundenzahl erreicht ist? Das wäre dann mehr als der Mehrarbeitssatz, oder?

    Unsere GL-Konferenz findet am Montag statt, am Dienstag sind Nachprüfungen. Die erweiterte Schulleitung und ggf andere mit bestimmten Ämtern/Aufgaben treffen sich meist donnerstags davor.

    Unsere Fachkonferenzen sollen dann meist bis zu den Herbstferien oder kurz danach terminiert werden, sodass es ein wenig entzerrt wird - alles sehr angenehm.

    Angaben für NRW:


    Du müsstest ja für beide Kinder einen Langantrag stellen, damit sie in deine Beihilfe übernommen werden und kannst dann jeweils die Ausstattung beantragen. LBV braucht immer ein wenig, ich habe (meine ich) auch noch zweimal volles Gehalt nach dem Mutterschutz bekommen. Bis das alles korrekt berechnet wurde, hat es gedauert. Später gabs noch eine weitere Nachzahlung beim FZ, da mein Mann auch Beamter ist und somit die Prozente des Zuschlags in meiner Teilzeit nicht korrekt waren - da steigt man dann irgendwann nicht mehr durch.

    Glückwunsch aber zu den Zwillingen, uns steht das ganze auch demnächst bevor :D

    Nicht aus NRW, aber das klingt jetzt für mich nicht nach einem Widerspruch, eher nach einer Frage der "Bezeichnung". Also, ob ich das Prüfungsgespräch (mit Frage/Antwort) früher beginne und entsprechend verlängere, um auf die 20 Minuten zu kommen, oder ob ich beim Vortrag durch das Frage/Antwort Muster unterstütze, kommt doch aufs Gleiche raus. Oder dürft ihr im Prüfungsgespräch keine Rückfragen zum Vortrag stellen?

    Genau, wir stellen im zweiten Teil keine Nachfragen zum Ersten und der erste Teil ist Vortrag ohne Rückfragen und der 2. eben ein Gespräch. Wir nutzen lediglich als Übergang zum 2. Teil inhaltlich einen Aufhänger mit Rückbezug zum 1. Teil (wenns im ersten z.B. um eine Vogelart ging, kann diese als Überleitung genutzt werden). Kann aber natürlich auch fachspezifisch sein.

    In der Spanisch DB der Bezirksregierung wurde uns gesagt, der Prüfer (oder auch der Vorsitzende) darf dann einen "Impuls" geben. Also so in etwa: "Könntest du noch den Unterschied / die Auswirkungen etc. von XYZ erläutern?" Oder "Wie ist deine persönliche Einschätzung von XYZ?" Der erste Teil sollte schon 10 Minuten lang sein.

    Solche gezielten Nachfragen sind bei uns im ersten Teil nicht vorgesehen - eher allgemeiner wie „Du hast no VG h Zeit, möchtest du noch etwas zu Aufgabe 2 sagen“.

    Ansonsten wird es bei uns wie Bolzbold es darstellt kommuniziert.

    Entschuldige, das sollte nicht unfreundlich klingen, sondern nur als Information gelten, da viele diesen Unterschied nicht auf dem Schirm haben und denken, dass tatsächlich nur einer EG beziehen kann.

    Inwiefern meine Aussage falsch ist, verstehe ich aber nicht, da Flipper sich ja explizit auf die Arbeit bezog und annahm, dass der Mutterschutz nach 4 Wochen enden solle - was bei Müttern eben nicht geht, beim anderen Elternteil ist die Möglichkeit der Arbeit aber nicht eingeschränkt.

    Die zwei Monate EG sind auch weiterhin korrekt - es gehen nur eben keine zwei Monate EG Basis während des Mutterschutzes, da hast du völlig recht- der TE schrieb aber ja auch vom zweiten Monat außerhalb des Mutterschutzes.

    Funfact am Rande: die neue Regelung betrifft keine Mehrlingsschwangerschaften (die ja nicht vorliegt denke ich ;) ) oder Frühgeburten (was bei euch hoffentlich nicht der Fall sein wird.)


    Also nichts für Ungut, haben vielleicht aneinander vorbei geschrieben.

    ChatNoir88, dein Kind ist wohl vor April 2024 geboren ;). Seit jetzt kann noch maximal ein Monat parallel EG bezogen werden (MuSchu gehört dazu). Ergo stimmt die Aussage nicht mehr.

    Das betrifft aber nur Basis EG, EG Plus kann weiterhin zeitgleich bezogen werden - und es ging ja eher um die Aussage, dass nach 4 Wochen nach der Geburt der Ersteller nicht arbeiten könne und das geht ja auf jeden Fall, da das „Arbeitsverbot“ nur die Mutter betrifft.

    Die „Ankündigung“ von der du sprichst, ist ja deine Mitteilung der EZ, die 7 Wochen vor Beginn vorliegen muss. Mit dieser ersten Mitteilung legst du dich für die ersten 2 Jahre fest - weichst du davon ab, ist es zustimmungspflichtig. Erst nach Ablauf der 2 Jahre ist es wieder eine Mitteilung und kein Antrag, also nicht zustimmungspflichtig.

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