Anders in Niedersachsen:
Hier muss man nun einen Vordruck beim Arzt vorlegen, der einem ein höheres Risiko bescheinigt (SuS müssen das nicht verpflichtend).
Für Personen über 60 gilt:
"Das Erreichen einer Altersgrenze ohne Vorliegen einer der o. g. Vorerkrankungen führt nicht
automatisch zur Berechtigung, im Homeoffice arbeiten zu können. Haben Beschäftigte das
60. Lebensjahr überschritten kann dem Wunsch auf Arbeit im Homeoffice unter Berücksichtigung von Bedarf und Einsatzplanung entsprochen werden."
FInde ich schon bemerkenswert, wie unterschiedlich die Bundesländer das Thema scheinbar handhaben.