Beiträge von s3g4
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Ich finde schon, warst du mal längere Zeit zuhause (Elternzeit o.ä.)?
Ja ein paar Monate.
@Allgemein. Das kann ja jeder machen wie es gefällt und zu den Lebensumständen passt. Dass es aber mittlerweile glorifiziert wird so schnell wie möglich wieder arbeiten zu müssen finde ich keine gute Entwicklung. Ob jetzt Mutter oder Vater oder abwechselnd zu Hause bleiben spielt dabei keine Rolle. Ich finde es wichtig gerade in frühen Jahren eine intensive Bindung zu den Kinder aufzubauen. Das habe ich wegen der Arbeit bei meinen Kindern etwas verpasst und das ärgert mich heute ungemein.
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Meine Erfahrung mit Untis ist, dass es einfacher wird, je größer die Schule wird, weil sich dadurch auch mehr Spielräume eröffnen. Zumindest war das bei uns so.
Das hat aber nichts mit der software, sondern den örtlichen Resourcen zutun.
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Es macht schon keinen Sinn, auf den Mond zu fliegen. Da ist ja nichts. Außer Staub. Es machte damals schon keinen Sinn, es war nur Machtgepolter.
Bis es wieder an der Zeit ist, zu beweisen wer die größeren Weltraum-Eier(stöcke) hat.
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Ich wüsste auch nicht wie man hier auf Grund von mehr SuS an irgendwelche Grenzen kommen würde. Das ist am Ende eine schnöde Datenbank und da ist die Performance wenig von der Anzahl der Datensätze ab. Wir haben mit Unitis keine Probleme auch ungewöhnliche Konstellationen abzubilden.
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Da würde mir der geistige Anspruch fehlen.
Den hat man in der Schule? Hmm die Inhalte sind, zumindest finde ich, geistig nicht besonders fordernd. Es macht spaß sie immer mal wieder von unterschiedlichen Seite zu beleuchten, aber geistig Anspruchsvoll ist das nicht.
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Kirschen (sorry ich lesen gerne was ich gerne hätte, als was da steht und Kirschen hätte ich jetzt wirklich gerne ca. 1 kg)
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Möchtest du gerne die Stellen nachlesen, an denen zumindest etwas zur Aufsichtsführung steht, auch wenn diese die entscheidenden Details explizit nicht enthalten?
Alles gut, vielen Dank. Hört sich für mich zwar immer noch sehr wischiwaschi an und ich glaube auch nicht, weil es nur durch Kommentare (welche keinen Normungscharakter haben) beschrieben ist, dass es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann. Um auf der sicheren Seite zu bleiben verstehe ich aber, dass man sich daran halten möchte. Hier wäre das KM in der Pflicht einen eindeutigen Erlass zu verkünden.
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Schülerlotsen führen "die Aufsicht" an der Bushaltestelle oder bei der Straßenüberquerung. Die sind teilweise noch in einem Alter, in dem sie strafrechtlich nicht belangt werden können. Dafür, das dies richtig funktioniert, ist letztendlich die Schulleitung verantwortlich.
Aber es lässt doch auch niemand 10-Jährige auf einer Klassenfahrt Aufsicht führen. Wenn das eine volljährige Person ist, ist alles geritzt. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kann man der Lehrkraft dann nicht vorwerfen.
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Toyota
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Finanzamt
Das bekommt das von alleine mit.
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Es besteht ein Unterschied zwischen "Aufsicht" und "Verantwortung für Schutzbefohlene / Aufsichtspflicht".
Beispiel: Falls ein Vater, der als Begleitperson die Klassenfahrt begleitet, mit den Kids Alkohol konsumiert, ist im Endeffekt die Lehrkraft mit in der Verantwortung, weil diese ihre Aufgabe an eine unzuverlässige Person delegiert hat.Sicher? Vor Gericht mit Sicherheit nicht. Aufsicht =/ Aufsichtspflicht? verstehe ich nicht.
Siehe #144 Sollten nach Lektüre des Beitrags noch Fragen offen sein, stell diese gerne.
Ja da gibt es keine Verweis auf die entsprechende Norm. Ich habe schon danach gesucht, aber nichts gefunden. Von Aufsicht wird nur im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in eurem Schulgesetz gesprochen. Verordnungen, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften habe ich weder zu Klassenfahrten noch zu Beaufsichtigung gefunden. Daher bleibt meine Frage damit unbeantwortet.
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Wie groß ist deine Schule?
Welche Rolle spielt das? Entfallene Randstunden haben überall den gleichen Effekt. Alle gehen früher oder kommen später.
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Anderes Bundesland, andere Vorgaben, bzw. Vorgehensweisen. Für mich persönlich liest es komplett befremdlich, dass Studierende Aufsichten alleine führen sollen, aber das ist in manchen BL offenbar zulässig und dadurch auch völlig normal.
Ich kann ehrlich gesagt nur die Verwaltungsvorschrift VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen für BW finden. Dort wird zur Aufsicht überhaupt nichts geregelt. Wo wird das denn bei euch geregelt?
Für mich liest sich das völlig vernünftig. Wieso sollte nur die Lehrkraft Aufsicht führen können. Dazu muss man keine Lehrkraft sein, das ist eine ziemlich banale Aufgabe.
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Mit Verlaub, das ist völlig absurd.
Wenn du in Woche 1 vertrittst, soll in Woche 2 eine reguläre Stunde für dich ausfallen, damit du es ausgleichen kannst?
Das ist weder organisatorisch noch bildungspolitisch umsetzbar.
Also ist der Ausgleich, dass man in Woche 2 keine Mehrarbeit macht? Hast du das selbst gelesen bzw. weißt was die Definition von Absurd ist?
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Doch, das lässt es sich z.B. in Berlin, steht genau so wortwörtlich in der AV Aufsicht drin.
Ich vermute, dass es in anderen Bundesländern auch genau so geht.
Ich wüsste auch nicht, wieso die Aufsichtspflicht nicht auf andere Begleitpersonen übertragen werden könnte. Das ist keine hoheitliche Aufgabe, die unbedingt von der Lehrkraft gemacht werden muss.
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Dem Schulamt (oder wie auch immer die personalführende Behörde bei dir heißt) über die Schulleitung. Dienstweg einhalten.
Ich musst zusätzlich der Beihilfe dies melden, weil die nicht miteinander kommunizieren. Keine Ahnung ob das bei dir anders ist, kannst aber sicher herausfinden.
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Ständig.
magst du das auch quantifizieren?
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Ja, ist so. Und ehrlich gesagt finde ich unter dem Aspekt eine Aussage wie die oben von s3g4 absolut unmöglich.
Dass du nicht aus deiner Haut raus kannst? Du lässt doch Fahrten machen, weil deine Lehrkräfte es mittragen aber du weißt es ja eigentlich besser bzw. hättest es gerne anders (hast aber keine Möglichkeit es entsprechend zu verbessern). Zumindest habe ich das so raus gelesen. Oder habe ich da was falsch verstanden?
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