Studierst du an einer FH? Damit wäre in NRW beispielsweise ein Seiteneinstieg nicht möglich, da ein Universitätsstudium benötigt wird.
Das stimmt aber nicht. Nach 2 min. google habe ich folgendes in der gültigen Verodnung für NRW (OBAS) befunden:
Alles anzeigenVoraussetzungen für die Teilnahme
an der berufsbegleitenden Ausbildung
(1) An der berufsbegleitenden Ausbildung kann unbeschadet der Regelung des § 4 teilnehmen, wer
1. einen an einer Hochschule nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht und
keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet
...
Die Anforderung an die Mindestregelstudienzeit nach Satz 1 Nummer 1wird auch erfüllt, wenn der Abschluss auf mehreren Studiengängen beruht und dabei ein höherwertiger Studiengang auf einem vorausgehenden Studiengang aufbaut
Das bedeutet jeder Hochschulabschluss der mindestens 8 Semester Regelstudienzeit hat (auch Bachelor- / Masterstudiengänge) wird anerkannt (bei entsprechender Fachrichtung versteht sich).