Beiträge von s3g4

    Auch wenn absurde Werte rauskommen und dem Schüler bzw. der Schülerin das nicht auffällt?

    Ja natürlich, der Rechenweg und der richtige Ansatz zeigt doch ob das Thema verstanden ist oder nicht. Taschenrechner bedienen ist keine besondere Leistung.

    Ich trainiere meine SuS daraufhin das Ergebnis zu reflektieren. Dort steht dann auch manches Mal nach einem Ergebnis: Ich weiß, dass das nicht stimmen kann, weil wegen, aber ich finde den Fehler nicht. Für so etwas gibt es dann natürlich noch mal Punkte

    Ja das ist wichtig und so mache ich es auch. Die meisten schreiben auch ähnliches dabei, wenn das Ergebnis nicht zur Erwartung passt. Dann sehe ich auch keinen Grund nicht die volle Punktzahl zugeben. Auch in Abschlussprüfungen halte ich es so.

    Man hat in NRW zwar eine zweijährige Probezeit, die prüft aber nur, ob man das Amt dauerhaft behalten darf (unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit wird man in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen). Wenn man zum OStD ernannt ist, hat man Anrecht auf die Bezüge, ohne Wartezeit.

    Dann ist das eine NRW-Besonderheit. Wir haben auch keine 2 Jahre Probezeit.

    Bei Schulleitungen (BK, weiß nicht wie es bei anderen Schulformen ist) beträgt die Zeit sogar 2 Jahre. Allerdings nehme ich doch an, dass die Besoldung hier direkt angepasst wird. Alles andere wäre ja ein Scherz. Weiß jemand etwas darüber?

    Nein. Im Kommissariat erhält die SL weithin ihre alte Besoldung (meistens A15 oder A15Z). Bei uns sind es aber keine zwei Jahre sondern ein Jahr soweit ich das weiß.

    Formal richtig. Der neue Arbeitgeber, bei dem sich der Geselle/die Gesellin bewirbt, kann jedoch die Vorlage des Berufsschulzeugnisses verlangen.
    https://www.durchstarten-in-mv.de/blog/berufsschulzeugnis/

    Der Arbeitgeber kann auch Grundschulzeugnisse verlangen. Formal ist hier gar nichts vorgesehen. Sicherlich steht man mit einem guten Zeugnis immer besser da, als mit einem schlechten.


    Ich würde aber niemals jemanden mit einem guten Berufsschulzeugnis und schlechten Arbeitszeugnis, jemandem mit schlechtem Berufsschulzeugnis und gutem Arbeitszeugnis vorziehen.


    Besonders die Arbeitsmoral kann man meiner Meinung nach am Berufsschulzeugnis nicht wirklich erkennen. In der Berufschule wird keine berufstypische Tätigkeit ausgeführt.

    Dazu hatte ich doch oben eine Mutmaßung geschrieben. Mir persönlich wäre aber tatsächlich neu, dass es hier überhaupt einen Unterschied geben soll und eine Beförderung in Behörden grundsätzlich unmittelbar ohne Probezeit vorgenommen worden sein soll.

    Grundsätzlich ist es möglich vom normalen Verfahren abzuweichen.


    ....
    (2) 1Über Ausnahmen von Abs. 1 entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Landespersonalamts im Einvernehmen mit dem für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit der Landespersonalkommission, soweit sie nicht nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 durch Rechtsverordnung geregelt sind. 2Erhebt die Landespersonalkommission Bedenken, so entscheidet die Landesregierung. 3Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bedürfen Ausnahmen der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors des Landespersonalamts und der obersten Dienstbehörde

    Ich denke es wird ähnliche Passagen in den anderen Ländern geben.

    In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

    In Hessen ist das "fairer". Wir haben zwei Beförderungstermine im Jahr (April und Oktober). Wer bis dahin die Bewährung durch hat, wird befördert. Ansonsten wartet man bis zum nächsten Termin. Das gilt für alle Beamten.

    Liebe Mitreferendar*innen aus BaWü,


    hat von euch schon jemand den heiß ersehnten Brief bzgl der Schul-und Seminarzuteilung erhalten? Laut einigen Freunden, die schon fertige Lehrer*innen sind, sollten die Briefe jetzt um die Zeit kommen. Bin schon ganz nervös!


    Liebe Grüße!

    Die Verwaltung hat seltsame Wege, die man von außen nicht überblicken kann. Das Schreiben wird schon noch kommen.

    Darauf hatte ich mich nicht bezogen - sondern auf die Noten, die darin stehen und dem neuen AG durchaus einen Eindruck geben, wie stark die Beteiligung an der BS war.

    Nach dem ersten Arbeitszeugnis ist das auch völlig egal. Ihr überschätzt den Stellenwert von Schulzeugnisse hier schon ziemlich. Besonders das Berufsschulzeugnis hat keinen besonderen Stellenwert, da ist der Gesellen- oder Facharbeiterbrief deutlich wichtiger.

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