Beiträge von s3g4

    Ich hatte es tatsächlich so wie Miss Othmar verstanden, also dass die Gesamtkonferenz die Aufgaben der Schulkonferenz nur dann übernimmt, wenn es weder eine Schülervertretung noch eine Elternvertretung gibt (in diesem Fall gibt es dann gar keine Schulkonferenz). Andererseits nehme ich aber mal an, dass deine SL schon alles richtig macht und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt ;) .

    Da gehe ich auch von aus. Ich kenne das von anderen beruflichen Schule im Umfeld auch nicht anders, also die werden sich ja nicht alle gegen Gesetze verschworen haben.

    Die "Therapie" (nicht bei einem Psychiater oder Psychologen, sondern auf Heilpraktiker-Ebene) ist im Prinzip abgeschlossen (es war eher ein Coaching), ich nehme aber noch ein niedrig dosiertes Antidepressivum, weil meine Ängste (wegen der ich ein 'Coaching' gemacht habe) gerade hormonell bedingt (PMS) immer mal wieder hochkommen. Das hat überhaupt nichts mit meinem Beruf zu tun (beide Examen mit Auszeichnung und keine Fehlzeiten) und beeinträchtigt dort auch nichts, aber.. naja.

    Wird schon, hoffe ich für dich. Du solltest damit relativ offen umgehen. Die Ärzte möge es gar nicht, wenn sie das Gefühl haben es wird was verheimlicht. Natürlich musst du auch nicht zu viel erzählen.

    Ich hatte zwar den Gesetzestext so verstanden, dass es auf jeden Fall eine "Schulkonferenz" geben muss (also auch an beruflichen Schulen) - nämlich sobald es entweder Elternvertreter*innen oder Schülervertreter*innen für diese Konferenz gibt (einen "Studierendenrat" habt ihr an eurer Schule ja, wie du schriebst) - und dass, wenn es keine Elternvertretung sondern nur eine Schülervertretung gibt, deren "Anteil" an der Konferenz dann eben von Schüler-/Studierendenvertreter*innen übernommen wird. Aber vielleicht habe ich das fehlinterpretiert.

    Siehe mein Beitrag #105 berufliche Schulen brauchen keine Schulkonferenz, weil diese Aufgaben die Gesamtkonferenz übernimmt.

    Also, beim schnellen Googlen habe ich jetzt für Hessen keine Ausnahmen für berufliche Schulen gefunde. Im Gegenteil, zur Zusammensetzung der Schulkonferenz ist in §2 der hessischen Konferenzordnung in Absatz 1 die Rede von "Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Studierende" und in Absatz 3 heißt es konkrez für berufliche Schulen:
    "An beruflichen Schulen sind zusätzlich je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit beratender Stimme Mitglied der Schulkonferenz."

    Ich bin kein Hesse, aber ich würde das so lesen, dass es an beruflichen Schulen nicht nur eine Schulkonferenz gibt, sondern dass dort auch Eltern vertreten sein müssen, denn die Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ja "zusätzlich".

    Genau hier steht, dass es an beruflichen Schule keine Schulkonferenz gibt:

    (9) An beruflichen Schulen werden die Aufgaben der Schulkonferenz nach §§ 129 und 130 von der
    Gesamtkonferenz wahrgenommen, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und
    Schüler nicht Abs. 3 Satz 2 entsprechend gewählt werden können. Wenn nur die Vertreterinnen und Vertreter
    der Eltern oder die der Schülerinnen und Schüler nicht gewählt werden können, steht die Gesamtzahl der
    Sitze nach Abs. 2 den Vertreterinnen und Vertretern der gewählten Gruppe zu.

    Man stelle sich vor, dass die Religion dabei hilft, in Grenzsituationen Halt zu finden. Wenn z.B. ein naher Angehöriger im (möglicherweise ekelhaften) Sterben liegt, dann hilft es u.U. gar nicht, zu wissen, dass dieser bald keine Gehirnaktivitiät mehr hat und zu Staub zerfällt. Hingegen könnte die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod Trost spenden.

    Das kannste auch mit anderem Hokuspokus erreichen. Next.

    Darüber hinaus sind naturwissenschaftliche Erläuterungen im metaphysischen Bereich imho nicht besser (oder schlechter), als religiöse. Das betrifft nicht nur sowas Abgehobenes wie das Leben nach dem Tod, sondern auch die Frage nach der Entstehung/Wahrnehmung von Gefühlen, Geschmäckern etc. Wir scheinen irgendwie schon mehr zu sein, als unser Gehirn.

    Also ist eine falsche Antwort besser als ein ehrliches "wir wissen es nicht"?

    Wissenschaftsgläubigkeit ist im engen Sinne der Glaube daran, dass man mit wissenschaftlichen Methoden, der Erkenntnis näher kommt.

    Daran muss man nicht glauben, das kann man nachweisen.

    Im weiten Sinne ist es auch die Ablehnung sämtlicher nicht wissenschaftlich fassbarer Phänomene und deren Abwertung zu Gunsten der Verabsolutierung der eigenen Methode, die ja eben nur systemimmanente Gültigkeit besitzt.

    Weil es diese wahrscheinlich nicht gibt. Vielleicht aber doch, es wird sich aber nix ausgedacht damit man was erklärt hat was man (noch) nicht kann.

    Ich hoffe inständig, dass das heutzutage nicht mehr gar so übel ist, aber abzustreiten, es ginge im konfessionsgebundenen Religionsunterricht auch irgendwie um diesen ominösen Gott ist dann schon etwas absurd.

    Leider muss ich dich da enttäuschen. Was ich von meiner Tochter aus der Grundschule in dem Bezug mitbekomme ist oft erschreckend.

    Vielen herzlichen Dank! Das beruhigt mich sehr und erleichtert mir den Amtsarztbesuch. Ich habe zwei Planstellenangebote, habe jedoch mal eine Therapie gemacht und deshalb etwas Angst ..

    Wenn diese abgeschlossen ist, dann bring einfach das Gutachten oder die Bescheinigung vom Therapeuten mit. Es wird sicherlich danach gefragt. Aber sollte eigentlich kein direktes Ausschlusskriterium sein.

    Was ändert das an seiner Gemeinnützigkeit? Das Geld ist ja ein durchlaufender Posten und erzeugt keinen Gewinn.

    Wobei der Förderverein durchaus auch Gewinne erzielen darf. Unser Förderverein nimmt neben Beiträgen und Spenden auch Gewinne aus veranstalteten Kursen ein. Diese verbleiben natürlich beim Verein und werden der Schule nach der Satzung entsprechend wieder zugeführt.

    Das liegt vermutlich am Bundesland. In NRW ist die Schulkonferenz das zentrale Gremium der Mitbestimmung für LuL, SuS und Eltern, das paritätisch von allen drei Gruppen besetzt ist. Der/die Schulleiter_in leitet sie zwar, hat aber kein Stimmrecht. An Schulen ohne minderjährige SuS besteht sie nur aus LuL und SuS.

    Ne es liegt an der Schulform und dem Bundesland. Deswegen habe ich noch nie davon gehört 🤣

    Zitat

    An beruflichen Schulen werden die Aufgaben der Schulkonferenz nach §§ 129 und 130 von der Gesamtkonferenz wahrgenommen, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler nicht Abs. 3 Satz 2 entsprechend gewählt werden können. Wenn nur die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern oder die der Schülerinnen und Schüler nicht gewählt werden können, steht die Gesamtzahl der Sitze nach Abs. 2 den Vertreterinnen und Vertretern der gewählten Gruppe zu

    Also müssen sehr wohl auch Elternvertreter*innen zu Konferenzen - nämlich besagten Schulkonferenzen - eingeladen werden

    Von einer Schulkonferenz habe ich noch nie was gehört. Könnte mir aber vorstellen, dass wir davon ausgenommen sind. Es gibt auch keine gewählte Elternvertretung, weil wir nur ganz wenig minderjährige haben. Vielleicht 2%

    Wir haben eine Studierendenrat, der kann laut Gesetz alternativ zum Elternbeirat eingerichtet werden.

    Inwiefern ein Förderverein hier einspringen darf, ist zumindest fraglich und erfordert wohl einen genaueren Blick in die Vereinssatzung

    Mit entsprechender Satzung geht das auch mit dem Förderverein. Das sollte aber lieber die zweite Wahl sein

    Mfg Kassierer vom Förderverein 🤣

    Ich bin da vermutlich erstaunlich konservativ, ich persönlich wollte nicht unbedingt auf öffentlichen Profilen ständig oberkörperfrei posieren. Es ist nichts verwerfliches an dem Profil.

    Gehört aber zu seinem Recht dazu. Ich tauche auch nicht in sozialen Medien mit meinem Leben auf, weil ich das nicht möchte. Wenn man aber will, go for it. Wenn's peinlich ist, aber hinterher nicht weinen.

    Ja, ich würde zustimmen, ernst genommen wird man auch im T-Shirt. Aber ich frage mich, ob es im alltäglichen Unterricht nicht doch einen Effekt auf den Gegenüber hätte, ein Gefühl der Wertschätzung im besten Falle?

    Ich fühle mich überhaupt nicht wertgeschätzt, wenn jemand verkleidet ist.

    Oh, zu meiner Schulzeit vor 20 Jahren war das am Gymnasium außer bei den jungen Lehrern noch Gang und Gäbe.

    Bei mir vor 25 Jahren gab es sowas nicht. Manche trugen Hemd, das war's aber auch.

    Ich denke, das kommt auf die Schulform an. Bei mir waren die Studieninhalte überwiegend aus dem pädagogisch-psychologisch-diagnostischen Bereich (neben medizinischen und soziologischen Grundlagen, die ich im weiteren Sinne auch darunter fassen würde). Beim Grundschullehramt dürfte auch mind. die Hälfte Pädagogik/(Fach-)Didaktik/Psychologie sein.

    Ja, aber das ist ja auch euer fachliches Know-how. Sowas findet sich ja auch in Studiengängen wie "Sozialpädagogik" wieder. Da sehe ich keinen Widerspruch.

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